Beschlussvorlage - 2022/0261/A40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügte Antrag der CDU-Fraktion bezieht sich auf eine Angelegenheit, die allein in der Zuständigkeit der jeweiligen Schule liegt.

 

Die Stadt Alsdorf ist in ihrer Eigenschaft als Schulträger gegenüber der Schule bzw. der/dem Schulleiter/in nicht weisungsbefugt. Ebenso kann der Schulträger einen Schulbesuch nicht bescheinigen, da diesem die Namen der Schüler sowie der tatsächliche Besuch der Schule nicht bekannt sind.

 

In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage kann die Ausstellung von Schulbescheinigungen wie im Antrag gefordert nicht von Seiten des Rates oder einem seiner Ausschüsse angeordnet werden.

 

Gleichwohl leitet die Verwaltung den als Anlage formulierten Antrag an die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Alsdorf weiter und bittet die Schulleiter/innen, diesem Anliegen nachzukommen, sofern dies organisatorisch möglich ist, um das Ausstellen von Schulbescheinigungen für Schüler/innen nach Vollendung des 17. Lebensjahres künftig noch unbürokratischer und bürgerfreundlicher zu gestalten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.09.2022 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - zurückgezogen