Beschlussvorlage - 2023/0296/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.

 

Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

      a)    den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 festzustellen,

 

       b)   den Jahresüberschuss 2022  in Höhe von 3.026.900,42  auf neue     

             Rechnung vorzutragen,

 

       c)   die Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2022

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Im Rahmen der Änderung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) durch Gesetz vom 16. November 2004 wurde in § 5 Absatz 5 EigVO NRW die Zuständigkeit für die Entlastung der Betriebsleitung neu geregelt und seit 2005 auf den Betriebsausschuss übertragen.

 

Nach § 21 (Jahresabschluss) der EigVO NRW ist am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz (§ 22 EigVO NRW), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 23 EigVO NRW) und dem Anhang (§ 24 EigVO NRW) besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften sowie die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt.

 

Daneben ist gemäß § 25 EigVO NRW gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend den Vorschriften des § 289 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und nach erfolgter Prüfung gemäß § 106 GO NRW dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Entsprechend der Neuerung in § 4 Buchstabe c) EigVO NRW entscheidet der Rat der Gemeinde seit dem Wirtschaftsjahr 2005 auch über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde durch die NS+P Dr. Neumann und Partner mbB, Aachen geprüft.

 

Bestandteile der dem Betriebsausschuss mit der heutigen Sitzungsvorlage vorgelegten Dokumente sind

 

a)  der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt Alsdorf

 

        - Bilanz zum 31. Dezember 2022 (Anlage1)

 

        - Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022

           (Anlage 2)

 

        - Anhang zum 31. Dezember 2022 (Anlage 3)

 

 b)     Lagebericht zum 31. Dezember 2022 der Betriebsleitung (Anlage 4)

 

 c)     der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der NS+P

         Dr. Neumann und Partner mbB, Aachen (Anlage 5)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 4 Buchstabe c) EigVO NRW entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Der Betriebsausschuss beschloss am 18.11.2022 die NS+P Dr. Neumann und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2022 zu beauftragen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 des Eigenbetriebes Techn. Dienste schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v.   3.026.900,42  ab.

Der Jahresüberschuss 2022 i. H. v. 3.026.900,42 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.09.2023 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

19.09.2023 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen