Beschlussvorlage - 2022/0346/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Wirtschaftsplan 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 für den Eigenbetrieb Techn. Dienste der Stadt Alsdorf.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004r die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 - Abfallwirtschaft,

- Straßenreinigung,

- Winterdienst,

- Abwasserentsorgung und

- Städtische Dienste

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung GO NRW gebildet.

 Zusätzlich hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, die Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe auf den Eigenbetrieb Technische Dienste zu übertragen. Hierzu wurde ein weiterer Betriebszweig „Friedhofswesen“ gebildet.

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenplan.

 Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

Der Entwurf des Wirtschaftplanes 2023 und der Finanzplanung für die Jahre 2022 2026r den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem Kämmerer zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

Der Wirtschaftsplan 2023 enthält im Erfolgsplan eine nach fünf Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).

 

Dies sind im Einzelnen:

- Betriebszweig Abwasser

- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und

  Gartenanlagen

- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

- Betriebszweig Abfallentsorgung

- Betriebszweig Friedhofswesen

 

Dem Gesamtaufwand von 21.924.229,85 Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2023 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 8.162.347,00 Euro.

 

Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen                                 6.400.000   Euro 

 

beweglichen Anlagevermögen                                           510.000    Euro

 

Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen               1.252.347   Euro

 

_______________________________________________________________

 

insgesamt somit:                                                             8.162.347  Euro

 

 

 

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 6.791.347 EURO im Wirtschaftsjahr 2023 erforderlich.

 

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2022 bis 2026 beinhaltet ein Investitionsvolumen von insgesamt 32.621.670 Euro.

 

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelübersichten des Vermögensplans verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan.

 

 


Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.09.2022 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

29.09.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen