Beschlussvorlage - 2023/0092/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

§ 16 Fragerecht der Ratsmitglieder

 

(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an  den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und               sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der               Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

 

(2) In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus  berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei               ndliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung               beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen               Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie               ssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der/Die               Fragesteller/in darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige               Beantwortung nicht möglich, kann der/die Fragesteller/in auf eine               Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche               Beantwortung verwiesen werden.

 

(3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

 

a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b) die begehrte Auskunft dem-/derselben oder einem/einer anderen  Fragesteller/in innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c)  die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand  verbunden wäre.

 

(4) Jede/r Fragesteller/in und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere  Wortbeiträge zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Beschlüsse

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09.03.2023 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen