Beschlussvorlage - 2023/0144/A61
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution "Nachhaltige Finanzierung für einen zukunftsfähigen Nahverkehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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21.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege einer Eilentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für den Rat der Stadt folgende Resolution:
Nachhaltige Finanzierung für einen zukunftsfähigen Nahverkehr:
Daseinsvorsorge, gesellschaftliche Teilhabe und Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif, Gemeinsame Resolution der Fraktionen in den politischen Gremien der nordrheinwestfälischen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Fraktionsspitzen der drei nordrhein-westfälischen Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, go. Rheinland (Nachfolger des Nahverkehr Rheinland), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) haben die anliegende Resolution erarbeitet. Diese soll im Zuge der anstehenden Verbandsversammlungen von go.Rheinland, NWL und VRR bis zum 24. März 2023 verabschiedet werden und im Anschluss den (politischen) Entscheider*innen auf Bundes- und Landesebene sowie in den Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zugestellt werden.
Der für die StädteRegion Aachen zuständige Zweckverband go.Rheinland bittet die Stadt Alsdorf um Unterstützung dieser Resolution; wenn gewünscht können regionalspezifische Ergänzungen vorgenommen werden. Diesem Vorschlag folgend wurde der anliegende Entwurf der Resolution um den Hinweis auf die nachstehend beiden aktuellen Maßnahmen ergänzt:
- Euregiobahntrasse Alsdorf (Mariagrube) – Siersdorf sowie
- Projektierung der Regio-Tram Aachen-Würselen-Alsdorf-Baesweiler
Darstellung der Rechtslage:
Nach Auskunft von go.Rheinland soll die Resolution im Zuge der anstehenden Verbandsversammlungen von go.Rheinland, NWL und VRR bis zum 24. März 2023 verabschiedet werden. Da die nächste Ratssitzung erst am 28. März 2023 vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung eine Eil- und Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Wetsfalen (GO NRW) vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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700,9 kB
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