Beschlussvorlage - 2010/0653
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung einer Teilfläche "Am Neuen Markt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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09.09.2010
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Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 15.07.2010 den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Hoengen,
Flur 23, Flurstück 20 – Neuer Markt an der Blumenrather Straße –
beschlossen. Hier soll eine private Nutzung erfolgen.
Der Bebauungsplanes Nr. 117 weist diese Fläche
als öffentliche Verkehrsfläche – Parkplatz – aus. Eine Widmung für eine entsprechende Nutzung
liegt vor. Der Bebauungsplan 314 „Neuer Markt“ befindet sich in der
Aufstellung. Eine Offenlegung ist noch nicht erfolgt.
Darstellung der
Rechtslage:
Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen-
und Wegegesetz –StrWG NRW- ist die Einziehung die Allgemeinverfügung,
durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße
verliert. Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung
einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder
überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Jede
Verkehrsbedeutung hat eine Straße verloren, wenn sie für sämtliche Zwecke
entbehrlich geworden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,7 kB
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