Beschlussvorlage - 2022/0343/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die aktuelle Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister sieht in § 2 Nr. 1 Abs. 4 vor, dass über die Aufnahme von Krediten bis 5,00 Mio. Euro der Hauptausschuss und folglich ab 5,00 Mio. Euro der Rat der Stadt entscheidet. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass bei Kreditaufnahmen, die in einem zeitlich sehr engen Rahmen erfolgen, stets eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden muss.
Dies ist jedoch vermeidbar, da der Rat der Stadt durch den Beschluss der Haushaltssatzung bereits über die Kreditaufnahme des jeweiligen Haushaltsjahres entscheidet: In § 2 der Haushaltssatzung ist der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, festgesetzt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dies künftig auch in der Zuständigkeitsordnung zu berücksichtigen, so dass der Bürgermeister ermächtigt wird, Kredite im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgesetzten Beträge aufzunehmen. Somit würde das Verfahren der Kreditaufnahme erheblich erleichtert und unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden. Gleichwohl sollte der Hauptausschuss über Kreditneuaufnahmen informiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,5 kB
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