Beschlussvorlage - 2022/0322/A51.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII für junge Menschen oder junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ist, bestehende oder drohende Teilhabebeeinträchtigungen abzuwenden oder durch assistierende Hilfen zumindest abzumildern. Dem Jugendamt kommt hier mit Einführung des SGB IX die Rolle als Rehabilitationsträger zu. In Abgrenzung zur anderen Rehabilitationsträgern ist das Jugendamt dabei ausschließlich zuständig für psychiatrisch bedingte Dispositionen, mit Ausschluss vorrangiger geistiger oder körperlicher Behinderung.

 

Die Alterspanne für eine neu beantragte Hilfe liegt dabei zwischen Schuleintritt und Vollendung des 21. Lebensjahres. Wichtig dabei ist, dass dem Jugendamt hier eine Rolle parallel zum Wächteramt und der Hilfe zur Erziehung zukommt, die es nicht zu vermischen gilt. So sollen Betroffene unabhängig sonstiger Erfahrungen mit dem Jugendamt angstfrei eine Inklusionshilfe, von der gemeinsamen Bedarfsermittlung bis hin zur konkreten Hilfeleistung, erhalten können.

 

Wichtig ist ebenfalls zu erwähnen, dass es sich bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen um sogenannte Pflichtleistungen des Jugendamtes handelt.

 

ngige Beispiele für eine Inklusionshilfe gem. §35a SGB VIII sind:

 

- Schulbegleitung; Kostenübernahme von Privatschulen

- Lerntherapie bei Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie

- Autismustherapie

- Ambulant betreutes Wohnen

- Vollstationäre Unterbringung oder Internatsunterbringung

(-> mit Fokus auf der psychiatrischen Disposition in Abgrenzung zu einer erzieherischen Thematik)

 

 

Die Aufgaben der Eingliederungshilfe im Jugendamt werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag.

 

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Beschlüsse

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20.09.2022 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen