Beschlussvorlage - 2023/0121/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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28.03.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und der Lagebericht wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 23.03.2023 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
A) Ergebnisrechnung
Die Jahresrechnung 2022 schließt wie folgt ab:
Ordentliche Erträge 145.709.840,20 €
zzgl. Finanzerträge 1.891.629,81 €
zzgl. Außerordentliche Erträge 298.925,00 €
Gesamterträge 147.900.395,01 €
Ordentliche Aufwendungen 140.977.039,80 €
zzgl. Finanzaufwendungen 840.851,88 €
zzgl. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Gesamtaufwendungen 141.817.891,68 €
Gegenüberstellung
Gesamterträge 147.900.395,01 €
abzgl. Gesamtaufwendungen 141.817.891,68 €
Jahresüberschuss 6.082.503,33 €
Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 war bei Erträgen von 135.978.010,00 € und Aufwendungen von 135.949.400,00 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 28.610,00 € geplant.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich somit eine Verbesserung i.H.v. 6.053.893,33 €.
Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zu entnehmen.
Aufgrund des Umfangs der Anlagen wurde auf den Abdruck des Teil 4 „Teilrechnungen“ verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Stadtverordneten in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ferner liegen sie im A 20 - Kämmereiamt zur Einsichtnahme aus.
B) Finanzrechnung
Zum 31.12.2022 beträgt der Stand der Liquiditätskredite 59.342.225,90 €. Hierin enthalten sind Kredite zur Liquiditätssicherung i.H.v. 3.323.696,30 €, welche im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ aufgenommen wurden. Die Summe der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung beläuft sich auf 1.052.059,00 €.
Unter Berücksichtigung der Liquiden Mittel i.H.v. 309.221,12 € beträgt das Liquiditätssaldo nach dem Jahresabschluss 2022 -59.033.004,78 €.
Im Vergleich zum Vorjahr mussten demnach 10.210.191,43 € weniger durch Kredite zur Liquiditätssicherung finanziert werden.
C) Schlussbilanz
Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2022 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapital zum 01.01.2022 19.675.335,12 €
zzgl. Erhöhung der allgemeinen Rücklage
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW 455.858,04 €
zzgl. Jahresüberschuss 2022 6.082.503,33 €
Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2022 26.213.696,49 €
Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2022 errechnet sich für die Stadt Alsdorf zum 31.12.2022 ein Eigenkapital i.H.v. 26.213.696,49 €. Über die Behandlung des Jahresergebnisses hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.
D) Gewinnverwendungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 i.H.v. 6.082.503,33 € der Ausgleichsrücklage i.H.v. 5.783.578,33 € und der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 298.925,00 € zuzuführen.
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage entspricht dabei der Höhe des bilanzierten Corona-Schadens. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist die im NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG NRW) vorgegebene Regelung, dass der Corona-Schaden ab dem Haushaltsjahr 2026 entweder über einen Zeitraum von 50 Jahren erfolgswirksam abgeschrieben oder einmalig erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht wird.
Um die Ergebnisplanung der zukünftigen Haushalte zu entlasten, ist beabsichtigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Corona-Schaden im Jahr 2026 gegen das Eigenkapital auszubuchen. Das Ausbuchen wird durch eine Buchung gegen die allgemeine Rücklage erfolgen und zu einer Reduzierung dieser führen. Um dies zu kompensieren, soll die Allgemeine Rücklage durch die anteilige Zuführung des Jahresüberschusses 2022 i.H.v. 298.925,00 € entsprechend erhöht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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