Beschlussvorlage - 2009/0126-4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Roman Hinkelmann (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Peter Steingass (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Hartmut Malecha (§ 58 (3) GO NRW),

Frau Heidrun Sengstake (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Heinz-Martin Poensgen (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Jan Herzner (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Josef Wisten (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Patrick Pohl (§ 58 (3) GO NRW),

Frau Sandra Soorholtz (§ 58 (3) GO NRW),

Herr Wolfgang Graf (§ 58 (4) GO NRW) sowie

Herr Edgar Spiertz (§ 58 (4) GO NRW)

 

werden durch Herrn Stv. Rinkens als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Handschlag verpflichtet.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die sachkundigen Herrn Edgar Spiertz und Wolfgang Graf wurden in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.10.2009 zu sachkundigen Einwohner als beratende Mitglieder gewählt.

 

Nach § 58 Abs. 4  GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind sie in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben mit folgendem Wortlaut durch Handschlag zu verpflichten:

 

(Nachzusprechende Formel):

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

 

Die Herren und Damen Roman Hinkelmann, Peter Steingass, Hartmut Malecha, Heidrun Sengstake, Heinz-Martin Poensgen, Jan Herzner, Josef Wisten, Patrick Pohl, Hartmut Knippschild und Sandra Soorholtz wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.10.2009 zu sachkundigen Bürgern mit Stimmrecht gewählt.

 

Nach § 58 Abs. 3  GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind sie in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit folgendem Wortlaut durch Handschlag zu verpflichten:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen