Beschlussvorlage - 2022/0463/A66-1
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung der Betriebssatzung für den "Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf" vom 12.11.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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06.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat beschließt die 4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Das ehemalige Amt A 65 Bauamt wurde zwischenzeitlich personell soweit ausgedünnt, dass die Größe eine selbständige Organisationsform nicht mehr rechtfertigt. Die Aufgaben des ehemaligen A 65 sollen auf die Ämter A 60, A 61 und A 66/ETD sachgerecht verteilt werden. Im Bereich Kanal- und Straßenbau sind die Aufgaben derart überlagert, dass eine Zusammenfassung der Tätigkeiten erhebliche Synergien schafft. Hierbei handelt es sich im Speziellen um die Aufgaben Planung und Umsetzung von investiven Straßenbaumaßnahmen inklusive ÖPNV und Radwegebau sowie die technische Sachbearbeitung im Bereich Straßenbeleuchtung.
Diese Aufgabenübertragung macht die Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Entfällt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2022 stehen 46.230 € unter dem Kostenträger 12-01-01 Unterhaltung von Straßen-, Geh- und Radwege, Straßennetz für die mit Rundverfügung Nr. 18/2022 übertragenen Aufgaben zur Verfügung. Über zusätzlich finanzielle Mittel ab dem Haushaltsjahr 2023 wird der Rat der Stadt gesondert beschließen müssen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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285,4 kB
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