Beschlussvorlage - 2022/0356/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW; hier: Neubau einer Kindertagesstätte an der Feldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Beschluss vom 02.11.2021 hat der Hauptausschuss den Abschluss der Durchführungsvereinbarung 07/2021 mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH über den Neubau einer Kindertagesstätte an der Feldstraße beschlossen. Das vereinbarte Gesamtbudget für diese Maßnahme betrug 5.420.921,52 €.
Nach der öffentlichen Ausschreibung der Generalunternehmerleistung ergibt sich durch das erzielte Submissionsergebnis nun ein voraussichtlicher Gesamtbedarf in Höhe von ca. 5.970.000 € und damit eine Kostensteigerung um ca. 550.000 €.
Aufgrund des beabsichtigten Abschlusses eines Generalunternehmervertrages und des Verzichtes auf eine Preisgleitklausel, ist nach den vorliegenden Erkenntnissen momentan nicht mit weitern Kostensteigerungen zu rechnen.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € sind gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Es stehen für diese Maßnahme insgesamt 5.500.000 € zur Verfügung, die sich auf das Haushaltsjahr 2022 (4.534.000 €) und einen Haushaltsrest (966.000 €) verteilen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden gemäß aktualisierter Kostenschätzung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vom 16.09.2022 jedoch ca. 5.970.000 € benötigt. Es ergibt sich ein Mehrbedarf von 470.000 €.
Die Deckung des Mehrbedarfs kann aus dem Budget für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes für das Rathaus erfolgen. Aufgrund von dringlicheren Maßnahmen konnte das Sanierungskonzept nicht in der ursprünglich geplanten Zeitachse abgearbeitet werden. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2022 soll über die Änderung der Durchführungsvereinbarung auf der Grundlage einer neuen Zeit- und Kostenplanung beraten werden. Die hierfür benötigten Mittel sollen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 neu veranschlagt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
