Beschlussvorlage - 2010/0668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)         beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe

 

b)         billigt den Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch

 

c)                  beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.313 – Vereinsheim Busch 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr.313 – Vereinsheim Busch liegt südlich des Stadtteils Busch. Es liegt innerhalb einer Grünfläche, die im Süden durch die abgebundene Herzogenrather Straße und im Westen durch die Alte Aachener Straße begrenzt wird. Nördlich und östlich bildet die Bahntrasse der Euregiobahn die Begrenzung der Grünfläche. Das Plangebiet selbst liegt im südlichen Teil der Grünfläche an der abgebundenen Herzogenrather Straße. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,3 ha.

 

Im Parallelverfahren wird die Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch – aufgestellt.

 

 Anlass und Ziel des Bebauungsplanes (Anlage 2):

Auf der zu beplanenden Fläche soll ein Vereinsheim für den Spielmannszug Busch entstehen. Die Nutzung des Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische Zwecke dienen. Zurzeit nutzt der Spielmannszug die Räumlichkeiten der Grundschule Busch zur Probe von musikalischen Ereignissen. Die Schule ist aus der schulischen Nutzung entlassen worden und soll in Kürze abgerissen werden. Auf dem ehemaligen Schulgelände wird künftig ein Wohngebiet entstehen. Der Verein „Spielmannszug Busch“ verliert damit seine Proberäumlichkeiten und benötigt dringend neue Proberäume.

 

Die Siedlung Busch ist eine sehr verdichtete Siedlung, in deren Gefüge ein Standort sowohl von der Größe als auch von der Lautstärke her für ein solches Vereinsheim nicht gegeben ist. Da durch die musikalischen Proben Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das Vereinsheim möglichst am Rand des zusammenhängenden Siedlungsbereiches entstehen.

                         

Vom Haldenfuß der Halde Anna-Noppenberg bis zum Kreisverkehr der Ortslage Busch befinden sich auf der Alten Aachener Straße einige Wohngebäude. Damit erfährt der Siedlungsbereich der Siedlung Busch südlich der Eisenbahnstraße und der Bahnlinie eine Ausdehnung nach Süden. Mit der Bebauung des Vereinsheims an der geplanten Stelle wird der vorhandene Siedlungsbereich nicht überschritten.

 

Im Regionalplan ist die Fläche als “Waldbereich” sowie  überlagernd als “Regionaler Grünzug” und “landschaftsorientierte Erholung” dargestellt. Mit der vorhandenen Wohn-bebauung westlich der Alten Aachener Straße und den Bauwerken des Rückhaltebeckens sowie der Euregiobahn ist bereits eine Störung bzw. eine Unterbrechung der Landschaftsstrukturen gemäß Regionalplan erfolgt. Mit dem Bau des Vereinsheimes wird eine Fläche von maximal 200 m² versiegelt und damit auf ein Mindestmaß reduziert. Die Ausgleichsfunktion in der Nähe von Verdichtungsgebieten bleibt damit überwiegend erhalten. Der Regionale Grünzug “Halden / Broichbachtal” bleibt ebenfalls in seiner Gesamtfunktion insoweit erhalten.

 

Zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch – wurde mit Schreiben  vom 07.06.2010 die Bezirksregierung Köln beteiligt, mit der Bitte die landesplanerische Anpassung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu bestätigen. Mit Schreiben vom 13.07.2010 (Anlage 3) teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die beabsichtigte Planung nicht an die Ziele der Landes- und Regionalplanung bestätigt werden kann, da das Plangebiet im Regionalplan als “Waldbereich” sowie  überlagernd als “Regionaler Grünzug” mit “landschaftsorientierte Erholung” dargestellt ist. Um die Wertigkeit des Gebietes abzuklären, wurde seitens der Stadt Alsdorf um eine Ortsbegehung gebeten. Diese fand am 03.08.2010 statt. Die Vertreterin der Bezirksregierung stellte aufgrund der örtlichen Situation (Vorbelastung durch die Kläranlage, Prägung durch die Euregiobahn sowie die Bebauung entlang der Alten Aachener Straße) eine positive Stellungnahme in Aussicht, wenn durch die Stadt Alsdorf eine erneute, ausführlich begründete Anfrage erfolgt. Diese wurde mit Schreiben vom 05.08.2010 (Anlage 4) rausgeschickt. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Sollte diese bis zur Sitzung vorliegen, wird hierzu mündlich berichtet.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 ist am 27.04.2010 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt worden. (Anlage 5). Mit Schreiben vom 07.06.2010 wurden die Behörden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Von diesen wurden Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen (Anlage 6).

 

Die Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.313 sind als Anlagen 7 + 8 beigefügt.

 

 

Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch:

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:

 

1.            Herr St., Alte Aachener Straße

 

Herr St. berichtet, dass das vorhandene Überlaufbecken bisher noch nie benutzt wurde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das benachbarte Rückhaltebecken ist eine Maßnahme zum Hochwasserschutz und sorgt bei extremen Niederschlägen für eine ausreichende Rückhaltung. In niederschlagsarmen Zeiten kann es daher austrocknen.

 

Beschlussentwurf:

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 

2.            Herr S. , Arnikaweg

 

Herr S. fragt nach, ob auch andere Vereine die Räume des geplanten Vereinsheimes nutzen können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Vereinsheim wird durch den Verein Spielmannszug Busch genutzt. Inwieweit untereinander eine Vermietung möglich ist, muss mit dem Verein abgestimmt werden.

 

Beschlussentwurf:

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 

3.            Herr St., Alte Aachener Straße

 

Herr St. möchte wissen, ob die Bäume erhalten bleiben oder abgeholzt werden?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan Nr.313 sind die Bäume (Platanen) entlang der Herzogenrather Straße als „zu erhalten“ festgesetzt. Der Abstand der Bäume lässt zu, dass die Einfahrt zu dem Gelände des Vereinsheimes dazwischen erfolgen kann, ohne den Bäumen zu schaden.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

4.            Herr B., Ludwig-Kessing-Straße

 

Herr B. fragt nach, wie die Zufahrt zum Grundstück des künftigen Vereinsheimes geregelt ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Zufahrt erfolgt von der Alten Aachener Straße über die abgebundene Herzogenrather Straße. Dort wird eine Zufahrt zum Vereinsgelände angelegt.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

5.            Herr St., Alte Aachener Straße         

 

Herr St. regt an, die vorhandenen Poller zu erhalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan erfolgen keine Regelungen zum Straßenverkehr. Ob eine Abpollerung an dieser Stelle erforderlich ist, muss vom Ordnungsamt der Stadt Alsdorf festgelegt werden.

 

Beschlussentwurf:

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 

6.            Herr W., Am Hang

 

Herr W. fragt nach, wie lange in der Regel ein solches Bebauungsplanverfahren dauert.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Regel dauert ein Bebauungsplanverfahren ca. ein Jahr. Bei Verfahrenshindernissen kann ein Verfahren auch deutlich länger dauern.

 

Beschlussentwurf:

 

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch:

 

Übersicht der Anregungen siehe Anlage 6.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:

 

1.            ENWOR – Energie und Wasser vor Ort, Schreiben vom 11.06.2010 (Anlage 9)

 

Die Firma ENWOR bittet in ihrem Schreiben um Beachtung der Lage der vorhandenen Trinkwasserleitungen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Lage der Trinkwasserleitungen wird zur Kenntnis genommen. Eine Ergänzung des Trinkwassernetzes für das Vereinsheim wird durch den Verein mit der Firma ENWOR abgestimmt. Eventuelle Kosten werden vom Verein getragen.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

2.            Erftverband, Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 10)

 

Der Erftverband teilt in dem Schreiben vom 14.06.2010 mit, dass Leitungen und Anlagen des Erftverbandes vom Bebauungsplanverfahren nicht betroffen sind. Er weist darauf hin, dass gem. § 51a LWG Niederschlagswasser zu versickern ist. Eine Versickerung sollte in belebte Bodenschichten erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist festgesetzt:

 

2.1      Die Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen, wie Dächer und sonstiger Freiflächen, sind innerhalb dieses Bebauungsplanes auf dem Grundstück durch geeignete Versickerungsanlagen vorzunehmen.

 

2.2       Flächen wie Erschließungswege, Stellplätze und Stellplatzzufahrten sind unter Verwendung wasserdurchlässiger Bodenaufbauten und Bodenbeläge herzustellen.“     

 

Da Möglichkeiten der Versickerung innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bestehen, ist die Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen wie Dächer und sonstiger Freiflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe dieses Bebauungsplanes durch geeignete Versickerungsanlagen vorzunehmen.

 

In diesem durch Natur geprägten Umfeld sollen die Erschließungswege, Stellplätze und Stellplatzzufahrten nicht versiegelt werden. Es dürfen nur wasserdurchlässige Materialien verwendet werden. Dadurch findet bei starken Regenfällen eine Entlastung des anfallenden Niederschlagswasser statt.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

3.            EWV – Energie und Wasserversorgung, Schreiben vom 15.06.2010 (Anlage 11)

 

Die EWV äußert im Schreiben vom 15.06.2010 keine grundsätzlichen Bedenken. Eine Ergänzung des Erdgasnetzes kann nur bei Wirtschaftlichkeit erfolgen. Auf bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen wird verwiesen. Entsprechende Mindestabstände sind einzuhalten.

 

Stellungsnahme der Verwaltung:

 

Im Bereich des Plangebietes liegen keine Erdgasleitungen der EWV, sie enden im Bereich des Rückhaltebeckens.

 

Eine etwaige Ergänzung des Erdgasnetzes für das Vereinsheim ist durch den Verein mit der Firma EWV abzugestimmt. Eventuelle Kosten werden vom Verein getragen.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

4.            EVS EUREGIO Verkehrschienennetz GmbH, Schreiben vom 18.06,2010 (Anlage 12)

 

Die EVS EUREGIO Schienennetz GmbH weist in Ihrem Schreiben vom 18.06.2010 darauf hin, dass von dem Bauvorhaben keine Beeinflussung auf den Eisenbahnbetrieb erfolgen darf.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der geplante Standort für das Vereinsheim liegt in einem ausreichenden Abstand zur Euregiobahn. Für den Bau des Vereinsheimes finden keine umfangreichen Baumaßnahmen statt, da der Verein einen ehemaligen Schulcontainer der Städteregion als Vereinsheim nutzen wird. Es sind in der Örtlichkeit lediglich Fundamente zu gießen, auf diese dann der Container errichtet wird. Hinsichtlich der Emissionen bestehen keine Plankonflikte zwischen Vereinsheim und Bebauung.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

5.            Thyssengas GmbH, Schreiben vom 21.06.2010 (Anlage 13)

 

Die Thyssengas GmbH fordert in ihrem Schreiben die Übernahme der Lage der dort vorhandenen Gasfernleitung in den Bebauungsplan und dass die entsprechenden Schutzstreifen eingehalten werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan Nr.313 ist die Gasfernleitung mit den entsprechenden Schutzstreifen von je 10 m übernommen worden. Gemäß Merkblatt für die Berücksichtigung von unterirdischen Gasfernleitungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist je nach Situation ein Schutzstreifen von 2 bis 15 m einzuhalten. Im Bebauungsplan Nr.313 wurde ein Schutzstreifen von jeweils 10 m berücksichtigt. Die Baufläche des Vereinsheimes ist auf die Lage der Gasfernleitung abgestimmt worden.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

6.            RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice, Schreiben vom 28.06.2010 (Anlage 14)

 

Die RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice GmbH teilt in ihrem Schreiben mit, dass durch das Plangebiet eine Hochspannungsleitung verläuft. Diese soll im Bebauungsplan aufgenommen werden und es ist ein Schutzstreifen von jeweils 18 m Abstand darzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan wurde die Hochspannungsleitung übernommen und ein Schutzstreifen von jeweils 18 m eingetragen. Bauwerke sind in einem seitlichen Abstand von mindestens 15,0 m zur örtlich vorhandenen Leitungsmittellinie zu errichten. Die Baufläche des Vereinsheimes liegt in einem Abstand von 15,0 m zur Leitungsmittellinie und damit in ausreichendem Abstand zur Hochspannungsleitung.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

7.            Städteregion Aachen, S 90 - Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 15)

 

Die Städteregion Aachen äußert im Schreiben vom 05.07.2010 Bedenken zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch:

 

zur  Wasserwirtschaft:

Von Bereich Wasserwirtschaft wird um die Vorlage eines Bodengutachtens gebeten.

 

zum  Landschaftsschutz:

Zum Landschaftsschutz wird festgestellt, dass keine Aussagen zum vorhandenen wertvollen Baumbestand gemacht wurden. Diese sind zu ergänzen. Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag fehlt die Konkretisierung der externen Ausgleichsflächen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

zur  Wasserwirtschaft:

Das Bodengutachten lag zum Zeitpunkt der Behördenbeteiligung noch nicht vor. Es wurde am   20.07.2010 nachgereicht. Mit Schreiben vom 28.07.2010 (Anlage 16) sind die Bedenken zur Wasserwirtschaft ausgeräumt worden. Im Bebauungsplan ist unter Punkt 2.1 der textlichen Festsetzungen darauf hingewiesen worden, dass die wasserrechtliche Erlaubnis bei der Städteregion einzuholen ist.

 

zum  Landschaftsschutz:

Die vorhandenen Bäume (Platanen) entlang der Herzogenrather Straße sind im Bebauungsplan Nr.313 als „zu erhalten“ festgesetzt. In der Begründung ist dies unter Punkt 6 ergänzend erläutert worden.

 

Die Kompensationsmaßnahmen zum ökologischen Ausgleich waren zunächst im Mariapark vorgesehen. Der ULB ist am 28.07.2010 der überarbeitete Landschaftspflegerische Fachbeitrag zugesandt worden. Nach telefonischer Abstimmung mit der ULB sind nun die Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet und im angrenzenden Bereich (Anlage 17) vorgesehen. Sobald eine abschließende Abstimmung mit der Städteregion vorliegt, wird hierzu in der in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wasserwirtschaft zur Kenntnis und beschließt den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag um die Darstellung der Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen.

 

 

8.            Städteregion Aachen, A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 18)

 

Die Städteregion Aachen – A 32 - teilt in ihrem Schreiben vom 05.07.2010 mit, dass für das Plangebiet eine ausreichende Löschwasserversorgung von 800 l / min über einen Zeitraum von mindestens von 2 Stunden einzuhalten ist. Auf den § 5 BauONW zu „Zugängen und Zufahrten“ wird ebenfalls verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß Baugesetzbuch gibt es zum Bebauungsplan keine Festsetzungsmöglichkeit zur  Löschwassermenge. Dieser Nachweis ist im Rahmen des Bauantrages zum Vereinsheim zu erbringen. Der § 5 BauONW „Zugänge und Zufahrten“ wird ebenfalls im Rahmen des Bauantrages geprüft.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

9.            Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Schreiben vom 06.07.2010 (Anlage 19)

 

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie teilt in ihrem Schreiben mit, dass das Plangebiet im verliehenen Bergwerksfeld „Anna Reststück“ liegt. Dort sind durch Grundwasseranstieg bedingte Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen. Im Schreiben wird weiter auf Altlastenstandorte in der Umgebung verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Bebauungsplan Nr.313 ist ein Hinweis zur Lage des verliehenen Bergwerksfelds aufgenommen worden.

 

Die im beigefügten Plan der Bezirksregierung Arnsberg dargestellten Altlastenstandorte liegen in einem Abstand von 200 bis 800 m zum geplanten Vereinsheim. Für das Vereinsheim sind daher Beeinträchtigungen durch Altlasten ausgeschlossen.

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Weiterer Verfahrensablauf:

Vor dem Hintergrund des avisierten baldigen Abrisses der Grundschule ist das Verfahren zügig fortzubetreiben, um eine kurzfristige Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen. Über das noch ausstehende Antwortschreiben der Bezirksregierung sowie die Abstimmung mit der Städteregion zum ökologischen Ausgleich soll in der Sitzung mündlich berichtet werden und sodann die einmonatige Planoffenlegung beschlossen werden, die dann Ende September/ Oktober erfolgen könnte. Sollte sich aus den o.g. Abstimmungen noch das Erfordernis für Planänderungen zum Offenlageentwurf ergeben, würden diese in der Sitzung am 09.09.2010 ebenfalls erörtert und ggf. um einen entsprechenden Billigungsbeschluss erweitert. Das Verfahren könnte - da für die FNP-Änderung auch noch eine dreimonatige Genehmigungsfrist bei der Bezirksregierung besteht - bei unproblematischem Fortgang unmittelbar nach der Planoffenlage noch beschleunigt werden, indem man der herkömmlichen Sitzungsfolge mit Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.11.2010 und anschließend im Rat der Stadt Alsdorf am 09.12.2010 vorgreift und die Beschlussfassung über die FNP-Änderung sowie die Bebauungsplansatzung ggf. direkt in der Ratssitzung am 18.11.2010 fasst.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch – wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entstehende Kosten für die Erschließung, Versorgungsleitungen und die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind vom Verein zu tragen.

 

 

Darstellung der ökologischen Auswirkungen:

 

Die entlang der Herzogenrather Straße vorhandenen Platanen bleiben erhalten. Sie sind im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Auf dem Grundstück sind weitere Bäume und Sträucher vorgesehen, so dass sich das Vereinsheim in die natürliche Umgebung einfügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen