Beschlussvorlage - 2022/0323/A51.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe; hier: Fall- und Kostenentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.2 - Jugendhilfe
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.09.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung über die Fall- und Kostenentwicklung in wesentlichen Bereichen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für junge Volljährige mit Stand 30.06.2022.
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist in NRW seit vielen Jahren steigend.
Unter Hilfen zur Erziehung werden verschiedene Formen der beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Unterstützungen in unterschiedlicher Intensität verstanden. Zur Gewährleistung einer hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte entsprechend der individuellen Zielformulierung eingesetzt. Für die Ausgestaltung der Hilfe arbeitet das Jugendamt mit den freien Trägern der Jugendhilfe eng und konstruktiv zusammen. Hierbei hat die Stärkung des Familiensystems Vorrang vor der Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn ein entsprechender erzieherischer Bedarf erforderlich ist und die Hilfe für die weitere Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch junge Volljährige können entsprechende Unterstützung erhalten. Deren Anspruch wurde im Kinder-und Jugendstärkungsgesetz(KJSG), das seit 10.06.2021 in Kraft ist, noch einmal betont. Jugendhilfe gehört somit zu den sogenannten „pflichtigen Aufgaben der Verwaltung“. Dieser Rechtsanspruch wurde auch generell durch das KJSG noch weiter in den Vordergrund gestellt.
Nachfolgend noch einmal die Auflistung der Angebotsformen, Hilfearten und Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII):
Angebotsform | Hilfeart (gem. §§ 27 ff. SGB VIII | Zielgruppe |
Ambulante Hilfen |
Erziehungsberatung (§ 28) | Eltern mit Kindern aller Altersgruppen |
Soziale Gruppenarbeit (§ 29) | Ältere Kinder und Jugendliche | |
Erziehungsbeistände (§ 30) | Ältere Kinder und Jugendliche | |
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) (siehe Fallbeispiel) |
Familien mit jüngeren Kindern | |
Sozialpädagogische Tagesgruppe (§ 32) | Kinder im Vor- und Grundschulalter | |
Teilstationäre Hilfen |
Tagesgruppe (§ 32) |
Kinder bis 14 Jahre |
Stationäre Hilfen | Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder (§ 19) | Alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 6 Jahren |
Vollzeitpflege (§ 33) | Insbesondere jüngere Kinder | |
Heimerziehung/sonstige Wohnformen (§ 34) | Kinder/Jugendliche/junge Volljährige | |
Intensive sozialpädagogische Einzel- betreuung (§ 35) |
Jugendliche und Heranwachsende |
In Anlehnung an: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinder- und Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch, 3. Auflage, Berlin, 2010
Eine weitere Hilfeart ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier handelt es sich um eine Hilfeform, die sich an seelisch behinderte Kinder bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche richtet und deren gesellschaftliche Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist. Dieser Aufgabenbereich wird aufgrund des geänderten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) prognostisch auch in den kommenden Jahren ansteigen. Es wird eine der Hauptaufgaben der Jugendämter sein, den Aufbau der inklusiven Jugendhilfe - s.a. TOP 7 der Sitzung des JHA am 28.09.2021 zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - voranzutreiben.
Für die Stadt Alsdorf ergeben sich zum Stichtag 30.06.2022 folgende Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen:
Im II. Quartal 2022 wurden insgesamt 557 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gewährt und umgesetzt. Im Quartal zuvor waren es 573. Da nicht alle Tätigkeiten im ASD ausschließlich im unmittelbaren Leistungsbezug der Bürger stehen, müssen zusätzlich zu den kostenintensiven Fällen auch die oftmals sehr zeitintensiven Arbeitsprozesse wie Kinderschutzfälle, Trennungs- und Scheidungsberatungen, Familiengerichtsverfahren, begleitete Umgänge und formlose Betreuungen berücksichtigt werden. Insgesamt wurden im II. Quartal 2022 zusätzlich zu den 557 Hilfefällen weitere 247 Familien durch den ASD begleitet. Im 1. Quartal waren es 251 zusätzliche Familien.
Insbesondere die formlosen Betreuungen von Familien, die durch die eigenen Fachkräfte kostenneutral durchgeführt werden, sind zu erwähnen, die letztendlich auch im Leistungsbereich erhebliche Kostenreduzierungen ermöglichen.
Festzustellen ist, dass die ambulanten Maßnahmen im HzE Bereich derzeit auf hohem Niveau stagnieren und im Bereich der Eingliederungshilfe weiter angewachsen sind. Prognostisch war dieser Trend zu erwarten, ebenso wie auch die Hilfen für junge Volljährige seit Ende letzten Jahres stark angestiegen sind.
Eine Übersicht der Fallzahlen für die beiden ersten Quartale 2022 ist als Anlage zu diesem Tagespunkt beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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426,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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