Beschlussvorlage - 2010/0668
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.313 - Vereinsheim Busch - a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung b) Billigung des Bebauungsplanes Nr.313 c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.313 - Vereinsheim Busch -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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|
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09.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt nach Prüfung der
vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) billigt den
Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch
c)
beschließt
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.313 – Vereinsheim
Busch
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr.313
– Vereinsheim Busch liegt südlich des Stadtteils Busch. Es liegt
innerhalb einer Grünfläche, die im Süden durch die abgebundene Herzogenrather
Straße und im Westen durch die Alte Aachener Straße begrenzt wird. Nördlich und
östlich bildet die Bahntrasse der Euregiobahn die Begrenzung der Grünfläche.
Das Plangebiet selbst liegt im südlichen Teil der Grünfläche an der
abgebundenen Herzogenrather Straße. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,3
ha.
Im Parallelverfahren wird die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr.18 – Vereinsheim Busch – aufgestellt.
Anlass
und Ziel des Bebauungsplanes (Anlage 2):
Auf der zu
beplanenden Fläche soll ein Vereinsheim für den Spielmannszug Busch entstehen.
Die Nutzung des Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische
Zwecke dienen. Zurzeit nutzt der Spielmannszug die Räumlichkeiten der
Grundschule Busch zur Probe von musikalischen Ereignissen. Die Schule ist aus
der schulischen Nutzung entlassen worden und soll in Kürze abgerissen werden. Auf dem ehemaligen Schulgelände wird
künftig ein Wohngebiet entstehen. Der Verein „Spielmannszug Busch“
verliert damit seine Proberäumlichkeiten und benötigt dringend neue Proberäume.
Die Siedlung Busch ist eine sehr verdichtete Siedlung, in
deren Gefüge ein Standort sowohl von der Größe als auch von der Lautstärke her
für ein solches Vereinsheim nicht gegeben ist. Da durch die musikalischen
Proben Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das
Vereinsheim möglichst am Rand des zusammenhängenden Siedlungsbereiches
entstehen.
Vom
Haldenfuß der Halde Anna-Noppenberg bis zum Kreisverkehr der Ortslage Busch
befinden sich auf der Alten Aachener Straße einige Wohngebäude. Damit erfährt der
Siedlungsbereich der Siedlung Busch südlich der Eisenbahnstraße und der
Bahnlinie eine Ausdehnung nach Süden. Mit der Bebauung des Vereinsheims an der
geplanten Stelle wird der vorhandene Siedlungsbereich nicht überschritten.
Im
Regionalplan ist die Fläche als “Waldbereich” sowie überlagernd als “Regionaler
Grünzug” und “landschaftsorientierte Erholung” dargestellt.
Mit der vorhandenen Wohn-bebauung westlich der Alten Aachener Straße und den
Bauwerken des Rückhaltebeckens sowie der Euregiobahn ist bereits eine Störung
bzw. eine Unterbrechung der Landschaftsstrukturen gemäß Regionalplan erfolgt.
Mit dem Bau des Vereinsheimes wird eine Fläche von maximal 200 m² versiegelt
und damit auf ein Mindestmaß reduziert. Die Ausgleichsfunktion in der Nähe von
Verdichtungsgebieten bleibt damit überwiegend erhalten. Der Regionale Grünzug
“Halden / Broichbachtal” bleibt ebenfalls in seiner Gesamtfunktion insoweit
erhalten.
Zur
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 – Vereinsheim Busch – wurde mit
Schreiben vom 07.06.2010 die
Bezirksregierung Köln beteiligt, mit der Bitte die landesplanerische Anpassung
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu bestätigen. Mit Schreiben vom
13.07.2010 (Anlage 3) teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die
beabsichtigte Planung nicht an die Ziele der Landes- und Regionalplanung
bestätigt werden kann, da das Plangebiet im Regionalplan als
“Waldbereich” sowie
überlagernd als “Regionaler Grünzug” mit
“landschaftsorientierte Erholung” dargestellt ist. Um die
Wertigkeit des Gebietes abzuklären, wurde seitens der Stadt Alsdorf um eine
Ortsbegehung gebeten. Diese fand am 03.08.2010 statt. Die Vertreterin der
Bezirksregierung stellte aufgrund der örtlichen Situation (Vorbelastung durch
die Kläranlage, Prägung durch die Euregiobahn sowie die Bebauung entlang der
Alten Aachener Straße) eine positive Stellungnahme in Aussicht, wenn durch die
Stadt Alsdorf eine erneute, ausführlich begründete Anfrage erfolgt. Diese wurde
mit Schreiben vom 05.08.2010 (Anlage 4) rausgeschickt. Eine Antwort liegt
noch nicht vor. Sollte diese bis zur Sitzung vorliegen, wird hierzu
mündlich berichtet.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 ist am
27.04.2010 in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt worden. (Anlage 5).
Mit Schreiben vom 07.06.2010 wurden die Behörden frühzeitig am Verfahren
beteiligt. Von diesen wurden Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplanverfahren
vorgetragen (Anlage 6).
Die Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie die
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.313 sind als Anlagen 7 + 8
beigefügt.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 –
Vereinsheim Busch:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden
folgende Anregungen vorgebracht:
1.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. berichtet, dass das vorhandene Überlaufbecken
bisher noch nie benutzt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das benachbarte Rückhaltebecken ist eine Maßnahme zum
Hochwasserschutz und sorgt bei extremen Niederschlägen für eine ausreichende
Rückhaltung. In niederschlagsarmen Zeiten kann es daher austrocknen.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
2.
Herr S. , Arnikaweg
Herr S. fragt nach, ob auch andere Vereine die Räume des
geplanten Vereinsheimes nutzen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vereinsheim wird durch den Verein Spielmannszug Busch
genutzt. Inwieweit untereinander eine Vermietung möglich ist, muss mit dem
Verein abgestimmt werden.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
3.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. möchte wissen, ob die Bäume erhalten bleiben oder
abgeholzt werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan Nr.313 sind die Bäume (Platanen) entlang
der Herzogenrather Straße als „zu erhalten“ festgesetzt. Der
Abstand der Bäume lässt zu, dass die Einfahrt zu dem Gelände des Vereinsheimes
dazwischen erfolgen kann, ohne den Bäumen zu schaden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
4.
Herr B., Ludwig-Kessing-Straße
Herr B. fragt nach, wie die Zufahrt zum Grundstück des
künftigen Vereinsheimes geregelt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zufahrt erfolgt von der Alten Aachener Straße über die
abgebundene Herzogenrather Straße. Dort wird eine Zufahrt zum Vereinsgelände
angelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
5.
Herr St., Alte Aachener Straße
Herr St. regt an, die vorhandenen Poller zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan erfolgen keine Regelungen zum Straßenverkehr.
Ob eine Abpollerung an dieser Stelle erforderlich ist, muss vom Ordnungsamt der
Stadt Alsdorf festgelegt werden.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6.
Herr W., Am Hang
Herr W. fragt nach, wie lange in der Regel ein solches
Bebauungsplanverfahren dauert.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Regel dauert ein Bebauungsplanverfahren ca. ein Jahr.
Bei Verfahrenshindernissen kann ein Verfahren auch deutlich länger dauern.
Beschlussentwurf:
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der
frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim
Busch:
Übersicht der Anregungen siehe Anlage 6.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden
folgende Anregungen vorgebracht:
1.
ENWOR – Energie und Wasser vor Ort, Schreiben vom 11.06.2010
(Anlage 9)
Die Firma ENWOR bittet in ihrem Schreiben um Beachtung der
Lage der vorhandenen Trinkwasserleitungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Lage der Trinkwasserleitungen wird zur Kenntnis
genommen. Eine Ergänzung des Trinkwassernetzes für das Vereinsheim wird durch
den Verein mit der Firma ENWOR abgestimmt. Eventuelle Kosten werden vom Verein
getragen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Erftverband, Schreiben vom 14.06.2010 (Anlage 10)
Der Erftverband teilt in dem Schreiben vom 14.06.2010 mit,
dass Leitungen und Anlagen des Erftverbandes vom Bebauungsplanverfahren nicht
betroffen sind. Er weist darauf hin, dass gem. § 51a LWG Niederschlagswasser zu
versickern ist. Eine Versickerung sollte in belebte Bodenschichten erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist
festgesetzt:
„2.1 Die Beseitigung von Niederschlagswasser
unbelasteter Flächen, wie Dächer und sonstiger Freiflächen, sind innerhalb
dieses Bebauungsplanes auf dem Grundstück durch geeignete Versickerungsanlagen
vorzunehmen.
2.2 Flächen wie Erschließungswege,
Stellplätze und Stellplatzzufahrten sind unter Verwendung
wasserdurchlässiger Bodenaufbauten und Bodenbeläge herzustellen.“
Da Möglichkeiten der Versickerung innerhalb des
Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bestehen, ist die Beseitigung von
Niederschlagswasser unbelasteter Flächen wie Dächer und sonstiger Freiflächen
innerhalb oder in unmittelbarer Nähe dieses Bebauungsplanes durch geeignete
Versickerungsanlagen vorzunehmen.
In diesem durch Natur geprägten Umfeld sollen die
Erschließungswege, Stellplätze und Stellplatzzufahrten nicht versiegelt werden.
Es dürfen nur wasserdurchlässige Materialien verwendet werden. Dadurch findet
bei starken Regenfällen eine Entlastung des anfallenden Niederschlagswasser
statt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
3.
EWV – Energie und Wasserversorgung, Schreiben vom 15.06.2010
(Anlage 11)
Die EWV äußert im Schreiben vom 15.06.2010 keine
grundsätzlichen Bedenken. Eine Ergänzung des Erdgasnetzes kann nur bei
Wirtschaftlichkeit erfolgen. Auf bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen
wird verwiesen. Entsprechende Mindestabstände sind einzuhalten.
Stellungsnahme der Verwaltung:
Im Bereich des Plangebietes liegen keine Erdgasleitungen der
EWV, sie enden im Bereich des Rückhaltebeckens.
Eine etwaige Ergänzung des Erdgasnetzes für das Vereinsheim ist
durch den Verein mit der Firma EWV abzugestimmt. Eventuelle Kosten werden vom
Verein getragen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
4.
EVS EUREGIO Verkehrschienennetz GmbH, Schreiben vom 18.06,2010 (Anlage
12)
Die EVS EUREGIO Schienennetz GmbH weist in Ihrem Schreiben
vom 18.06.2010 darauf hin, dass von dem Bauvorhaben keine Beeinflussung auf den
Eisenbahnbetrieb erfolgen darf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der geplante Standort für das Vereinsheim liegt in einem
ausreichenden Abstand zur Euregiobahn. Für den Bau des Vereinsheimes finden
keine umfangreichen Baumaßnahmen statt, da der Verein einen ehemaligen Schulcontainer
der Städteregion als Vereinsheim nutzen wird. Es sind in der Örtlichkeit
lediglich Fundamente zu gießen, auf diese dann der Container errichtet wird.
Hinsichtlich der Emissionen bestehen keine Plankonflikte zwischen Vereinsheim
und Bebauung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
5.
Thyssengas GmbH, Schreiben vom 21.06.2010 (Anlage 13)
Die Thyssengas GmbH fordert in ihrem Schreiben die Übernahme
der Lage der dort vorhandenen Gasfernleitung in den Bebauungsplan und dass die
entsprechenden Schutzstreifen eingehalten werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan Nr.313 ist die Gasfernleitung mit den
entsprechenden Schutzstreifen von je 10 m übernommen worden. Gemäß Merkblatt
für die Berücksichtigung von unterirdischen Gasfernleitungen bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen ist je nach Situation ein Schutzstreifen von 2
bis 15 m einzuhalten. Im Bebauungsplan Nr.313 wurde ein Schutzstreifen von
jeweils 10 m berücksichtigt. Die Baufläche des Vereinsheimes ist auf die Lage
der Gasfernleitung abgestimmt worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
6.
RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice, Schreiben vom 28.06.2010 (Anlage
14)
Die RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice GmbH teilt in ihrem
Schreiben mit, dass durch das Plangebiet eine Hochspannungsleitung verläuft.
Diese soll im Bebauungsplan aufgenommen werden und es ist ein Schutzstreifen
von jeweils 18 m Abstand darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan wurde die Hochspannungsleitung übernommen
und ein Schutzstreifen von jeweils 18 m eingetragen. Bauwerke sind in einem
seitlichen Abstand von mindestens 15,0 m zur örtlich vorhandenen
Leitungsmittellinie zu errichten. Die Baufläche des Vereinsheimes liegt in
einem Abstand von 15,0 m zur Leitungsmittellinie und damit in
ausreichendem Abstand zur Hochspannungsleitung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
7.
Städteregion Aachen, S 90 - Stabsstelle für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Europa, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 15)
Die Städteregion Aachen äußert im Schreiben vom 05.07.2010
Bedenken zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim Busch:
zur Wasserwirtschaft:
Von Bereich Wasserwirtschaft wird um die Vorlage eines
Bodengutachtens gebeten.
zum Landschaftsschutz:
Zum Landschaftsschutz wird festgestellt, dass keine Aussagen
zum vorhandenen wertvollen Baumbestand gemacht wurden. Diese sind zu ergänzen.
Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag fehlt die Konkretisierung
der externen Ausgleichsflächen.
Stellungnahme der Verwaltung:
zur Wasserwirtschaft:
Das Bodengutachten lag zum Zeitpunkt der Behördenbeteiligung
noch nicht vor. Es wurde am 20.07.2010
nachgereicht. Mit Schreiben vom 28.07.2010 (Anlage 16) sind die Bedenken
zur Wasserwirtschaft ausgeräumt worden. Im Bebauungsplan ist unter Punkt 2.1
der textlichen Festsetzungen darauf hingewiesen worden, dass die
wasserrechtliche Erlaubnis bei der Städteregion einzuholen ist.
zum Landschaftsschutz:
Die vorhandenen Bäume (Platanen) entlang der Herzogenrather
Straße sind im Bebauungsplan Nr.313 als „zu erhalten“ festgesetzt.
In der Begründung ist dies unter Punkt 6 ergänzend erläutert worden.
Die Kompensationsmaßnahmen zum ökologischen Ausgleich waren
zunächst im Mariapark vorgesehen. Der ULB ist am 28.07.2010 der überarbeitete
Landschaftspflegerische Fachbeitrag zugesandt worden. Nach telefonischer
Abstimmung mit der ULB sind nun die Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet und im
angrenzenden Bereich (Anlage 17) vorgesehen. Sobald eine abschließende Abstimmung
mit der Städteregion vorliegt, wird hierzu in der in der Sitzung mündlich
berichtet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Wasserwirtschaft zur Kenntnis und beschließt den
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag um die Darstellung der
Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen.
8.
Städteregion Aachen, A 32 – Amt für Ordnungsangelegenheiten,
Rettungswesen und Bevölkerungsschutz, Schreiben vom 05.07.2010 (Anlage 18)
Die Städteregion Aachen – A 32 - teilt in ihrem
Schreiben vom 05.07.2010 mit, dass für das Plangebiet eine ausreichende
Löschwasserversorgung von 800 l / min über einen Zeitraum von mindestens von 2
Stunden einzuhalten ist. Auf den § 5 BauONW zu „Zugängen und
Zufahrten“ wird ebenfalls verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Baugesetzbuch gibt es zum Bebauungsplan keine
Festsetzungsmöglichkeit zur Löschwassermenge.
Dieser Nachweis ist im Rahmen des Bauantrages zum Vereinsheim zu erbringen. Der
§ 5 BauONW „Zugänge und Zufahrten“ wird ebenfalls im Rahmen des
Bauantrages geprüft.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
9.
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Schreiben
vom 06.07.2010 (Anlage 19)
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau
und Energie teilt in ihrem Schreiben mit, dass das Plangebiet im verliehenen
Bergwerksfeld „Anna Reststück“ liegt. Dort sind durch
Grundwasseranstieg bedingte Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen. Im Schreiben
wird weiter auf Altlastenstandorte in der Umgebung verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan Nr.313 ist ein Hinweis zur Lage des
verliehenen Bergwerksfelds aufgenommen worden.
Die im beigefügten Plan der Bezirksregierung Arnsberg
dargestellten Altlastenstandorte liegen in einem Abstand von 200 bis 800 m zum
geplanten Vereinsheim. Für das Vereinsheim sind daher Beeinträchtigungen durch
Altlasten ausgeschlossen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Weiterer Verfahrensablauf:
Vor dem
Hintergrund des avisierten baldigen Abrisses der Grundschule ist das Verfahren
zügig fortzubetreiben, um eine kurzfristige Realisierung des Vorhabens zu
ermöglichen. Über das noch ausstehende Antwortschreiben der Bezirksregierung
sowie die Abstimmung mit der Städteregion zum ökologischen Ausgleich soll in
der Sitzung mündlich berichtet werden und sodann die einmonatige
Planoffenlegung beschlossen werden, die dann Ende September/ Oktober erfolgen
könnte. Sollte sich aus den o.g. Abstimmungen noch das Erfordernis für
Planänderungen zum Offenlageentwurf ergeben, würden diese in der Sitzung am
09.09.2010 ebenfalls erörtert und ggf. um einen entsprechenden
Billigungsbeschluss erweitert. Das Verfahren könnte - da für die FNP-Änderung
auch noch eine dreimonatige Genehmigungsfrist bei der Bezirksregierung besteht
- bei unproblematischem Fortgang unmittelbar nach der Planoffenlage noch
beschleunigt werden, indem man der herkömmlichen Sitzungsfolge mit
Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.11.2010 und
anschließend im Rat der Stadt Alsdorf am 09.12.2010 vorgreift und die
Beschlussfassung über die FNP-Änderung sowie die Bebauungsplansatzung ggf.
direkt in der Ratssitzung am 18.11.2010 fasst.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.313 – Vereinsheim
Busch – wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches – BauGB –
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Entstehende Kosten für die Erschließung,
Versorgungsleitungen und die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
sind vom Verein zu tragen.
Darstellung der ökologischen Auswirkungen:
Die entlang der Herzogenrather Straße vorhandenen Platanen
bleiben erhalten. Sie sind im Bebauungsplan als „zu erhalten“
festgesetzt. Auf dem Grundstück sind weitere Bäume und Sträucher vorgesehen, so
dass sich das Vereinsheim in die natürliche Umgebung einfügt.
