Beschlussvorlage - 2010/0653

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Parzelle Gemarkung Hoengen, Flur 23, Nr. 20 gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – einzuziehen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.07.2010 den Verkauf des Grundstückes Gemarkung Hoengen, Flur 23, Flurstück 20 – Neuer Markt an der Blumenrather Straße – beschlossen. Hier soll eine private Nutzung erfolgen.

 

Der  Bebauungsplanes Nr. 117 weist diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche – Parkplatz – aus.  Eine Widmung für eine entsprechende Nutzung liegt vor. Der Bebauungsplan 314 „Neuer Markt“ befindet sich in der Aufstellung. Eine Offenlegung ist noch nicht erfolgt.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz –StrWG NRW- ist die Einziehung die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Jede Verkehrsbedeutung hat eine Straße verloren, wenn sie für sämtliche Zwecke entbehrlich geworden ist.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- keine –

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- keine -

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen