Beschlussvorlage - 2023/0079/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewirtschaftung der Stadthalle durch die FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH; hier: Feststellung des Rechnungsergebnisses 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.03.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Haushaltsjahr 2022 wurden der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH (FOGA) für die Bewirtschaftung der Stadthalle Finanzmittel in Höhe von 60.000 Euro für Betriebskosten und 80.000 Euro Bauunterhaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die Verwendung der Mittel wurden der Verwaltung vorgelegt. Eine Übersicht der Jahresabschlüsse 2010 bis 2022 ist als Anlage beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Alsdorf und der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH basiert auf einem Vertrag vom 20.02.1996 und einer Zusatzvereinbarung vom 17.09.2018. Hierin ist festgelegt, dass der FOGA jährlich Budgets für Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Schornsteinfeger und Versicherungen) und Bauinstandhaltung sowie bei Bedarf für Investitionen bereitgestellt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Dem ausgezahlten Betriebskostenbudget in Höhe von 60.000 Euro stehen 70.545,20 Euro tatsächliche Aufwendungen gegenüber. Nach Verrechnung des Betriebskostenanteils einer im Jahr 2022 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2020 in Höhe von 10.451,33 Euro verbleiben Mehrausgaben von 93,87Euro.
Für die bauliche Unterhaltung der Stadthalle wurde ein Budget in Höhe von 80.000 Euro gewährt, dem 84.501,33 Euro an Bauunterhaltskosten gegenüberstehen. Nach Verrechnung des Bauunterhaltskostenanteils einer im Jahr 2022 eingenommenen Nebenkostenerstattung für das Jahr 2020 in Höhe von 5.067,36 Euro entstehen Minderausgaben von 1.566,03 Euro.
Für die Errichtung eines Kühlhauses und einer Klimaanlage sowie Erneuerung der Notstromanlage wurden Investitionsmittel in Höhe von 41.170,57 Euro durch die FOGA verausgabt. Die Abrechnung erfolgte nach Fertigstellung im Sommer 2022.
In den gezahlten Rechnungen sind Vorsteuerbeträge in Höhe von 11.182,51 Euro für die Bewirtschaftung und 6.573,44 Euro für die Investitionsmaßnahmen enthalten. Diese werden beim Finanzamt geltend gemacht.
Nach Verrechnung des Mehrbedarfs bei den Betriebskosten mit dem Minderbedarf beim Bauunterhalt geht aus der Bewirtschaftung der Stadthalle im Jahr 2022 ein Minderbedarf von 1.472,16 Euro hervor. Diesen hat die FOGA an die Stadt zurückerstattet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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