Beschlussvorlage - 2023/0097/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der    Hauptausschuss    verweist    die    Angelegenheit    zur    weiteren    Beratung    und Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und beauftragt die Verwaltung für die nächste Sitzung des AfS eine beratungsreife Vorlage zu erstellen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit gemeinsamem Antrag vom 28.01.2023 der Frau Christiane Witterstein und der Frau Anna Zell werden

 

1)    eine Neugestaltung/Verlegung der Bushaltestelle Schillerstraße für die Fahrtrichtung    

Eschweiler,

2) ein Umbau der Jülicher Straße und

3) die Erstellung eines neuen Lärmaktionsplans

 

angeregt bzw. beantragt.

 

Da die v.g. Belange in die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung fallen, regt die Verwaltung an den Antrag im zuständigen Fachausschuss inhaltlich zu behandeln.

 

Der Antrag ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem.  § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Rat der Stadt hat diese Aufgabe auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Gemäß der Zuständigkeitsordnung befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit grundsätzlichen Angelegenheiten des Bauwesens, soweit der Rat der Stadt diese nicht durch die Zuständigkeitsordnung anderen Ausschüssen übertragen hat.  Der Ausschuss für Stadtentwicklung befasst sich außerdem mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 Straßenverkehrsordnung handelt. Ferner wirkt der Ausschuss für Stadtentwicklung bei allen Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere u.a. an Entscheidungen über Maßnahmen der Lärmbekämpfung mit.

Somit ist in allen drei o.a. Punkten des Antrags die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung gegeben.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2023 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen