Beschlussvorlage - 2022/0324/A51.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen/Familienzentren in der Stadt Alsdorf wird in der vorliegenden Fassung (Anlage zu TOP 2022/0324/A51.1) heutige Sitzung) mit Wirkung zum 21.09.2022 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Vor Aufnahme eines Kindes in einer städtischen Kindertageseinrichtung schließen die Eltern/Personensorgeberechtigten einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung/Stadt Alsdorf ab.

 

Bestandteil dieses Betreuungsvertrages ist die durch die Stadt Alsdorf erlassene Benutzungsordnung, in der wesentliche Punkte für die Nutzung des Betreuungsangebotes geregelt sind.

 

Die derzeit gültige Benutzungsordnung wurde mit Wirkung zum 26.02.2021 letztmalig verändert und erlassen.

 

Aufgrund gesetzlicher Veränderungen (uneingeschränkte Masern-Impfpflicht seit dem 31.07.2022) und aus Gründen der Praktikabilität hat die Verwaltung eine aktualisierte Fassung (Anlage 1) vorbereitet. Diese soll mit Wirkung zum 21.09.2022 in Kraft treten.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2022 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen