Beschlussvorlage - 2022/0323/A51.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung über die Fall- und Kostenentwicklung in wesentlichen Bereichen der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für junge Volljährige mit Stand   30.06.2022.

Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist in NRW seit vielen Jahren steigend.

 

Unter Hilfen zur Erziehung werden verschiedene Formen der beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Unterstützungen in unterschiedlicher Intensität verstanden. Zur Gewährleistung einer hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte entsprechend der individuellen Zielformulierung eingesetzt. Für die Ausgestaltung der Hilfe arbeitet das Jugendamt mit den freien Trägern der Jugendhilfe eng und konstruktiv zusammen. Hierbei hat die Stärkung des Familiensystems Vorrang vor der Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn ein entsprechender erzieherischer Bedarf erforderlich ist und die Hilfe für die weitere Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch junge Volljährige können entsprechende Unterstützung erhalten. Deren Anspruch wurde im Kinder-und Jugendstärkungsgesetz(KJSG), das seit 10.06.2021 in Kraft ist, noch einmal betont. Jugendhilfe gehört somit zu den sogenannten „pflichtigen Aufgaben der Verwaltung“. Dieser Rechtsanspruch wurde auch generell durch das KJSG noch weiter in den Vordergrund gestellt.

Nachfolgend noch einmal die Auflistung der Angebotsformen, Hilfearten und Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII):

 

 

Angebotsform

Hilfeart (gem. §§ 27 ff. SGB VIII

Zielgruppe

 

 

 

 

Ambulante Hilfen

 

Erziehungsberatung (§ 28)

Eltern mit Kindern aller Altersgruppen

Soziale Gruppenarbeit (§ 29)

Ältere Kinder und Jugendliche

Erziehungsbeistände (§ 30)

Ältere Kinder und Jugendliche

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)

(siehe Fallbeispiel)

 

 

Familien mit jüngeren Kindern

Sozialpädagogische Tagesgruppe (§ 32)

Kinder im Vor- und Grundschulalter

Teilstationäre Hilfen

 

Tagesgruppe (§ 32)

 

Kinder bis 14 Jahre

 

 

 

Stationäre Hilfen

Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder (§ 19)

Alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 6 Jahren

Vollzeitpflege (§ 33)

Insbesondere jüngere Kinder

Heimerziehung/sonstige Wohnformen (§ 34)

Kinder/Jugendliche/junge Volljährige

Intensive sozialpädagogische Einzel- betreuung (§ 35)

 

Jugendliche und Heranwachsende

In Anlehnung an: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinder- und Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch, 3. Auflage, Berlin, 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine weitere Hilfeart ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier handelt es sich um eine Hilfeform, die sich an seelisch behinderte Kinder bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche richtet und deren gesellschaftliche Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist. Dieser Aufgabenbereich wird aufgrund des geänderten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) prognostisch auch in den kommenden Jahren ansteigen. Es wird eine der Hauptaufgaben der Jugendämter sein, den Aufbau der inklusiven Jugendhilfe - s.a. TOP 7 der Sitzung des JHA am 28.09.2021 zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - voranzutreiben.

 

r die Stadt Alsdorf ergeben sich zum Stichtag 30.06.2022 folgende Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen:

Im II. Quartal 2022 wurden insgesamt 557 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gewährt und umgesetzt. Im Quartal zuvor waren es 573.  Da nicht alle Tätigkeiten im ASD ausschließlich im unmittelbaren Leistungsbezug der Bürger stehen, müssen zusätzlich zu den kostenintensiven Fällen auch die oftmals sehr zeitintensiven Arbeitsprozesse wie Kinderschutzfälle, Trennungs- und Scheidungsberatungen, Familiengerichtsverfahren, begleitete Umgänge und formlose Betreuungen berücksichtigt werden. Insgesamt wurden im II. Quartal 2022 zusätzlich zu den 557 Hilfefällen weitere 247 Familien durch den ASD begleitet. Im 1. Quartal waren es 251 zusätzliche Familien.

Insbesondere die formlosen Betreuungen von Familien, die durch die eigenen Fachkräfte kostenneutral durchgeführt werden, sind zu erwähnen, die letztendlich auch im Leistungsbereich erhebliche Kostenreduzierungen ermöglichen.

Festzustellen ist, dass die ambulanten Maßnahmen im HzE Bereich derzeit auf hohem Niveau stagnieren und im Bereich der Eingliederungshilfe weiter angewachsen sind. Prognostisch war dieser Trend zu erwarten, ebenso wie auch die Hilfen für junge Volljährige seit Ende letzten Jahres stark angestiegen sind.

Eine Übersicht der Fallzahlen für die beiden ersten Quartale 2022 ist als Anlage zu diesem Tagespunkt beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          siehe Quartalsbericht Stand: 30.06.2022 (Anlage 2) -

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

 

Ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2022 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen