Beschlussvorlage - 2023/0183/A40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur spricht sich für den Neubau einer dreizügigen Realschule vorzugsweise auf dem Nachbargrundstück (neben dem jetzigen Eingang der KuBiZ-Realschule) aus, um auch die neue Realschule nahtlos in den Bildungscampus des Kultur- und Bildungszentrums (KuBiZ) einzubinden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstücksfond nrw/nrw. urban über den Kauf des Grundstücks zu verhandeln und hierzu in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur zu berichten.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre (SJ) 2020/2021 bis 2025/2026 beschlossen.

 

r den Bereich der Grundschulen wurde bereits in der Sitzung am 21.09.2021 ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung eines ausreichenden Schulplatzangebotes ab dem SJ 2023/24 beschlossen.

 

Zudem hat der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur der Stadt Alsdorf am 13.09.2022 auf der Grundlage des SEP beschlossen, dass ab dem SJ 2027/28 für zwei SJ je 100 zusätzliche Plätze (4 Züge) an weiterführenden Schulen bereitstehen müssen.

 

Als weitere Maßnahmenpakete wurde daher u. a. festgelegt,

 

  1. das Gymnasium bereits ab dem SJ 2023/24 vierzügig zu führen. Dies bedeutet, dass die bisher durch die Realschule Alsdorf im Neubau des Kultur- und Bildungszentrums (KuBiZ) genutzten Räume bis zum SJ 2027/28 vollumfänglich dem Gymnasium überlassen werden müssen und
  2. eine neue dreizügige Realschule Alsdorf notwendig ist (weitere zwei Realschulzüge werden temporär an der zweiten Alsdorfer Realschule (Marienschule) ab dem SJ 2027/28 angegliedert).

 

Als Grundstück für den Neubau der Realschule bietet sich das Nachbargrundstück neben dem jetzigen Eingang der Realschule an, um auch die neue Realschule nahtlos in den Bildungscampus des KuBiZ einzubinden.

 

Die vorhandene Stadtteilküche in der ehemaligen Elektrohauptwerkstatt (Langhaus) könnte weiterhin auch für den Schulbetrieb (für zwei Schulen) zur Verfügung stehen.

Das Gymnasium könnte in der Folge die aktuell selbst genutzten Räume im Langhaus der Realschule überlassen. Dies würde den zu schaffenden neuen Raumbedarf für die Realschule reduzieren. Alle Einrichtungen, die im Rahmen des Quartiersmanagements zur Verfügung stehen, könnten auch weiterhin genutzt werden.

 

Darüber hinaus befinden sich die Jugendkunstschule „Aber Hallo e. V.“, die bereits seit Jahren eine enge Kooperation mit der Realschule unterhält, sowie voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2024 das neue Annabad im unmittelbaren Umfeld zur Schule. Hier können schulinterne konzeptionelle Vorstellungen bzgl. des Sportunterrichts umgesetzt werden, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen.

 

Die Nähe zu zwei Familienzentren sowie einer vierzügigen Grundschule runden das Bild einer lokalen Bildungslandschaft ab, das sicherlich für eine Stadt unserer Größenordnung einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert darstellt.

 

Die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Schulformen (Realschule/Gymnasium) trägt der Umsetzung der Grundidee dieses Konstruktes - eine Durchlässigkeit der Schulformen, nicht zuletzt durch räumliche Nähe und der hiermit vorhandenen Möglichkeit der zu schaffenden Begegnung - Rechnung.

 

Der weiteren Nutzung der neu errichteten Sportanlage am Energeticon (Kampfbahn Typ C) durch die Schulen stünde ebenfalls nichts entgegen.

 

Aus diesen o. g. Gründen liegen die Vorteile dieses Standortes gegenüber anderen Standorten auf der Hand, so dass die Verwaltung vorschlägt, dass die Stadt sich zunächst bei nrw. urban um den Erwerb dieser Fläche bemüht

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 79 Schulgesetz NW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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02.05.2023 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - geändert beschlossen