Beschlussvorlage - 2023/0131/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Teilstück gemäß Anlage 1 und 2 aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Hoengen, Flur 33, Flurstück 1099 gemäß § 7 Abs. 1 Straßen und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

r das aus Anlage 1 und 2 ersichtliche und noch zu vermessende ca. 35 qm große Teilstück aus dem Grundstück Gemarkung Hoengen, Flur 33, Flurstück 1099 liegt ein Kaufangebot vor, um auf dem anliegenden Grundstück (Gemarkung Hoengen, Flur 33, Flurstück 1103) ein Bauvorhaben realisieren zu können, welches nur unter Hinzuziehung des o.g. Teilstückes aus der Straßenverkehrsfläche (in grün gekennzeichnet) durchgeführt werden kann.

Aus Sicht der Stadt Alsdorf bestehen keine Bedenken gegen den Verkauf des Teilstückes, da eine lückenlose Gehwegführung (in rot gekennzeichnet) von der Eschweilerstraße in die Straßburger Straße gegeben ist, sodass die o.a. Teilfläche nicht für den öffentlichen Fußngerverkehr benötigt wird.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Einziehung die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert.

 

Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Jede Verkehrsbedeutung hat eine Straße verloren, wenn sie für sämtliche Zwecke entbehrlich geworden ist.

 

Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW von den berührten Gemeinden auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben; dabei ist unter Angabe von Zeit und Ort darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Karten der betroffenen Straße zur Einsicht bereitliegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Keine.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen