Beschlussvorlage - 2023/0221/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2023 (Anlage 1) wurde im Rat der Stadt Alsdorf am 14.02.2023 (VL 2023/0070/I) der Beschluss gefasst, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen und die Verwaltung zu beauftragen, für eine der nächsten Sitzungen des Rates der Stadt eine beratungsreife Vorlage zu erstellen.

 

Die Stadtwerke Alsdorf haben sich mit der Thematik „rderung von Balkonkraftwerken“ befasst. Es konnte u. a. ein in Alsdorf ansässiges Unternehmen gefunden werden, welches hochwertige Balkonkraftwerke anbietet und sich in einem seriösen Kosten- und Leistungsrahmen befindet. Dabei handelt es sich um das Unternehmen Zinnzgreen GmbH (Alsdorf-Hoengen).

Weiterhin konnte das Unternehmen DiSo Digital Solutions UG in Aachen ein überzeugendes Angebot unterbreiten.

Beide Unternehmen haben Interesse an einer Kooperation. Unter welchen Rahmenbedingungen eine derartige Kooperation sinnvoll möglich ist, wird derzeit geprüft.

Seit dem 02.05.2023 gibt es eine Förderung von 200 € je Balkonkraftwerk von der StädteRegion Aachen. Eine maximal 12 Monate alte Anlage ist so lange förderfähig,

bis die für 1.000 Anlagen vorhandenen Fördermittel der SdteRegion Aachen aufgebraucht sind. Dem Antrag sind zusätzlich beizufügen:

 

  • ein Ausweisdokument,
  • die Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen,
  • ein Zahlungsbeleg,
  • die Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur und
  • ein Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage.

 

Die Förderung ist auf 1.000 Anlagen begrenzt, wie lange diese Förderung also noch besteht ist ungewiss. Weitere Förderprogramme für Balkonkraftwerke sind derzeit nicht bekannt. Ein Balkonkraftwerk rechnet sich allerdings auch ohne Förderung nach 3-5 Jahren.

Die Montage eines Balkonkraftwerkes wurde als Geschäftszweig ebenfalls durch die Stadtwerke Alsdorf geprüft. Mangels personeller Ressourcen wird hiervon jedoch Abstand genommen. Zukünftig soll auf externe Unternehmen zurückgegriffen werden.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2023 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen