Beschlussvorlage - 2022/0343/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der

Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den rgermeister vom 13.10.2004 (Anlage 1).

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die aktuelle Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den rgermeister sieht in § 2 Nr. 1 Abs. 4 vor, dass über die Aufnahme von Krediten bis 5,00 Mio. Euro der Hauptausschuss und folglich ab 5,00 Mio. Euro der Rat der Stadt entscheidet. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass bei Kreditaufnahmen, die in einem zeitlich sehr engen Rahmen erfolgen, stets eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden muss.

 

Dies ist jedoch vermeidbar, da der Rat der Stadt durch den Beschluss der Haushaltssatzung bereits über die Kreditaufnahme des jeweiligen Haushaltsjahres entscheidet: In § 2 der Haushaltssatzung ist der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme r Investitionen erforderlich ist, festgesetzt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dies künftig auch in der Zuständigkeitsordnung zu berücksichtigen, so dass der Bürgermeister ermächtigt wird, Kredite im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgesetzten Beträge aufzunehmen. Somit würde das Verfahren der Kreditaufnahme erheblich erleichtert und unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden.  Gleichwohl sollte der Hauptausschuss über Kreditneuaufnahmen informiert werden.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2022 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

29.09.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen