Beschlussvorlage - 2022/0267/A13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 20  vom 27.07.2022 (Anlage 1) zum Besuch des Hennigsdorfer Stadtfestes.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 22.06.2022 erfolgte seitens der Partnerstadt Hennigsdorf die Einladung

an den Bürgermeister und die Mitglieder des Partnerschaftskomitees der Stadt Alsdorf zur

Teilnahme am Stadtfest Hennigsdorf in der Zeit vom 26. bis 28. August 2022.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf zuletzt am 21.06.2022 tagte, musste die Entscheidung in Form eines Dringlichkeitsverfahrens gem. § 60 Abs. 3 GO NRW getroffen werden.

 

Darstellung der Rechtslage:

Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 01.05.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 3 GO NRW)

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

r genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und

Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des

Landesreisekostengesetzes.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2022 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen