Beschlussvorlage - 2023/0347/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW; hier: Investitionen zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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12.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 181.000 Euro zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Zur Erweiterung der Beleuchtung an der Kreisstraße 10 (Eschweilerstraße) und zur Installation der Beleuchtung an neu zu errichtenden Park- und Ride-Parkplätzen wurde der Haushaltsansatz 2023 für Investitionsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung (INV10-0001) von 110.000 Euro auf 291.000 Euro erhöht. Aufgrund einer Vielzahl von nicht absehbaren Neuinstallationen nach Standsicherheitsprüfungen sowie den krisenbedingt enorm gestiegenen Material- und Baukosten zeichnet sich ab, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Um dennoch die Beleuchtungserweiterung an der Kreisstraße 10 und auf den Park- und Ride-Parkplätzen beauftragen und ausführen zu können, ist daher eine überplanmäßige Bereitstellung der dafür benötigten Mittel notwendig.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro sind gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 181.000 Euro können gedeckt werden aus Einsparungen im Investitionshaushalt der Feuerwehr. Die zunächst für das Jahr 2023 geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Bettendorf (INV23-0008) wurde aufgegeben, sodass die hierdurch frei gewordenen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrausgaben eingesetzt werden können.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Bei der Erweiterung der Beleuchtung an der Kreisstraße 10 handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Alsdorf, die die Sicherheit der Fußgänger erhöhen soll. Die Beleuchtung der Park- und Ride-Parkplätze soll die ökologisch wertvollere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in ihrer Akzeptanz stärken, die Kosten hierfür werden zu 90 % von der Nahverkehrsgesellschaft go.Rheinland gefördert.
