Beschlussvorlage - 2010/0648-6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwidmung eines Teilstückes des Friedhofes Alsdorf-Hoengen; hier: Beschluss über die Entwidmung einer Teilfläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Keller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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09.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Entwidmung für eine Teilfläche
des Friedhofes Alsdorf-Hoengen und zwar Teilfläche aus Gemarkung Hoengen, Flur
31, Parzelle 426, groß 342 qm, auf der Grundlage des § 3 Bestattungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt
Alsdorf vom 01.02.2003 zu veranlassen.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03. März 2010 beschlossen, eine
Teilfläche des Friedhofs Alsdorf-Hoengen, Gemarkung Hoengen, Flur 31, Parzelle
426, groß 342 qm, zu entwidmen.
Dieser Geländestreifen,
der frei von Grabstätten und damit durch Grabnutzungsrechte nicht
beeinträchtigt ist, verbindet die beiden Parzellen des Plangebietes des
Bebauungsplanes Nr. 312, Martin-Struff-Straße.
In Ausführung des
Beschlusses hatte die Verwaltung die beabsichtigte Entwidmung dieses
Teilstückes öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte
im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Alsdorf, Amtsblatt 01. April 2010, Nr.
12, Seite 72 und im Aushang vom 26.03.2010 bis zum 26. Mai 2010.
Einwendungen gegen die
beabsichtigte Entwidmung des Teilstückes wurden nicht vorgebracht.
Die Entwidmung dieses
Teilstückes des Friedhofes Hoengen kann nunmehr beschlossen werden.
Auch die Entwidmung ist
öffentlich bekannt zu machen.
Aus der Anlage 1 ist das
zu entwidmende Teilstück des Friedhofes Hoengen ersichtlich.
Die öffentliche
Bekanntmachung über die Entwidmung eines Teilstückes ist als Anlage 2 beigefügt.
Darstellung der
Rechtslage:
Gemäß Beschluss des Rates
der Stadt am 27.10.2009 ist die Zuständigkeit für alle Belange in
Friedhofsangelegenheiten dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen worden.
Damit erfolgt die Beschlussfassung zur Entwidmung abschließend im Ausschuss für
Stadtentwicklung.
Der Entwidmungsbeschluss
erfolgt auf der Basis des § 3 Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.
Juni 2003 (GVbl. NRW S. 313) und des § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf
vom 01.12.2003.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Durch die Entwidmung
dieses Teilstückes entstehen keine Kosten; vielmehr entfallen die Kosten für
die Pflege des Geländeteiles. Außerdem wird eine Entschädigung bei Übertragung
des in Rede stehenden Geländestreifens fällig, deren Höhe zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht beziffert werden kann.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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