Beschlussvorlage - 2023/0141/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Bebauungsplangebiet Nr. 355 - Am alten Hertha-Sportplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
20.04.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
16.05.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Haupt-ausschuss des Rates der Stadt:
Der Hauptausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Bebauungsplangebiet Nr. 355 – Am alten Hertha-Sportplatz in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Für die mit Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha-Sportplatz entstehenden Wohngebiete soll der Anschluss an ein zentrales Nahwärmenetz vorgesehen werden. Die Rahmenbedingungen eines solchen ganzheitlichen Quartier-Energiekonzeptes infolge grundlegender Beschlussinhalte des Alsdorfer Klimaschutzkonzeptes und der Klimafolgen-anpassungsstrategie werden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt durch die ausführende Stadtwerke Alsdorf GmbH vorgestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha-Sportplatz ist bereits rechtskräftig und enthält einen entsprechenden Hinweis zur „Energieversorgung“ mit der beabsichtigten Errichtung eines Nahwärmeversorgungsnetzes sowie einer künftig noch zu erstellenden Satzung gemäß § 9 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Anschluss- und Benutzungsverpflichtung.
Der Anschluss- und Benutzungszwang soll sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 355 - Am alten Hertha-Sportplatz erstrecken.
Der Erschließungsvertrag mit der Alsdorfer Bauland GmbH wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 17.11.2022 beschlossen (TOP 9 öffentlicher Teil).
Darstellung der Rechtslage:
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) sieht unter § 109 - Anschluss- und Benutzungszwang vor, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, Gebrauch machen können.
Gemäß § 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können die Gemeinden bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss an Wasserleitung, Kanalisation und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen sowie an Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme (Anschlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben. Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen. Sie kann den Zwang auch auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränken. Im Falle des Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärme soll die Satzung zum Ausgleich von sozialen Härten angemessene Übergangsregelungen enthalten.
Gemäß §§ 7 und 41 GO NRW obliegt die Beschlussfassung über derartige Satzungen dem Rat der Stadt. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sieht die Mitwirkung des Ausschusses für Stadtentwicklung bei allen Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere an Entscheidungen über Maßnahmen der Lärmbekämpfung sowie der Luft-, Boden- und Wasserreinhaltung vor. Außerdem bereitet der Hauptausschuss gemäß Zuständigkeits-ordnung Satzungsbeschlüsse des Rates der Stadt vor.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Stadt Alsdorf entstehen durch diese Satzung keine Kosten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Umsetzung eines Quartier-Energiekonzeptes für das Bebauungsplangebiet Nr. 355 - Am alten Hertha-Sportplatz zielt die Stadt Alsdorf darauf ab, einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des Klimas in ihrem Stadtgebiet zu leisten. Durch die Quartiers-Energieversorgung über ein Nahwärmenetz werden kommunenspezifische Maßnahmen und Inhalte des vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossenen Klimaschutzkonzeptes und der Klima-folgenanpassungsstrategie (KLAS) umgesetzt. Die vorgesehene Quartiers-Nahwärmeversorgung stellt hierfür einen zentralen Baustein dar, da durch den Einsatz regenerativer Energien die CO²-Bilanz verbessert wird und konventionelle Energieträger wie Erdgas und Heizöl eingespart werden.
Mit der Nahwärmeversorgung werden zudem für die künftigen Bauherren geeignete Voraussetzungen geschaffen, um die gestiegenen energetischen Anforderungen für Neubauten zu erfüllen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
473,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
