Beschlussvorlage - 2010/0667
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan 2004 - 18.Änderung - Vereinsheim Busch - a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die öffentliche Auslegung der 18.Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Vereinsheim Busch -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Entscheidung
|
|
|
09.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt nach Prüfung der
vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) beschließt die öffentliche Auslegung
der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet (Anlage 1) der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch liegt südlich des
Stadtteils Busch. Es liegt innerhalb einer Grünfläche, die im Süden durch die
abgebundene Herzogenrather Straße und im Westen durch die Alte Aachener Straße
begrenzt wird. Nördlich und östlich bildet die Bahntrasse der Euregiobahn die
Begrenzung der Grünfläche. Das Plangebiet selbst liegt im südlichen Teil der
Grünfläche an der abgebundenen Herzogenrather Straße. Die Größe des
Plangebietes beträgt ca. 3,3 ha.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr.313 –
Vereinsheim Busch – aufgestellt.
Anlass und
Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 (Anlage 2a +2b):
Auf der zu
beplanenden Fläche soll ein Vereinsheim für den Spielmannszug Busch entstehen.
Die Nutzung des Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische
Zwecke dienen. Zurzeit nutzt der Spielmannszug die Räumlichkeiten der
Grundschule Busch zur Probe von musikalischen Ereignissen. Die Schule ist aus
der schulischen Nutzung entlassen worden und soll in Kürze abgerissen werden. Auf dem ehemaligen Schulgelände wird
künftig ein Wohngebiet entstehen. Der Verein „Spielmannszug Busch“
verliert damit seine Proberäumlichkeiten und benötigt dringend neue Proberäume.
Die Siedlung Busch ist eine sehr verdichtete Siedlung, in
deren Gefüge ein Standort sowohl von der Größe als auch von der Lautstärke her
für ein solches Vereinsheim nicht gegeben ist. Da durch die musikalischen
Proben Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das
Vereinsheim möglichst am Rand des zusammenhängenden Siedlungsbereiches
entstehen.
Vom
Haldenfuß der Halde Anna-Noppenberg bis zum Kreisverkehr der Ortslage Busch
befinden sich auf der Alten Aachener Straße einige Wohngebäude. Damit erfährt der
Siedlungsbereich der Siedlung Busch südlich der Eisenbahnstraße und der
Bahnlinie eine Ausdehnung nach Süden. Mit der Bebauung des Vereinsheims an der
geplanten Stelle wird der vorhandene Siedlungsbereich nicht überschritten.
Im
Regionalplan ist die Fläche als “Waldbereich” sowie überlagernd als “Regionaler
Grünzug” und “landschaftsorientierte Erhohlung” dargestellt.
Mit der vorhandenen Wohnbebauung westlich der Alten Aachener Straße und den
Bauwerken des Rückhaltebeckens sowie der Euregiobahn ist bereits eine Störung
bzw. eine Unterbrechung der Landschaftsstrukturen gemäß Regionalplan erfolgt.
Mit dem Bau des Vereinsheimes wird eine Fläche von maximal 200 m² versiegelt
und damit auf ein Mindestmaß reduziert. Die Ausgleichsfunktion in der Nähe von
Verdichtungsgebieten bleibt damit überwiegend erhalten. Der Regionale Grünzug
“Halden / Broichbachtal” bleibt ebenfalls in seiner Gesamtfunktion insoweit
erhalten.
Zur
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch – wurde mit
Schreiben vom 07.06.2010 die
Bezirksregierung Köln beteiligt, mit der Bitte die landesplanerische Anpassung
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu bestätigen. Mit Schreiben vom
13.07.2010 (Anlage 3) teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die
beabsichtigte Planung nicht an die Ziele der Landes- und Regionalplanung
bestätigt werden kann, da das Plangebiet im Regionalplan als
“Waldbereich” sowie
überlagernd als “Regionaler Grünzug” mit
“landschaftsorientierte Erholung” dargestellt ist. Um die Wertigkeit
des Gebietes abzuklären, wurde seitens der Stadt Alsdorf um eine Ortsbegehung
gebeten. Diese fand am 03.08.2010 statt. Die Vertreterin der Bezirksregierung
stellte aufgrund der örtlichen Situation (Vorbelastung durch die Kläranlage und
Prägung durch die Euregiobahn sowie die Bebauung entlang der Alten Aachener
Straße) eine positive Stellungnahme in Aussicht, wenn durch die Stadt Alsdorf
eine erneute, ausführlich begründete Anfrage erfolgt. Diese wurde mit Schreiben
vom 05.08.2010 (Anlage 4) rausgeschickt. Eine Antwort liegt noch
nicht vor. Sollte diese bis zur Sitzung vorliegen, wird hierzu mündlich
berichtet.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18
ist am 27.04.2010 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt worden. (Anlage
5). Mit Schreiben vom 07.06.2010 wurden die Behörden frühzeitig am
Verfahren beteiligt. Von diesen wurden Anregungen und Bedenken zum
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren vorgetragen (Anlage 6).
Die Begründung, einschließlich Umweltbericht zu Flächennutzungsplan-Änderung
Nr.18 sind als Anlagen 7 beigefügt.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18
– Vereinsheim Busch:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
folgende Anregungen vorgebracht:
1.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. berichtet, dass das vorhandene Überlaufbecken
bisher noch nie benutzt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das benachbarte Rückhaltebecken ist eine Maßnahme zum
Hochwasserschutz und sorgt bei extremen Niederschlägen für eine ausreichende
Rückhaltung. In niederschlagsarmen Zeiten kann es daher austrocknen.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
2.
Herr S. , Arnikaweg
Herr S. fragt nach, ob auch andere Vereine die Räume des
geplanten Vereinsheimes nutzen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vereinsheim wird durch den Verein Spielmannszug Busch
genutzt. Inwieweit untereinander eine Vermietung möglich ist, muss mit dem
Verein abgestimmt werden.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
3.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. möchte wissen, ob die Bäume erhalten bleiben oder
abgeholzt werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.313, sind die
Bäume (Platanen) entlang der Herzogenrather Straße als „zu
erhalten“ festgesetzt. Der Abstand der Bäume lässt zu, dass die Einfahrt
zu dem Gelände des Vereinsheimes dazwischen erfolgen kann, ohne den Bäumen zu
schaden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
4.
Herr B., Ludwig-Kessing-Straße
Herr B. fragt nach, wie die Zufahrt zum Grundstück des künftigen
Vereinsheimes geregelt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zufahrt erfolgt von der Alten Aachener Straße über die
abgebundene Herzogenrather Straße. Dort wird eine Zufahrt zum Vereinsgelände
angelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
5.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. regt an, die vorhandenen Poller zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erfolgen keine
Regelungen zum Straßenverkehr. Inwieweit eine Abpollerung an dieser Stelle
erforderlich ist, ist häufig vom Ordnungsamt der Stadt Alsdorf festzulegen.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6.
Herr W., Am Hang
Herr W. fragt nach, wie lange in der Regel ein
Bebauungsplanverfahren dauert.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Regel beträgt der Verfahrensverlauf eines
Bauleitplanverfahrenes ca. ein Jahr. Bei Verfahrenshindernissen kann ein
Verfahren auch deutlich länger dauern.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der
frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 –
Vereinsheim Busch:
Übersicht der Anregungen siehe Anlage 6.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden
folgende Anregungen vorgebracht:
1.
ENWOR – Energie und Wasser vor Ort, Schreiben vom 11.06.2010
(Anlage 8)
Die Firma ENWOR bittet in ihrem Schreiben um Beachtung der
Lage der vorhandenen Trinkwasserleitungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Lage der Trinkwasserleitungen wird zur Kenntnis
genommen. Eine Ergänzung des Trinkwassernetzes für das Vereinsheim wird durch
den Verein mit der Firma ENWOR abgestimmt. Eventuelle Kosten werden vom Verein
getragen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Erftverband, Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 9)
Der Erftverband teilt in dem Schreiben vom 14.06.2010 mit,
dass Leitungen und Anlagen des Erftverbandes vom Bebauungsplanverfahren und
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren nicht betroffen sind. Er weist darauf
hin, dass gem. § 51a LWG Niederschlagswasser zu versickern ist. Eine
Versickerung sollte in belebte Bodenschichten erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen des im Parallelverfahren
aufgestellten Bebauungsplan Nr.313 sind Festsetzungen zur
Niederschlagsentwässerung getroffen worden. Damit sind die Regelungen des § 51a
LWG berücksichtigt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
3.
EWV – Energie und Wasserversorgung, Schreiben vom 15.06.2010
(Anlage 10)
Die EWV äußert im Schreiben vom 15.06.2010 keine
grundsätzlichen Bedenken. Eine Ergänzung des Erdgasnetzes kann nur bei
Wirtschaftlichkeit erfolgen. Auf bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen
wird verwiesen. Entsprechende Mindestabstände sind einzuhalten.
Stellungsnahme der Verwaltung:
Im Bereich des Plangebietes liegen keine Erdgasleitungen der
EWV, sie enden im Bereich des Rückhaltebeckens.
Eine etwaige Ergänzung des Erdgasnetzes für das Vereinsheim ist
durch den Verein mit der Firma EWV abzustimmen. Eventuelle Kosten werden vom
Verein getragen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
4.
EVS EUREGIO Verkehrschienennetz GmbH, Schreiben vom 18.06.2010 (Anlage
11)
Die EVS EUREGIO Schienennetz GmbH weist in Ihrem Schreiben
vom 18.06.2010 darauf hin, dass von dem Bauvorhaben keine Beeinflussung auf den
Eisenbahnbetrieb erfolgen darf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Standort für das Vereinsheim liegt in einem
ausreichenden Abstand zur Euregiobahn. Für den Bau des Vereinsheimes finden
keine umfangreichen Baumaßnahmen statt, da der Verein einen ehemaligen Schulcontainer
der Stadtregion als Vereinsheim nutzen wird. Es sind in der Örtlichkeit
lediglich Fundamente zu gießen, auf diese dann der Container errichtet wird.
Hinsichtlich der Emission entstehen keine Plankonflikte zwischen Vereinsheim
und Bebauung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
5.
Thyssengas GmbH, Schreiben vom 21.06.2010 (Anlage 12)
Die Thyssengas GmbH fordert in ihrem Schreiben die Übernahme
der Lage der dort vorhandenen Gasfernleitung in den Bebauungsplan und dass die
entsprechenden Schutzstreifen eingehalten werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.313, ist die
Gasfernleitung mit den entsprechenden Schutzstreifen von je 10 m übernommen
worden. Das Merkblatt für die Berücksichtigung von unterirdischen
Gasfernleitungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist bei der Ausweisung
des Vereinsheimes beachtet worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
6.
RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice, Schreiben vom 28.06.2010 (Anlage 13)
Die RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice GmbH teilt in ihrem
Schreiben mit, dass durch das Plangebiet eine Hochspannungsleitung verläuft.
Diese soll im Bebauungsplan aufgenommen werden und es ist ein Schutzstreifen
von jeweils 18 m Abstand darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.313, wurde die
Hochspannungsleitung übernommen und ein Schutzstreifen von jeweils 18 m
eingetragen. Bauwerke sind in einem seitlichen Abstand von mindestens 15,0 m zur
örtlich vorhandenen Leitungsmittellinie zu errichten. Die geplante Baufläche
des Vereinsheimes liegt in einem Abstand von 15,0 m zur
Leitungsmittellinie und damit in ausreichendem Abstand zur
Hochspannungsleitung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
7.
Städteregion Aachen, S 90 - Stabsstelle für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Europa, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 14)
Die Städteregion Aachen äußert im Schreiben vom 05.07.2010
Bedenken zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 und zum Bebauungsplan Nr.313
– Vereinsheim Busch:
zur Wasserwirtschaft:
Von Bereich Wasserwirtschaft wird um die Vorlage eines
Bodengutachtens gebeten.
zum Landschaftsschutz:
Zum Landschaftsschutz wird festgestellt, dass keine Aussagen
zum vorhandenen wertvollen Baumbestand gemacht wurden. Diese sind zu ergänzen.
Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag fehlt die Konkretisierung
der externen Ausgleichsflächen.
Stellungnahme der Verwaltung:
zur Wasserwirtschaft:
Das Bodengutachten zum Bebauungsplan Nr.313
(Parallelverfahren) lag zum Zeitpunkt der Behördenbeteiligung noch nicht vor.
Es wurde am 20.07.2010 nachgereicht. Mit
Schreiben vom 28.07.2010 zum Bebauungsplan Nr.313 sind die Bedenken zur
Wasserwirtschaft ausgeräumt worden.
zum Landschaftsschutz:
Die vorhandenen Bäume (Platanen) entlang der Herzogenrather
Straße sind im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.313, als „zu
erhalten“ festgesetzt. Die Begründung
zum Bebauungsplan enthält unter Punkt 6 Ausführungen zu den Bäumen.
Die Ermittlung des ökologischen Ausgleichs wird im
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.313 ermittelt, darin
wird die Umsetzung des erforderlichen Ausgleichs dargestellt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
8.
Städteregion Aachen, A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten,
Rettungswesen und Bevölkerungsschutz, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 15)
Die Städteregion Aachen – A 32 - teilt in ihrem
Schreiben vom 05.07.2010 mit, dass für das Plangebiet eine ausreichende
Löschwasserversorgung von 800 l / min über einen Zeitraum von mindestens von 2
Stunden einzuhalten ist. Auf den § 5 BauONW zu „Zugängen und
Zufahrten“ wird ebenfalls verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Bauantrages zum Vereinsheim wird der Nachweis
über die erforderliche Löschwassermenge erbracht und der § 5 BauONW
berücksichtigt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
9.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Schreiben
vom 06.07.2010 (Anlage 16)
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau
und Energie teilt in ihrem Schreiben mit, dass das Plangebiet im verliehenen
Bergwerksfeld „Anna Reststück“ liegt. Dort sind durch
Grundwasseranstieg bedingte Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen. Im Schreiben
wird weiter auf Altlastenstandorte in der Umgebung verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.313, ist ein
Hinweis zur Lage des verliehenen Bergwerksfelds aufgenommen worden.
Die im beigefügten Plan der Bezirksregierung Arnsberg
dargestellten Altlastenstandorte liegen in einem Abstand von 200 bis 800 m zum
geplanten Vereinsheim. Für das Vereinsheim sind daher Beeinträchtigungen durch
Altlasten ausgeschlossen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterer Verfahrensablauf:
Vor dem
Hintergrund des avisierten baldigen Abrisses der Grundschule ist das Verfahren
zügig fortzubetreiben, um eine kurzfristige Realisierung des Vorhabens zu
ermöglichen. Über das noch ausstehende Antwortschreiben der Bezirksregierung
sowie die Abstimmung mit der Städteregion zum ökologischen Ausgleich soll in
der Sitzung mündlich berichtet werden und sodann die einmonatige
Planoffenlegung beschlossen werden, die dann Ende September/ Oktober erfolgen
könnte. Sollte sich aus den o.g. Abstimmungen noch das Erfordernis für
Planänderungen zum Offenlageentwurf ergeben, würden diese in der Sitzung am
09.09.2010 ebenfalls erörtert und ggf. um einen entsprechenden
Billigungsbeschluss erweitert. Das Verfahren könnte - da für die FNP-Änderung
auch noch eine dreimonatige Genehmigungsfrist bei der Bezirksregierung besteht
- bei unproblematischem Fortgang unmittelbar nach der Planoffenlage noch
beschleunigt werden, indem man der herkömmlichen Sitzungsfolge mit
Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.11.2010 und
anschließend im Rat der Stadt Alsdorf am 09.12.2010 vorgreift und die
Beschlussfassung über die FNP-Änderung sowie die Bebauungsplansatzung ggf.
direkt in der Ratssitzung am 18.11.2010 fasst.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Verfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 –
Vereinsheim Busch – wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches –
BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Entstehende Kosten für die Erschließung,
Versorgungsleitungen und die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
sind vom Verein zu tragen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die
entlang der Herzogenrather Straße vorhandenen Platanen bleiben erhalten. Sie
sind im Parallelverfahren, dem
Bebauungsplan 313, als „zu erhalten“ festgesetzt. Auf dem
Grundstück sind weitere Bäume und Sträucher vorgesehen, so dass sich das
Vereinsheim in die natürliche Umgebung einfügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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