Beschlussvorlage - 2022/0267/A13
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 20 gem. § 60 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW); hier: Teilnahme von Ratsmitgliedern an der Hennigsdorfer Festmeile
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 13 - Amt für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.09.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 22.06.2022 erfolgte seitens der Partnerstadt Hennigsdorf die Einladung
an den Bürgermeister und die Mitglieder des Partnerschaftskomitees der Stadt Alsdorf zur
Teilnahme am Stadtfest Hennigsdorf in der Zeit vom 26. bis 28. August 2022.
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf zuletzt am 21.06.2022 tagte, musste die Entscheidung in Form eines Dringlichkeitsverfahrens gem. § 60 Abs. 3 GO NRW getroffen werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 01.05.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 3 GO NRW)
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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