Beschlussvorlage - 2022/0345/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsmanagement; Beteiligungsbericht 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde hat gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen, wenn sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist.
Im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW), welches Am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde der § 116a GO NRW Gemeindeordnung (GO) eingefügt. Dieser ermöglicht der Kommune, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreien zu lassen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Die Stadt Alsdorf hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Im Rahmen der Ratssitzung vom 10.05.2022 (siehe Vorlage 2022/0172/A20) wurde die Befreiung vom Gesamtabschluss und die Erarbeitung eines Beteiligungsberichtes beschlossen.
Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Zusätzlich soll der Beteiligungsbericht gemäß § 53 KomHVO NRW einen Überblick über:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Ziele der Beteiligung und
3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks geben.
Die wirtschaftlichen Angaben sowie die Kennzahlen im Beteiligungsbericht beziehen sich auf die zuletzt vorgelegten Prüfberichte der jeweiligen Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2021.
Über den Beteiligungsbericht ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Im Nachgang wird der Beteiligungsbericht öffentlich bekanntgegeben.
Im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung der Stadt Alsdorf durch die Gemeinde-prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wurde im Jahr 2021 das Beteiligungsmanagement der Stadt Alsdorf geprüft. Dabei wurde von der gpaNRW festgestellt, dass der Beteiligungsbericht nur teilweise den Anforderungen entspricht.
Im Verlaufe der Prüfung im Jahr 2021 wurde vom Land NRW ein verbindliches Muster des Beteiligungsberichtes im Ministerialblatt 2021 Nr. 11 veröffentlicht. Der nun zu beschließende Beteiligungsbericht basiert auf dem vorgegebenen Muster und entspricht den Anforderungen der gpaNRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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