Beschlussvorlage - 2023/0238/A11
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalbedarf für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2022-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 11 - Personalamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt beschließt, zur Deckung des Personalbedarfs für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2022 bis 2027 die Umwandlung von vier vorhandenen Angestellten- in Beamtenstellen und die Einrichtung von vier zusätzlichen Beamtenstellen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung 2022 – 2027 wurde seitens der Städteregion – als Träger des Rettungsdienstes – der Bedarf an Rettungsmitteln für die Kommunen neu bewertet. Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht nunmehr vor, dass die Kommunen hinsichtlich ihrer Rettungsmittel zum Teil (insbesondere personell) deutlich aufstocken müssen um eine bedarfsgerechte, rettungsdienstliche Versorgung sicherstellen zu können. Mit Zustimmung der städteregionalen Kommunen wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2022 der neue Rettungsdienstbedarfsplan verabschiedet
Derzeit sind ein Rettungstransportwagen (RTW) im 24 Std-Dienst und ein weiterer RTW im 12 Std.-Dienst für die Stadt Alsdorf im Einsatz. Der verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan gibt vor, dass die Stadt Alsdorf ab dem 1. Januar 2023 den zweiten RTW ebenfalls 24 Stunden vorhalten muss.
Mit der Aufschaltung des zweiten RTW im Jahre 2014 wurden seinerzeit zunächst 6 zusätzliche Stellen für tariflich Beschäftigte Notfallsanitäter geschaffen. Nachdem die ersten angestellten Mitarbeiter in eine Brandmeisterausbildung gewechselt sind, konnten in den Folgejahren die benötigte Anzahl an Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden, da in den durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren die benötigte Anzahl an Mitarbeitern nicht gefunden werden konnten. Zur Zeit können 4 von 6 Stellen nicht besetzt werden. Ein Ausgleich erfolgt derzeit über die hauptamtlichen Kräfte (Beamte) der Feuerwehr. Alle in den letzten Monaten durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren sind fehlgeschlagen. Es besteht daher die Auffassung, dass es auf Grund des gravierenden Fachkräftemangels im angestellten Notfallsanitätersektor keine Alternative zu einer Stellenbesetzung mit Feuerwehrbeamten gibt. Diese können zudem auch problemlos nachts innerhalb ihres originären 24-Stunden-Dienstes eingesetzt werden.
Es ist daher beabsichtigt, die vier nicht besetzten Stellen für Tariflich Beschäftigte in Beamtenstellen der A 9 umzuwandeln. Darüber hinaus sollen vier weitere Stellen für Notfallsanitäter eingerichtet werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Umwandlung der vier bereits seit längerem vakanten tarifl. Beschäftigten-Stellen in Beamtenstellen wird voraussichtlich rund 52.000 € zusätzliche Personalkosten verursachen.
Die Einrichtung von 4 zusätzlichen Beamtenstellen verursacht nicht veranschlagte Personalkosten in Höhe von voraussichtlich rund 280.000 € (inkl. Pension und Beihilfe).
Es ist darauf hinzuweisen, dass auf Grund des Rettungsgesetzes NRW die Einsätze im Rettungsdienst über Gebühren weitestgehend refinanziert werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
