Beschlussvorlage - 2022/0254/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 05/2019 OGS-Erweiterung der KGS Hoengen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Bund hat aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFG) um ein zweites Kapitel erweitert, nach dem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt wurden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wurde der Stadt Alsdorf im Jahr 2018 davon ein Anteil in Höhe von 3.969.645 Euro bereitgestellt. Die Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden sollen, hat der Rat der Stadt Alsdorf in seinen Sitzungen am 26.03.2019 und 19.09.2019 festgelegt, darunter auch die OGS-Erweiterung der KGS Hoengen.

 

In seiner Sitzung am 21.05.2019 hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Gebäudewirtschaft auf Grundlage dieser Beschlüsse die Durchführungsvereinbarung 05/2019 OGS-Erweiterung der KGS Hoengen beschlossen. Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH hat hierzu mit Schreiben vom 27.12.2021 die als Anlage 1 beigefügten Abrechnungsunterlagen vorgelegt. Die Maßnahme wurde zwischen Juni 2019 und Dezember 2021 umgesetzt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Seit dem 01.01.2012 bewirtschaftet die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH alle städtischen Gebäude. Sondermaßnahmen sind gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung der Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen. Bisher wurden 120 Durchführungsvereinbarungen mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH abgeschlossen (Anlage 2).

 

Bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahme sind das KInvFG, das KInvFöG NRW und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden zu beachten. Gemäß KInvFG ist die zweckentsprechende Mittelverwendung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zu kontrollieren und zu bestätigen. Die Bestigung erfolgte mit Schreiben vom 02.06.2022.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Gemäß den Abrechnungsunterlagen der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH betragen die zuwendungsfähigen Kosten 1.461.402,69 Euro zuzüglich von der Stadt zu tragende, nicht zuwendungsfähige Selbstkosten der Gesellschaft in Höhe von 11.744,33 Euro. Der Bund trägt 1.315.262 Euro (rund 90 %) der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.473.707,40 Euro wurde eingehalten. Die geringfügig höher ausgefallenen nichtzuwendungsfähigen Selbstkosten der Gesellschaft können durch niedrigere zuwendungsfähige Kosten gedeckt werden.

 

 

GESAMTKOSTEN

RDERANTEIL

EIGENANTEIL

SELBSTKOSTEN

pLANUNG

1.487.745,40 €

1.329.300,00 €

147.700,00 €

10.745,40 €

aBRECHNUNG

1.473.147,02 €

1.315.262,00 €

146.140,69 €

11.744,33 €

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2022 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen