Beschlussvorlage - 2022/0397/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung und die Stadtwerke Alsdorf GmbH zu prüfen, ob auf dem Dach der Stadthalle Alsdorf unter Berücksichtigung möglicher Förderpotentiale der wirtschaftliche Betrieb einer Photovoltaikanlage möglich wäre. Über das Ergebnis dieser Prüfung soll in einer der nächsten Sitzungen des Rates berichtet werden.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 23.08.2022 wurde eine Machbarkeitsuntersuchung zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Stadthalle beantragt. Am 29.09.2022 hat der Rat der Stadt beschlossen, diesen Antrag weiterzuverfolgen und die Verwaltung damit beauftragt, für die heutige Sitzung des Hauptausschusses eine beratungsreife Vorlage zu erstellen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin ein entsprechendes Angebot bei der Stadtwerke Alsdorf GmbH angefragt, welches am 19.10.2022 bei der Stadt Alsdorf eingegangen ist. Gegenstand des Angebotes ist die statische Überprüfung durch ein externes Ingenieurbüro sowie die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unter Einbeziehung etwaiger Fördermöglichkeiten und gegebenenfalls die Empfehlung zur Dimensionierung einer geeigneten Anlage durch die Stadtwerke Alsdorf GmbH.

 

Zur Finanzierung der Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Stadt Alsdorf am 19.10.2022 einen Antrag zur Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung aus dem progres.nrw Programmbereich Klimaschutztechnik zur Förderung von Beratungsleistungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen gestellt.

 

Aufgrund der Teilnahme der Stadt Alsdorf am Stärkungspakt, wird mit einer Förderung der Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet.

 

Eine Beauftragung der Stadtwerke Alsdorf GmbH kann aus fördertechnischen Gründen erst nach der Entscheidung über den Zuwendungsantrag erfolgen.   

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Stadthalle befindet sich im Eigentum der Stadt Alsdorf. Grundsätzlich ist die FOGA mit der Unterhaltung und Bewirtschaftung dieses Gebäudes beauftragt. Investitionen an Dach und Außenhülle werden durch die Stadt Alsdorf umgesetzt und finanziert.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

r die Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden gemäß Angebot der Stadtwerke Alsdorf GmbH insgesamt ca. 3.410 € benötigt. Mittel stehen im Haushaltsplan hierfür nicht zur Verfügung. Eine Deckung kann jedoch durch die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Wege des § 83 GO NRW aus nicht verausgabten Mitteln für die Begutachtung von Straßen im Stadtgebiet erfolgen.

 

Bei einer positiven Bewertung des gestellten Förderantrags, könnten bis zu 100 % der Kosten nach Abschluss der Untersuchung refinanziert werden.

 

Bei einer günstigen Wirtschaftlichkeitsprognose wären in einem nächsten Schritt entsprechende Investitionsmittel zur Errichtung der Anlage breitzustellen. Diese sind in der aktuellen Haushaltssatzung bisher nicht vorgesehen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien an städtischen Gebäuden trägt neben den positiven Effekten auf die Verringerung des CO²-Ausstosses auch zu einer unabhängigen und sicheren Versorgungslage bei.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2022 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen