Beschlussvorlage - 2023/0297/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) folgende Gemeindestraßen als Hauptverkehrs- und Anliegerstraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Duffesheider Weg  - Hauptverkehrsstraße

Radsberg   - Anliegerstraße

Reifeld    - Anliegerstraße

Von-Blanckart-Straße  - Anliegerstraße

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

r die im Beschluss aufgeführten Straßen (vgl. Karten in Anlage 1 Seite 1 bis 5 sowie Anlage 2 Seite 1 bis 2) liegen nur teilweise rechtsverbindliche Widmungsverfügungen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine förmliche Widmung vorzunehmen, auch wenn die Straßen schon lange bestehen.

 

Betroffen sind folgende Flurstücke:

 

Duffesheider Weg

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

53

Teil aus 113

bis Ortsausgang Haus Nr. 18

Alsdorf

53

154

teilw. Grünfläche

Alsdorf

54

86

teilw. Grünfläche

Alsdorf

54

87

teilw. Grünfläche

 

 

 

 

 

Radsberg

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

54

Teil aus 40

bis Ortsausgang Haus Nr. 19

 

 

 

 

 

 

 

 

Reifeld

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

55

Teil aus 45

zwischen Hausnummer 2 und 49

 

 

Von Blanckart-Str.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

53

37

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde (§ 6 Abs. 2 StrWG NRW).

 

Die Straßenbaubehörde ist bei allen aufgeführten Straßen entsprechend § 3 Abs. 4 StrWG NRW die Stadt Alsdorf.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Keine.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen