Beschlussvorlage - 2023/0245/A11
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarfe in der Gesamtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 11 - Personalamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
|
|
|
19.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, für den Stellenplan 2024 zur Deckung zusätzlich entstandener personeller Bedarfe und zum Leistungserhalt der Stadtverwaltung Alsdorf insgesamt 26,9 Stellen in der Zentralverwaltung und 7 Stellen für den Eigenbetrieb Technische Dienste, neu zu schaffen. Letztere Stellen werden im Stellenplan des Eigenbetriebes Technischer Dienste ausgewiesen.
Darüber hinaus werden vorsorglich 8 Stellen im Bereich Feuer- und Rettungswache ausgewiesen, die voraussichtlich 2025 bei der Bereitstellung des 3. Rettungskrankenwagen für die Notfallversorgung benötigt werden.
Des Weiteren werden voraussichtlich im Stellenplan 2025 1,5 Stellen im A 10 – Amt für Zentrale Dienste, im Bereich IT-Administration/Sicherheit sowie eine 1,0 Stelle im A 40 – Schul- und Sportamt benötigt.
Sollte die aktuelle gesetzliche Situation im Passwesen (Beantragung Kinderausweise etc.) auch weiterhin Bestand haben, wird in 2025 voraussichtlich die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle im Einwohnermeldeamt des A 32 – Bürger- und Ordnungsamt erforderlich.
Der Rat der Stadt erkennt den genannten Mehrbedarf an.
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 14.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welchen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zusätzliche Stellenbedarfe bestehen.
Neben der verwaltungsseitigen Überprüfung durch das Dez. I wurden die Leitungen der Organisationseinheiten im Führungskräfte-Workshop am 27.04.2023 gebeten, belegbare Stellenmehrbedarfe darzustellen.
Die Notwendigkeit dieser Überprüfung hat sich, neben dem Auftrag des Rates, insbesondere auch durch vielfältige Entwicklungen aus der jüngsten Vergangenheit und Anforderungen der Fachämter ergeben.
A. Entwicklung
In den letzten zehn Jahren hat ein Generationenwechsel bei einer Vielzahl von Führungsstellen in den verschiedensten Ämtern der Stadtverwaltung stattgefunden. Neben diesen personellen Veränderungen mussten in einer Zeit, in der die Stadt Alsdorf sich verpflichtet hat, ein Personalkostenbegrenzungskonzept zu erstellen und dieses strikt einzuhalten, unzählige neue Aufgaben durch das Personal der Stadtverwaltung bewältigt werden.
So wurden beispielsweise das Johannes-Rau-Kultur-und Bildungszentrum eröffnet, die angrenzende Sportanlage in Betrieb genommen, es gab einschneidende Veränderungen in der Schullandschaft (Schließung der Hauptschule und Verlagerung der Standorte an die Marienschule), die Kindertageseinrichtung Alsdorf-Mitte wurde eröffnet und darüber hinaus wurde mit der Sanierung des Rathauses im laufenden Betrieb begonnen.
Nach der Aufgabe der Alt-Schulstandorte Gymnasium und Realschule in Ofden wurden dort Neubaugebiete erschlossen. Die Stadt Alsdorf hat die Strom- und Gasnetze in diesem Zeitraum übernommen und die Friedhofspflege erfolgt ebenfalls wieder durch städtisches Personal.
Die Entwicklung der Stadt Alsdorf und vor allem die steigenden Einwohnerzahlen (2013 wurden rund 46.700 Einwohner gezählt, derzeit leben mehr als 49.000 Menschen in Alsdorf), sowie die Ansiedlung von zahlreichen, neuen Unternehmen lösen selbstverständlich auch Anpassungen wie beispielsweise im Brandschutz-/ Rettungsdienstbedarfsplan aus (s.a. Vorlage für den Hauptausschuss am 13.06.2023 2023/0238/A11).
Datenquelle: Einwohnermeldeamt Stadt Alsdorf
Besondere Herausforderungen an eine Kommunalverwaltung, wie die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise, der Energiekrise, der drastische Anstieg der Anträge auf Wohngeld oder der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben von den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bis heute ein großes zusätzliches Leistungsspektrum abverlangt. Zudem stehen die Großprojekte „Neue City“ (Entwicklung Zentralparkplatz) und interkommunales Gewerbegebiet auf der Agenda 2024 ff.
Hier wurden in der Vergangenheit oftmals die Grenzen des Vertretbaren erreicht bzw. überschritten. Vereinzelte, stressbedingte Erkrankungen sind in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen. Wie die Gemeindeprüfanstalt in den vergangenen Jahren bereits mehrfach festgestellt hat, ist die Personalausstattung in vielen Organisationsbereichen der Stadtverwaltung Alsdorf unterdurchschnittlich oder ungenügend besetzt.
Aufgrund des Personalkostenbegrenzungskonzeptes war es seit 2017 nicht möglich, ausscheidendes Personal in der allgemeinen Verwaltung adäquat zu ersetzen, geschweige denn zusätzliche Stellen zu schaffen. Vielmehr waren oftmals nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben, zwingend notwendige Stellenmehrungen im Jugendamtsbereich sowie bei der Feuer- und Rettungswache zu verzeichnen (siehe Grafik).
Dennoch ist die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigungsverhältnisse – auch aufgrund der zuvor erläuterten zwingenden Stellenschaffungen – um rund 80 Beschäftigungsverhältnisse gestiegen.
Darüber hinaus ergibt sich der Personaldruck auch aus der Vielzahl der offenen Vakanzen. Aktuell sind rund 20 Stellen, trotz erfolgter Stellenausschreibungen, nicht besetzt. Der Fachkräftemangel ist auch auf der kommunalen Ebene deutlich zu spüren. Eine „sichere Stellung“ ist in Zeiten hoher Personalbedarfe nur ein mäßiges, profundes Angebot. Vielmehr kann diese Sicherheit die im Vergleich zur Privatwirtschaft schlechtere Bezahlung nicht aufwiegen.
Besonders auffällig ist, dass gerade in den letzten zwei Jahren eine Besetzung der vakanten Stellen selten gelingen konnte und sich der Anteil nicht-besetzter Stellen auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingependelt hat.
B - Notwendige Stellenbedarfe
Damit die Alsdorfer Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig in gewohnter Qualität auf Angebote eines modernen, zeitgemäßen Dienstleisters zurückgreifen können, hat eine verwaltungsinterne Überprüfung folgende Stellenmehrbedarfe hervorgebracht:
Dezernat Bürgermeister:
Amt 40 – Schul- und Sportamt
3,7 – Stellen Hallenbad
Die Stadt Alsdorf baut zurzeit ein neues Hallenbad. Da dieses größer ist und über mehrere Becken verfügen wird, wird eine größere Anzahl Personal (z. B. Beckenaufsicht) benötigt. Es werden voraussichtlich insgesamt 11,0 Stellen benötigt. Aktuell werden im Hallenbad 7,3 Stellen besetzt, so dass die Neueinrichtung von 3,7 Stellen erforderlich ist.
Auch im Bereich Schwimmmeister/Fachangestellte für Bäderbetriebe besteht aktuell ein ausgeprägter Fachkräftemangel. Zur Sicherstellung des Badebetriebs ist daher beabsichtigt, zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe auszubilden um damit zukünftig zwei der vakanten Stellen zu besetzen. Durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit wird in einem Fall eine Förderung der Ausbildungskosten gewährt.
Eingruppierung EG 5 TVöD + Ausbildungsentgelte
voraussichtliche Personalkosten: rd. 103.500 €
Amt 51 – Jugendamt
2,3 – Stellen Bezirkssozialarbeit/Koordinierungsstelle Kinderschutzgesetz
Am 01.05.2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Dieses Gesetz fordert fachliche Standards im Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die eine Aufstockung von Fachpersonal um 1,8 Stellen zur Folge haben.
Darüber hinaus wird jedes Jugendamt in NRW verpflichtet eine „Koordinierungsstelle Kinderschutz“ einzurichten. Für die Stadt Alsdorf ist eine Stelle zur Wahrnehmung dieser Aufgabe mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % einzurichten.
Das Gesetz sieht einen finanziellen Belastungsausgleich für die NRW-Jugendämter vor. Die zusätzlich einzurichtenden Personalstellen werden durch das Land refinanziert. Der Zuwendungsbescheid für 2023 liegt bereits vor.
Eingruppierung EG S14 TV SuE;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 163.300 €
0,7 – Stelle Amtsvormundschaften
Die in dem Aufgabengebiet Vormundschaften vorhandene 0,8-Stelle (30 Stunden) wurde aufgestockt. Dafür wurden freie Stellenanteile aus dem Bereich PKD „verwendet“. Diese Stunden werden jetzt dort benötigt. Daher ist die Aufstockung im Bereich Vormundschaften erforderlich.
Da die Fallbearbeitung sehr zeitintensiv und komplex ist (Erbangelegenheiten, Suchen von Einrichtungen, Betreuung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge o.ä.) sind die sehr verantwortungsvollen Aufgaben aktuell nur durch den Aufbau von Überstunden leistbar. Um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen zu können sowie im Urlaubs-/Krankheitsfall eine Vertretung sicher stellen zu können, wird darüber hinaus die Einrichtung einer 0,5-Stelle erforderlich.
Eingruppierung EG 10 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 48.600 €
0,2 – Stelle Beistandschaften
Die Fallbearbeitung ist in den letzten Jahren zunehmend komplexer und zeitintensiver geworden, so dass hier die Notwendigkeit gesehen wird, diesen Bereich von zurzeit 1,8 Stellen auf 2,0 Stellen aufzustocken. Die sehr verantwortungsvollen Aufgaben (z.B. Beurkundungen) fordern ein fundiertes Fachwissen und dementsprechend eine qualifizierte Ausbildung. Im Rahmen eines ersten Ausschreibungsverfahren konnte kein/e geeignete/r Bewerber/in gefunden werden. Vielmehr erhielt das A 51 von einigen Interessenten die Aussage, dass die Stelle aufgrund der Stundenreduzierung nicht attraktiv sei.
Aufgrund der Tatsache des hohen Arbeitsaufkommens, der sehr zeitintensiven komplexen Fallbearbeitung und des geforderten Fachwissens, ist die Aufstockung dieses Bereichs um 0,2 Stellenanteil beabsichtigt.
Eingruppierung EG 10 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 13.800 €
3,0 – Stellen Kindertagesstätten
Diese Stellenerweiterung dient der Personalsicherung und der Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern. Faktisch werden aufgrund von Berufsverboten, Erziehungszeiten o. ä. keine oder nur geringfügig höheren Personalkosten im Vergleich zum aktuellen Stand entstehen.
Seit 2018 bildet die Stadt Alsdorf in den sieben städt. Kindertageseinrichtungen vermehrt Erzieherinnen in praxisintegrierter Form (PIA) aus. Um diesem gut ausgebildeten Personal eine Perspektive bieten zu können, werden diese nach Bestehen ihrer Prüfung auf die „Springerstellen“ übernommen. Sobald sich dann eine längerfristige/unbefristete Perspektive bietet, werden sie dann umgesetzt.
Eingruppierung EG S8a TV SuE;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 180.000 €
1,0 – Stelle Verfahrenslotse
Zum 01.01.2024 steht die Einführung des sog. Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII an. Folgende Aufgaben sind von dem Verfahrenslotsen wahrzunehmen:
- Begleitung und Unterstützung gem. § 10 (1) SGB VIII
- Unterstützung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen gem. § 10b (2) SGB VIII.
Eingruppierung EG S15 TV SuE;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 66.000 €
Dezernat I:
Amt 10 – Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
1,0 – Stelle IT/E-Government
Die Umsetzung der Einführung des Dokumentenmanagement-systems erfordert die kurzfristige Einrichtung und Besetzung einer zusätzlichen Stelle im E-Government-Bereich, die besetzt werden muss, um das Einführungsprojekt nicht weiter zu verzögern.
Eingruppierung EG 9a TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 59.500 €
Amt 11 – Personalamt
3,5 – Stellen Personalmanagement/Fortbildung
Derzeit betreuen 4 Personalsachbearbeiterinnen 618 Abrechnungsfälle. Dies entspricht durchschnittlich einer Fallzahl von 155 Fällen pro Mitarbeiterin.
Im Personalamt sind in den letzten Jahren zahlreiche Aufgaben neu hinzugekommen. U.a. in den Bereichen Bewerbermanagement, Betreuung A 51 (insbesondere Kitas/Familienzentren), Feuerwehr, Aus- und Fortbildung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kam es zu Ausweitungen der Aufgaben, die in allen Bereichen Personalaufstockungen erforderlich machen.
Auch der bestehende und zunehmende Fachkräftemangel löste eine erheblich erhöhte Stellenfluktuation aus, die wiederrum zusätzliche Personalauswahl- und Stellenbesetzungsverfahren erforderlich machte. Auch der Zeitaufwand zur Organisation und Durchführung dieser Verfahren ist im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen. Mit dem derzeitigen Personalbestand ist dies nicht mehr zu leisten. Ebenso ist aufgrund der vorgenannten Veränderungen im Personalbestand ein gestiegener Abstimmungsbedarf mit Personalrat, Gleichstellung und Schwerbehindertenvertretung festzustellen.
Des Weiteren wird im A 11 seit 01/2022 die Bezügeberechnung für die VHS Nordkreis ohne bisherige Stellenanpassung wahrgenommen.
Die immer schwieriger und komplexer werdende Gesetzeslage im Personalrecht erfordert dahingehend jedoch eine zügige Anpassung an die neuen Gegebenheiten. (z.B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Alleine die Umstellung auf die eAU verursacht einen personellen Mehraufwand von nahezu einer halben Stelle.
Darüber hinaus ist gegenüber den Vorjahren die Anzahl der Anträge auf Änderung des Beschäftigungsumfanges sehr stark angestiegen. Ebenso die Ausweitung der Aufgaben in den Bereichen der Aufgabenanalyse, Fortbildungsbedarfe etc.
Dringend notwendige Aufgaben wie z.B. die Digitalisierung personalrechtlicher Fachverfahren (Stichwort “digitale Personalakte“ sind nur mit zusätzlichem Personal möglich.
Konkret sind folgende Stellenmehrbedarfe erforderlich:
1,5 Stelle - Bewerbermanagement
0,5 Stelle - Aus- und Fortbildung
0,5 Stelle - Digitalisierung/Prozessmanagement
1,0 Stelle – Fallsachbearbeitung
Eingruppierung EG 5/ 9b TVöD/EG 10 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 207.000 €
Amt 32 Ordnungsamt
1,0 – Stelle Präsenzdienst
Im Bereich des Präsenzdienstes sind derzeit 9 Stellen eingerichtet. Dabei verrichten zwei Teams mit jeweils vier Beschäftigten im Wechsel Früh- und Spätdienst. Eine Stelle wird durchgehend im Frühdienst – inklusive der Marktaufsicht an Samstagen – wahrgenommen.
Mit steigender Gewaltbereitschaft und Verrohung in einigen gesellschaftlichen Strukturen ist die Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben durch lediglich einen Mitarbeiter nicht mehr zu verantworten. Mit Hinblick auf die Eigensicherung der Mitarbeiter/innen des Präsenzdienstes, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht und Gewaltprävention, ist beabsichtigt, eine zweite Stelle für den Bereich des ausschließlichen Frühdienstes einzurichten.
Eingruppierung EG 8 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 56.000 €
Amt 50 – Sozialamt
1,0 – Stelle Leistungen nach dem SGB XII
Im Jahr 2022 wurden durch den Bereich Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) des Alsdorfer Sozialamtes 889 Hilfeempfänger*innen betreut. Dies bedeutet eine durchschnittliche Fallanzahl von ca. 225 Fälle pro Mitarbeiter*in. Aufgrund der überdurchschnittlichen Arbeitsmenge war es kaum möglich, beratende Tätigkeiten sowie Außendienste wahrzunehmen.
Im Jahr 2019 wurde durch eine Organisationsuntersuchung sowie eine seinerzeitige Abfrage in den umliegenden städteregionsangehörigen Kommunen, eine durchschnittliche Fallzahl pro Sachbearbeiterin*in von 180 als Soll-Wert ermittelt.
Unter Berücksichtigung der angestrebten Fallzahl von 180 bedeutet die Belastung einen Personalbedarf von in etwa 5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Durch Einstellung einer weiteren Vollzeitkraft im Bereich SGB XII und damit Erfüllung von 5 VZÄ wird die durchschnittliche Fallzahl auf ca. 178 reduziert werden, wodurch wieder Kapazitäten für eine intensivere Beratung der hilfesuchenden Bürger*innen geschaffen würden.
Durch den fortschreitenden demografischen Wandel sowie die Einführung des Bürgergeldes wird sich der anspruchsberechtigte Personenkreis voraussichtlich fortlaufend erweitern.
Eingruppierung EG 9b TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 62.300 €
3,0 - Stellen Hilfe nach AsylbLG
Durch das dauerhaft hohe Arbeitsaufkommen im Bereich Asyl war es nicht möglich, wichtige integrative Maßnahmen zu bewerkstelligen sowie der gesetzlich verpflichteten Beratungsleistung für den v.g. Personenkreis gerecht zu werden.
Der anhaltende Ukraine-Krieg und die damit verbundene Aufnahme von hilfebedürftigen Ukrainer*innen sowie weiterer geflüchteten Personen bindet die Arbeitskraft weiterer Mitarbeiter*innen. Zudem hält die Stadtverwaltung es für unabdingbar, wenn auch zeitlich begrenzt, eine Betreuung der mittlerweile 8 vorgehaltenen Unterkünfte für geflüchtete Personen vorzuhalten.
Eingruppierung EG 5 / EG 9b TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd.162.200 €
5,0 -Stellen Wohnbauförderung / Wohngeld
Durch Mitteilungen des Städte- und Gemeindebund NRW im Rahmen der Novellierung des WoGG wird die Erhöhung der leistungsberechtigten Personen erweitert. Es wird von einer Verdreifachung des Antraggeschäftes bis zum Jahresende ausgegangen. Durch das Sozialamt wird zum 31.05.2023 eine Verdoppelung der Anträge bestätigt.
Dabei ist unerheblich, ob ein Antrag positiv oder negativ beschieden wird, da eine Prüfung eines Antrages für beide Entscheidungen den gleichen Aufwand zur Folge hat.
Im Jahr 2022 waren 2,5 Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung zuständig. Eine Verdreifachung steigert hier den Bedarf auf 5 weitere VZÄ, wobei Synergien bereits bedarfsreduzierend berücksichtigt sind.
Eingruppierung EG 5 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 251.000 €
Dezernat II:
Amt 60 – Bauverwaltungsamt
1,0 – Stelle Sachbearbeitung Fördermittelmanagement
Durch neu hinzu gekommene Aufgaben ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle dringend erforderlich.
Insbesondere infolge des Klimawandels und der Energiekrise werden für die Bereiche Mobilität, Energieversorgung sowie darauf gründende Baumaßnahmen eine große Anzahl von Förderungen des Landes NRW und des Bundes demnächst erwartet.
Damit die Stadt Alsdorf weiterhin erfolgreich Fördermittel generieren kann, bedarf es einer Aufstockung des Personals im Bereich Fördermittelmanagement. Mit dieser Maßnahme soll gleichzeitig das Fördermittelmanagement zentralisiert werden.
Eingruppierung EG 9a TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 59.500 €
Personalrat:
0,5 -Stelle Schreibkraft
Gemäß § 40 Abs. 3 LPVG hat die Dienststelle für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Räume, den Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Eingruppierung EG 6 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 26.150 €
Stellenausweitung bereits in 2023 erfolgt:
4,0 – Stellen Feuerwehr/Rettungsdienst
Bei der Feuerwehr wurden aufgrund des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes bereits vier zusätzliche Stellen neu eingerichtet. Darüber hinaus wurden vier Stellen für Tariflich Beschäftigte in Beamtenstellen umgewandelt (siehe auch Vorlage für den Hauptausschuss am 13.06.2023 bzw. Rat der Stadt am 20.06.2023).
Bei der Bereitstellung des dritten Rettungswagens erhöht sich der Stellenbedarf um weitere 8,0 Stellen.
Besoldung nach A 9mD LBesG;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 280.000 €
voraussichtliche Stellenausweitung im Jahr 2025:
Amt 10 – Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
1,5 – Stelle IT- Administration/-Sicherheit
An Alsdorfer Schulen und an städtischen Kindertageseinrichtungen wird mit Ablauf der derzeitigen befristeten Fördermaßnahme die Einrichtung einer Vollzeitstelle zum 01.01.2025 erforderlich werden.
Im Aufgabenfeld IT-Sicherheit wird voraussichtlich die Einrichtung einer 0,5 Stelle erforderlich.
Eingruppierung nach EG 9a TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 90.000 €
Amt 32 Ordnungsamt
1,0 – Stelle Einwohnermeldeamt
Im Einwohnermeldeamt wurde zwischenzeitlich das im Herbst 2020 eingeführte Termin-Onlineverfahren vollumfänglich umgesetzt. Es werden zusätzliche Aufgaben wahrgenommen. Kinderreisepässe (ca. 1.200 jährlich) sind nicht mehr sechs Jahre sondern nur noch ein Jahr gültig. Die Ausstellung der eID-Karten für EU Staatsangehörige sowie der Umtausch/Ersatz der Fahrerlaubnisse nach Jahrgängen werden durch das Einwohnermeldeamt vorgenommen. Mit der jahrgangsgestaffelten Umstellung der Führerscheine und der jährlich zu erneuernden Kinderausweise wurde das Arbeitsaufkommen in dem bereits jetzt schon sehr arbeitsintensiven Publikumsbereich nochmal deutlich erhöht. Um eine Überlastung der Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes zu vermeiden und gleichzeitig die zügige Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist beabsichtigt, eine zusätzliche Stelle einzurichten.
Eingruppierung EG 6 TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 52.300 €
8,0 – Stellen Feuerwehr/Rettungsdienst
Bereitstellung des dritten Rettungskrankenwagen
Besoldung nach A 9mD LBesG;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 460.000 €
Amt 40 – Schul- und Sportamt
1,0 – Stelle Sachbearbeitung Schulamt
Im Zuge der Erweiterung der Alsdorfer Schulen, einer zunehmenden Digitalisierung, einer stetig wachsenden Inklusion sowie einer Umsetzung von Lern- und Lehrplänen, die nur mit Beteiligung des Schulträgers möglich ist, sind die Anforderungen an die sachbearbeitende Stelle derart gewachsen, dass diese durch eine einzige bisherige Vollzeitstelle nicht bewältigt werden können. Hinzu kommen sowohl Abstimmungsprozesse mit den Schulen hinsichtlich der Notwendigkeiten von Beschaffungen als auch interne Arbeiten wie Kostenermittlungen, die Einplanung finanzieller Mittel, die Durchführung von Ausschreibungsverfahren und die dadurch vermehrt erforderliche Erstellung von Rats-/ Ausschussvorlagen.
Eingruppierung nach EG 9b TVöD;
voraussichtliche Personalkosten: rd. 62.300 €
C - Zusammenfassung
Wie den o.a. Einzelbegründungen entnommen werden kann, hat die interne Überprüfung einen gesamtstädtischen Stellenmehrbedarf von 26,9 Stellen ergeben.
13,1 Stellen ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben bzw. neuer gesetzlicher Pflichtaufgaben.
Insgesamt sind die Kosten für 7,3 Stellen durch Dritte oder Gebühren gedeckt. Mithin verbleiben 13,8 Stellen, deren Bedarf sich aufgrund organisatorischer Anpassungen ergibt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für die Einrichtung von 7 Stellen im Eigenbetrieb Technische Dienste fallen zusätzliche Personalkosten in Höhe von rd. 400.000 € an. Diese Ausgaben sind jedoch dem Gebührenhaushalt des ETD zuzuschreiben und belasten somit nicht den städtischen Personalkostenetat.
Für die Einrichtung von 26,9 Stellen im städtischen Stellenplan fallen zusätzliche Personalkosten in Höhe von rd. 1.460.000 € an. Diese Summe reduziert sich um rd. 214.000 € aufgrund verschiedener Erstattungen/Zuwendungen/Gebühren.
Insgesamt bedarf es mithin für rd. 1.246.000 € Personalmehrbedarfe der Deckung.
Wie bereits o.a. dargestellt, wurden bereits für den Stellenplan 2023 4 zusätzliche Stellen für den Rettungsdienst eingerichtet. Aufgrund der Refinanzierung/Gebührendeckung in diesem Bereich fallen in 2024 zwar Brutto-Personalkosten in Höhe von rd. 280.000 € an, der Netto-Aufwand beläuft sich jedoch auf maximal rd. 45.000 €.
Für die o.a. dargestellten, voraussichtlich in 2025 neu einzurichtenden Stellen im A 32 (Einwohnermeldeamt und Feuer-u. Rettungswache), A 10 (IT-Administration/Sicherheit) sowie im A 40 (Schulamt) fallen Personalmehrausgaben in Höhe von rd. 760.000€.
Die Veranschlagung der entsprechenden Mehraufwendungen erfolgt mit den Haushaltsplanungen für den Stellenplan 2024. Die Finanzierung ist derzeit nicht gesichert.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
419 kB
|
