Beschlussvorlage - 2023/0124/A20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im vierten Quartal des Haushaltsjahres 2022 zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

 

In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im vierten Quartal des Haushaltsjahres 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 7.494,77 € zur Kenntnis gebracht.

 

In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im vierten Quartal des Haushaltsjahres 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Investitionshaushalt i. H. v. 39.300,00 € zur Kenntnis gebracht.

 

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes und des Gesamtfinanzhaushaltes gedeckt und haben daher keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.03.2023 - Hauptausschuss - zurückgezogen

Erweitern

28.03.2023 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen