Beschlussvorlage - 2022/0336/A40
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Siegels für die Elisabethschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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13.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt
- die Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 21/2022 vom 27.07.2022 sowie
- mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 führt die Elisabethschule, Elisabethstraße 24, 52477 Alsdorf, das Siegel mit folgendem Abdruck: „Stadt Alsdorf, Elisabethschule“ unter gleichzeitiger Verwendung des Wappens der Stadt Alsdorf.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Datum vom 27.07.2022 wurde per Dringlichkeitsentscheidung festgelegt, dass die Elisabethschule künftig wieder das Siegel mit dem Abdruck „Elisabethschule, Förderschule der Stadt Alsdorf, Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, Emotionale/soziale Entwicklung“ führt.
Die Schulleitung hat im Nachgang zu dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Eltern bei zielgleicher Förderung immer auf die Nennung der Förderschwerpunkte verzichten möchten.
Deshalb wurde am Standort Herzogenrath zu Zeiten der Förderschule im Verbund auch ausschließlich das Siegel mit dem Abdruck: „Stadt Herzogenrath, Käthe-Kollwitz-Schule“ geführt.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, analog zu verfahren und das Siegel zukünftig mit der Prägung „Stadt Alsdorf – Elisabethschule“ unter gleichzeitiger Verwendung des Wappens der Stadt Alsdorf zu führen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß der §§ 18 und 21 (6) Satz 3 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AOSF) ist dies zulässig
