Beschlussvorlage - 2023/0338/A20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2024 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,6 % für das Haushaltsjahr 2024, wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:
    1. Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen, auch vor dem Hintergrund, dass die Ausgleichsrücklage im Jahr 2027 aufgezehrt wird, weiter zu intensivieren.
    2. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den StädteRegionshaushalt 2024 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen kompensiert werden.
    3. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2024 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, insbesondere durch eine eventuelle Senkung des LVR-Umlagesatzes, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden.

Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2024 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 23,29 Mio. € wird hergestellt.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 09.08.2023 hat die StädteRegion Aachen das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2024 eingeleitet und hierbei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 19.09.2023 eingeräumt, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Da die sog. Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2024 beim Haushaltsentwurf der Städteregion noch nicht vorlag, hatte die Städteregion eigene Berechnungen angestellt. Am 22.08.2023 wurde die Arbeitskreisrechnung veröffentlicht.

Als Anlage 1 sind die Unterlagen vom 09.08.23 in einem Sammeldokument zusammengefügt. Zu den beigefügten Unterlagen werden folgende wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:

 

Jahresabschluss 2022

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 beläuft sich nach dem aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 auf +10.773.342,54 € gegenüber einem veranschlagten Fehlbedarf von 4.260.122 €.

 

 

Haushaltsbewirtschaftung 2023

 

Prägend für die Entwicklung des Haushalts 2023 sind insbesondere zwei Faktoren:

- die Sozialhilfeaufwendungen und

- die Personalaufwendungen aufgrund der erheblichen Tarifsteigerungen.

 

Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2023 zeichnet sich nach dem Stand des 1. Budgetberichtes zum 31.03.2023 (der 2. Budgetbericht mit Stand 30.06.2023 und Abgabetermin 15.07.2023 befindet sich derzeit in der Prüfung) unter allem Vorbehalt ein Ergebnis in der Größenordnung von rd. 10,5 Mio. € ab, das ist eine um rd. 1,4 Mio. € niedrigere Belastung als der veranschlagte Fehlbedarf von rd. 11,9 Mio. €. Es wird jedoch anhand der Erfahrungen aus den Vorjahren unterstellt, dass diese Tendenz sich im Rahmen der weiteren Haushaltsbewirtschaftung 2023 fortsetzt und somit eine weitere Ergebnisverbesserung eintritt. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte und sich die Zahl aus dem I. Budgetbericht bestätigt, kann dieses Ergebnis von rd. 10,5 Mio. € voraussichtlich vollständig aus dem Überschuss des Jahres 2022 von rd. + 10,7 Mio. € gedeckt werden.

 

Diese grundsätzlich positive Aussicht für das Jahr 2023 steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass wie veranschlagt die kriegsbedingten Ukraine-Auswirkungen aus den Hilfsmitteln des Bundes/Landes finanziert bzw. im Übrigen nach dem NKF-CUIG isoliert werden können und dass die unkalkulierbaren Pensions- und Beihilfeaufwendungen bzw. Versorgungsaufwendungen/-rückstellungen nicht wesentlich höhere Belastungen mit sich bringen, als im Haushalt 2023 veranschlagt.

 

Ergebnisplan 2024

 

Planungsgrundlagen

Einen wesentlichen Einfluss auf den Finanzierungsbedarf des Jahres 2024 haben die Personalaufwendungen, die insbesondere aufgrund der erheblichen Tarifsteigerungen (rd. 7,8 Mio. €, wovon rd. 2,1 Mio. € auf die Stadt Aachen (diff. Regionsumlage) entfallen), infolge der kriegsbedingten Inflation stark ansteigen. Auch die Versorgungsaufwendungen und die entsprechenden Pensions- und Beihilferückstellungen sind unter dem Einfluss der zu erwartenden Besoldungssteigerungen sowie des bereits stark erhöhten Ergebnisses 2022 neu zu betrachten und für 2024 zu kalkulieren.

Eine weitere erhebliche Veränderung ergibt sich aus der Entwicklung der Landschaftsumlage. Gegenüber der Mittelfristplanung im Haushalt 2023 für das Jahr 2024 mit einem Landschaftsumlagesatz von 15,65 % ergibt sich aus der Ankündigung des LVR im Rahmen seines Benehmensverfahrens zum Haushalt 2024 ein Umlagesatz 2024 von 15,95 % und somit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Umlagegrundlagen eine Erhöhung der Umlage gegenüber der bisherigen Planung für 2024 um rd. 5,6 Mio. €, wovon 3,4 Mio. € der Stadt Aachen zuzurechnen sind und in der differenzierten Umlage Niederschlag finden.  

 

Die Tarifsteigerungen und die Landschaftsumlage können nicht innerhalb des städteregionalen Haushalts kompensiert werden, sondern müssen über die Umlagesatzgestaltung an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben werden. Alle anderen Veränderungen für das Jahr 2024 gegenüber der Planung im Haushalt 2023 werden dagegen im eigenen Haushalt der StädteRegion kompensiert bzw. aus der Ausgleichsrücklage aufgefangen und nicht über eine Erhöhung der Umlage 2024 weitergegeben.

 

Dazu zählen insbesondere

 

-  die Steigerungen bei den Versorgungs- und Beihilferückstellungen

-  die Veränderungen bei den Sozialleistungen

- die Zusatzbedarfe in verschiedenen Bereichen, die sich aus den Erkenntnissen der Hochwasserkatastrophe 2021 und den daraus resultierenden erhöhten Anforderungen an die Krisen- und Katastrophenvorsorge ergeben,

-  der nachstehend dargestellte Wegfall der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF-CUIG ab dem Jahr 2024 für Corona- und Ukraine-kriegsbedingte Aufwendungen (insbesondere im Bereich des SGB II und im Ausländeramt).

 

r das Jahr 2024 gibt es nach der Ankündigung der Landesregierung, das NKF-CUIG nicht über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern, keine Möglichkeit mehr, die planerischen, pandemiebedingten Schäden sowie die kriegsbedingten Ukraine-Schäden zu isolieren. Somit wird das Ergebnis des Jahres 2024 voll mit diesen Aufwendungen belastet. Der in der Mittelfristplanung des aktuellen Haushalts 2023 zur Isolierung vorgesehene Betrag für 2024 belief sich auf insgesamt rd. 3,5 Mio. € und ist nun vollständig aus dem allgemeinen Haushalt zu kompensieren bzw. zu tragen. Darin nicht enthalten und damit ebenfalls zu kompensieren sind die Ukraine-kriegsbedingten Aufwendungen im Bereich des SGB II. Hier wurde vielmehr aus damaliger Sicht bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 für die Mittelfristplanung ab 2024 davon ausgegangen, dass die in den Kosten der Unterkunft (KdU) enthaltenen Aufwendungen für Ukraine-Flüchtlinge deutlich rückläufig sein würden aufgrund der Hoffnung auf eine baldige Beendigung des Krieges und eine mögliche Rückkehr der Ukraine-Flüchtlinge in ihre Heimat. Dieses Szenario ist aus heutiger Sicht nicht mehr realistisch, so dass diese Aufwendungen weiterhin anfallen werden und abgesehen von der für alle KdU-Aufwendungen geltenden Bundeserstattung von 61,6 % aus dem städteregionalen Haushalt getragen werden müssen. Die bis 2021 existierende Erstattung der flüchtlingsbedingten KdU steht zwar weiterhin im Raum, eine konkrete Regelung dazu gibt es jedoch derzeit nicht und die derzeit angedachte Lösung über Umsatzsteueranteile würde jedenfalls an der Kreisebene vorbeigehen.

 

Steuerkraftmesszahl

Die gemeindliche Steuerkraft, die sich im Wesentlichen aus der Grund- und Gewerbesteuer einerseits und aus den gemeindlichen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer anderseits zusammensetzt, macht insgesamt rund 70 % der Umlagegrundlagen aus. Auf die gemeindlichen Schlüsselzuweisungen entfällt ein Anteil von rd. 30 %. Die Steuerkraft in der StädteRegion Aachen basiert im Rahmen der Fortschreibung auf den Ist-Steuereinnahmen der Kommunen im Referenzzeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023, wobei die fiktiven Hebesätze aus den Eckdaten zum GFG angewendet wurden. Auf die zweite Stufe der Anpassung der differenzierten Hebesätze wird dabei vom Land aufgrund einer Klage aus dem kreisfreien Raum weiterhin verzichtet, was tendenziell zu einer Schlechterstellung des kreisangehörigen Raums gegenüber dem kreisfreien Raum führt, weil andererseits die Grunddatenanpassung für 2024 vollständig umgesetzt wird, die bis 2023 ebenfalls nur hälftig eingerechnet wurde. Die Stadt Alsdorf verzeichnet bei der Steuerkraftzahl einen Rückgang von insgesamt 878 Tsd. € (rd. 1,7 %).

 

Schlüsselzuweisung

Das Land hat für das GFG 2024 einige einschneidende Veränderungen angekündigt, die aber nur teilweise in die Prognoserechnung eingeflossen sind. Die in Vorjahren insgesamt mit rd. 1,5 Mrd. € vorgenommene Aufstockung und Kreditierung der Schlüsselzuweisungen soll nunmehr ab 2024 über einen Einbehalt über 50 Jahre von jeweils rd. -30 Mio. € abgebaut werden. Nicht eingerechnet wurde die mit den Eckpunkten zum GFG 2024 vom 23.06.2023 geplante Altschuldenlösung des Landes, die einen Vorwegabzug von 230 Mio. €r das Jahr 2024 und von 460 Mio. € ab dem Jahr 2025 vorgesehen und zu einer weiteren Minderung der Finanzausgleichsmasse geführt hätte. Mit den Eckdaten zur Arbeitskreisrechnung zum GFG 2024 vom 22.08.2023 wurde diese Vorgehensweise bestätigt, da diese keinen Vorwegabzug für die Altschuldenlösung mehr vorsehen.

 

r die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion wirkt sich der landesweite leichte Anstieg entsprechend aus, so dass die Schlüsselzuweisungen gegenüber 2023 voraussichtlich um rd. 266 T€ (rd. 0,5 %) auf rd. 53,2 Mio. € steigen.

Inzwischen liegt die Arbeitskreisrechnung vor. Hiernach erhält die StädteRegion Aachen Schlüsselzuweisungen i.H.v. 53,41 Mio. €. Im Vergleich zur eigenen Berechnung der StädteRegion Aachen im Eckdatenpapier stellt dies eine Verbesserung i.H.v. 210 T€ (rd. 0,39 %) dar.

 

Umlagegrundlagen

Aufgrund der insgesamt leicht gestiegenen Steuerkraft und der vorstehenden, ebenfalls leicht steigenden Schlüsselzuweisungen der ra. Kommunen belaufen sich die Umlagegrundlagen für die StädteRegion Aachen für 2024 auf rund 1.159 Mio. € und sind damit um rd. 13,4 Mio. € (= +1,2 %) höher als noch in 2023.

Die Arbeitskreisrechnung vom 22.08.2023 sieht eine Umlagegrundlage i.H.v. 1.214 Mio. € vor. Im Vergleich zur eigenen Berechnung der StädteRegion Aachen im Eckdatenpapier stellt dies eine Erhöhung i.H.v 55 Mio. €. (rd. 4,74 %) dar.

 

 

Landschaftsverbandsumlage

 

Die veränderten Umlagegrundlagen, wie auch der im Rahmen des Benehmensverfahrens des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für 2024 angekündigte Umlagesatz von 15,95 % (2023 mit Nachtrag: 15,3 %) führen zu einer erhöhten Zahllast für die StädteRegion Aachen. Die Steigerung gegenüber dem Ansatz 2023 beträgt rd. 5,6 Mio. €, gegenüber dem mit der Nachtragssatzung des LVR festgesetzten Betrag beläuft sich die Steigerung auf rd. 10 Mio. €. Für die Folgejahre werden die angenommenen weiteren Steigerungen bei rd. 8 Mio. €r 2025 auf rd. 201,3 Mio. €, bei rd. 11,9 Mio. €r 2026 auf rd. 213,2 Mio. € und bei rd. 8,5 Mio. €r 2027 auf rd. 221,7 Mio. € liegen, entsprechend der angenommenen Steigerung der Umlagegrundlagen einerseits und des angekündigten Anstiegs der Umlagesätze auf 16,2 % in 2025 und auf 16,5 % ab 2026 andererseits.

 

Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Landschaftsumlage sind die Umlagegrundlagen für die Regionsumlage zuzüglich der Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion Aachen.

 

Über den relativ kurzen Zeitraum von 2018 bis 2024 ist eine exorbitante Steigerung von annähernd 40 % zu erkennen. In der Höhe der Umlageverpflichtungen ist die StädteRegion Aachen fremdbestimmt und Konsolidierungspotenzial lässt sich hier nicht heben. Dennoch hatte die StädteRegion die angekündigte, noch erheblichere Steigerung für 2023 auf einen Umlagesatz von 17,25 % nicht unwidersprochen hingenommen und letztlich im Schulterschluss aller umlageverpflichteten Kommunen erfolgreich den Anstieg für 2023 auf 16,65 % begrenzen können, welcher dann mit dem Nachtrag des LVR für das Jahr 2023 nochmals deutlich, wenn auch nicht der Erwartung der Kommunen entsprechend, auf 15,3 % (veranschlagt im städteregionalen Haushalt 2023 sind 15,65 %, die Verbesserung, die sich aus den endgültig vom LVR festgesetzten 15,3 % ergibt, wird nach dem Beschlusses des SRT vom 15.06.2023 unmittelbar in 2023 an die ra. Kommunen durch entsprechenden anteiligen Verzicht auf die Erhebung von Regionsumlage weitergegeben) reduziert wurde.

 

Sofern die vom LVR ohne vorliegende Arbeitskreisrechnung vorgenommene Prognose der Entwicklung der Umlagegrundlagen und des daraus abgeleiteten Umlagesatzes eine Anpassung erfordern sollte und der Landschaftsverband mit einer Änderung darauf reagieren sollte, würde die daraus resultierende Veränderung im Umlagesatz 1:1 weitergegeben. Entsprechende Anzeichen sind derzeit nicht erkennbar. Die Städteregion wird aber in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens des LVR deutlich auf diese Erwartungshaltung hinweisen und eine kommunenfreundlichere Umlagesatzgestaltung, auch durch den bisher vom LVR kaum vorgesehenen Einsatz der Ausgleichsrücklage, einfordern.

 

Aufgrund der am 22.08.2023 veröffentlichten Arbeitskreisrechnung sowie den Eckpunkten zum GFG 2024nnten sich hier noch Änderungen ergeben.

 

 

 

Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Die Gesamt-Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen von rd. 149,96 Mio. € (Ansatz 2023) auf 166,87 Mio. € (Ansatz 2024) um 11,28 %. Im Stellenplan 2024 sind vom Städteregionsausschuss am 15.06.2023 Stellenmehrbedarfe, insgesamt von 40,0 VZÄ, beschlossenen worden.

 

Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen

Im Budget „Sozialleistungen“ ist für das Haushaltsjahr 2024 im Saldo mit einem Zuschussbedarf von rund 130,8 Mio. € (ohne Verwaltung und sonstige Bereiche) und damit einer Belastung der Regionsumlage (anteilig Stadt Aachen über differenzierte Umlage bzw. Altkreis Aachen über Allgemeine Regionsumlage) um diesen Betrag zu rechnen. Im Verhältnis zum Haushaltsansatz 2023 ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von insgesamt rund 2,2 Mio. €. Ursächlich dafür sind insbesondere die deutlich hinter den früheren Erwartungen zurückgebliebenen Kosten bei der Hilfe zur Pflege und beim Pflegewohngeld.

Bei den Ausgleichsleistungen aus der Wohngeldersparnis des Landes ist mit einer höheren Zuweisung in 2024 zu rechnen, der Betrag steigt voraussichtlich von 6,7 Mio. € auf 8,0 Mio. €.

Ausgleichsrücklage

Mit dem festgestellten Jahresüberschuss 2021 von knapp 6,9 Mio. € steigt der Bestand der Ausgleichsrücklage von rd. 28,5 Mio. € auf rd. 35,4 Mio. €. Dieser Betrag wird weitgehend in den Jahren 2024 bis 2027 in unterschiedlicher Höhe zur Senkung des entstehenden Umlagebedarfs eingesetzt. Ziel ist es, im Jahr 2024 eine deutliche Entlastung zu erreichen und in den Jahren 2025 bis 2027 den Umlagesatz auf einem konstanten Niveau zu stabilisieren.

 

Da davon auszugehen ist, dass der zu erwartende Fehlbetrag des Jahres 2023 (nach dem ersten Budgetbericht 2023 rd. -10,5 Mio. €) durch den Überschuss des noch in Prüfung befindlichen Jahresabschlusses 2022 (rd. 10,7 Mio. €) vollständig gedeckt werden kann, ist kein Vorwegabzug von der Ausgleichsrücklage vorgenommen worden, so dass die vorhandenen rd. 35,4 Mio. € komplett für die Jahre 2024 bis 2027 umlagesenkend zum Einsatz kommen können.

Die Summe der Defizite für die Jahre 2024 bis 2027 beträgt insgesamt 35,39 Mio. €, sodass die Ausgleichsrücklage in 2027 fast vollständig aufgezehrt sein wird. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr 2028 keine Ausgleichsrücklage zur Kompensation mehr zur Verfügung steht und sämtliche zusätzliche Belastungen ab diesem Zeitpunkt über die Regionsumlage finanziert werden müssen.

Berechnung der allgemeinen Regionsumlage

Auf Basis der zuvor dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets ist beabsichtigt, den Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage

bei 37,6 %

anzusetzen und damit gegenüber der Mittelfristplanung um 1,3 %-Punkte anzuheben. Die Anhebung des Umlagesatzes resultiert allein aus den geringeren Zuwächsen bei den Umlagegrundlagen, die absolute Umlagebelastung 2024 entspricht der Mittelfristplanung des Jahres 2023 für 2024. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Verwaltung beabsichtigt der Politik vorzuschlagen, den sich aus der Haushaltsplanung ergebenden Fehlbedarf von rd. -14,7 Mio. € durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.

Die Zahllast der Altkreiskommunen für die allgemeine Regionsumlage steigt von bisher rund 206,3 Mio. € um rund 8,0 Mio. € auf rund 214,3 Mio. €, die zur Deckung des HH 2024 erforderlich sind, damit die StädteRegion ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.

r die Stadt Alsdorf bedeutet dies, dass die Städteregionsumlage von 33,66 Mio. € in 2023 um 1,041 Mio. € auf insgesamt 34,94 Mio. € in 2024 ansteigt.

 

Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

r das Jahr 2024 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV (Verbandsversammlung vom 30.11.2022) von einer anteiligen Verbandsumlage in Höhe von 23,290 Mio. € auszugehen. Hierauf wird die Nahverkehrspauschale in Höhe von 100 T€ sowie einmalig Restmittel aus 2022 aus der Fahrzeugförderung von 1,431 Mio. € angerechnet.

Die ÖPNV-Umlage der Stadt Alsdorf steigt von bisher 2,514 Mio. € in 2023 um 303 Tsd. € auf 2,817 Mio. € in 2024. Hinzu kommt die Abrechnung für das Jahr 2022 i.H.v. 12 T€.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) sieht u. a. ein Beteiligungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreishaushaltes nach § 55 KrO NRW vor.

Demnach erfolgt u.a. die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.

Ziel des Benehmensherstellungsverfahrens ist eine Verfahrensdichte bei der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes. Das Verfahren bietet dabei die Chance, zu politisch gemeinsam getragenen Inhalten zu kommen. Die Einleitung des Verfahrens umfasst dabei die Unterrichtung über die Frist, die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie Informationen zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes.

 

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

r die Stadt Alsdorf ergibt sich bei dem Umlagesatz in Höhe von 37,6 % eine Belastung von 34,94 Mio. €. Die Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr betragen bei der allgemeinen Städteregionsumlage 1,04 Mio. € (rd. 3,01 %). Insbesondere sind hierin enthalten die Tarifsteigerungen sowie die Landschaftsumlage.

Die ÖPNV-Umlage liegt bei dem Umlagesatz in Höhe von 3,03 % bei 2,817 Mio. € Die Mehraufwendungen hierdurch im Vergleich zum Vorjahr betragen 303 Tsd. € (rd. 12,05 %). Hinzu kommt eine Zahllast aus der Abrechnung für das Jahr 2022 i.H.v. 12 T€.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2023 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen