Beschlussvorlage - 2010/0682
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 314 – Am Neuen Markt - a.Billigung des städtebaulichen Entwurfes (Auswahl Planvariante) b.Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Verfahrensumstellung) c.Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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09.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
a)
beschließt
den städtebaulichen Entwurf und wählt Hochbauvariante 1 oder 2 als Grundlage für
das weitere Bebauungsplanverfahren
b)
beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB (Verfahrensumstellung)
c)
beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4Abs. 1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Stadtteil
Blumenrath auf dem Gelände des heutigen Wochenmarktes am südlichen Ende der
Blumenrather Straße.
Die Plangebietsfläche umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha
(10.000 m² = 1ha)
Planerische Rahmenbedingungen
Der Regionalplan - REP - stellt für die Fläche des
Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche MI
„Mischgebiet“ dar. Das geplante Einzelhandelsvorhaben ist zwar
grundsätzlich auch in einem „Mischgebiet“ realisierbar, da es
unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit liegt. Um hier aber der etwaigen
Rechtsunsicherheit einer sog. „Briefmarkenplanung“ für ein
Einzelgrundstück entgegenzuwirken, soll im Bebauungsplan die Art der Nutzung
als SO „Sondergebiet für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel“
festgesetzt werden. Mit der Ausweisung SO „Sondergebiet für
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel“ können die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 314 üblicher Planungsrechtspraxis
entsprechend spezifisch und bedarfsgerecht auf das Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten
werden. Für die Fläche existiert ein gültiger Bebauungsplan, der am 27.01.1977
rechtskräftig wurde. Der Bebauungsplan Nr. 113 “Blumenrather
Straße” weist die Fläche als “öffentliche Parkfläche” aus. Um
das Vorhaben umsetzen zu können ist es notwendig, einen Teil des Bebauungsplans
Nr. 113, mit dem Bebauungsplan Nr. 314
zu überplanen, der für den bisher als “öffentliche
Parkfläche” ausgewiesen Teil SO “Sondergebiet für den
Einzelhandel” darstellt.
Für den auf der Fläche stattfindenden Wochenmarkt, stellt der
Investor einen Teil der Parkplatzfläche zur Verfügung. Die Durchführung des
öffentlichen Wochenmarktes soll durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit
abgesichert werden. [Baulast geht nach
Prüfung durch 2.2 nicht] Zusätzlich soll die Durchführung des Marktes gemäß
dem Entwurf des Grundstückskaufvertrages vertraglich abgesichert werden. Da
während der Marktzeit nur begrenzte Parkmöglichkeiten auf der Fläche „Am
Neuen Markt“ vorhanden sind, ist der ruhende (Markt-)verkehr teilweise im
angrenzendem öffentlichen Straßenraum unterzubringen.
Da das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 314 eine innerhalb
des Siedlungsbereiches befindliche, überwiegend untergenutzte, versiegelte
Fläche darstellt, die künftig einer nahversorgungsrelevanten
Einzelhandelsnutzung - unterhalb der Grenze der Großflächigkeit - zugeführt
werden soll, entspricht eine Weiterführung des Verfahrens gemäß § 13 a BauGB
der Intention des BauGB-Gesetzgebers.
Zur zeitnahen Schaffung von Baurechten in bestehenden
Siedlungsbereichen hat der Gesetzgeber durch die Gesetzesnovelle vom 01.01.2007
den Gemeinden das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB zur Aufstellung,
Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen an die Hand gegeben. Das beschleunigte
Verfahren kann bei Bebauungsplänen angewendet werden, deren städtebauliche
Zielsetzung in der Wiedernutzbarmachung von Flächen, einer Nachverdichtung oder
anderen Maßnahmen der Innenentwicklung besteht. Erfasst werden
davon insbesondere Bebauungspläne zur Erhaltung, Erneuerung und
Fortentwicklung vorhandener Ortsteile.
Mit einer Größe von ca. 4.338 m² unterschreitet das
Plangebiet deutlich die gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren zulässige Grundfläche von insgesamt 20.000 m². Bei der
Planungsabsicht handelt es sich weder um ein UVP-pflichtiges Vorhaben noch sind
europäische Vogelschutzgebiete oder FFH Gebiete betroffen.
Durch die Planung innerhalb der Ortslage wird
zudem dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung entsprochen, da
auch eine weitere bauliche Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen reduziert
werden kann und ein fußläufiges Nahversorgungsangebot in integrierter Lage
geschaffen werden kann.
Somit erfüllt die hiesige Planung die
Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Es gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Sowohl die Erforderlichkeit eines Ausgleichsnachweises im Sinne der
Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz als auch die Erstellung
eines Umweltberichtes gem. § 2a BauGB entfällt bei Plänen nach § 13a Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 BauGB, zumal es sich hier in der Örtlichkeit bereits um eine
versiegelte Fläche handelt.
Damit die vorgesehene Sondergebietsdarstellung des
Bebauungsplanes Nr. 314 aus dem FNP entwickelbar ist, ist auch eine
entsprechende SO-Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung erforderlich.
Da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes
durch die hiesigen Planinhalte (auf einer Fläche von ca. 4.338 m²) nicht
beeinträchtigt wird, soll die Anpassung des Flächennutzungsplanes - wie für
beschleunigte Verfahren explizit vorgesehen - gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege
der Berichtigung erfolgen.
Gem. § 4b BauGB soll zur Erarbeitung der erforderlichen
Planungsunterlagen die Einschaltung eines Stadtplanungsbüros erfolgen, das in
Abstimmung mit der Stadt durch den Investor zu beauftragen ist.
Um etwaigen Planungsunwägbarkeiten von vorneherein begegnen
zu können, sollen auch im avisierten 13a-Verfahren eine frühzeitige
Behördenbeteiligung mit verkürzter Frist sowie eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit als Verfahrensschritte vorgesehen werden.
Anlass
und Ziel des Bebauungsplanes
Ein Investor beabsichtigt die Fläche gemäß städtebaulichen
Entwurf (Anlage 4) für den
Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll überwiegend die
Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie Broicher Siedlung
wahrnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 314 ist es, das
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die
Bauleitplanung umzusetzen. Die Fläche ist Teil des
“Nahversorgungszentrums Blumenrath” und als potentieller Standort
für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel
ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben die Erhaltung und Entwicklung
des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.
Inhalt
des Bebauungsplanentwurfes
Mit dem Bebauungsplan Nr. 314 - Am neuen Markt - werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 8000 m² zuzüglich ca.
30 m² Backshop sowie 73 Stellplätzen geschaffen. Auf dem Parkplatzbereich sind
Stellflächen für den Wochenmarkt herzurichten.
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt insbesondere über die
Blumenrather Straße (Stellplatzanlage) sowie über die Weststraße (insbes.
Anlieferung).
Dem Investor wurde eine entsprechende Eingrünung des Vorhabens
aufgegeben, die in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten ist. Weiterhin ist im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens auch auf die Aspekte des Immissionsschutzes
einzugehen.
Die städtebauliche Lageplankonzeption mit der vorgesehenen
Anordnung des Baukörpers, Lage der Stellplatzflächen sowie Anlieferung und
ihrer Zufahrten, Grünflächen etc. ist der Anlage
4 zu entnehmen.
Der Investor wird darüber hinaus zur Ausschusssitzung
verschiedene Hochbauvarianten des Einzelhandelsvorhabens visualisieren, die
sich insbesondere in Dachform und Materialauswahl unterscheiden. Im Rahmen der Sitzung soll eine
Hochbauvariante zur Grundlage der weiteren Planausarbeitung ausgewählt werden (siehe
Anlagen 2 und 3).
Darstellung der
Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr.314 - Am Neuen Markt - wird
auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der Investor trägt die Kosten, die zur
Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind. Dies sind insbesondere Kosten
für die Erschließung sowie den Lärmschutz.
Durch Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt
Alsdorf Einnahmen zu erwarten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Umnutzung der Fläche als “Sondergebiet
Einzelhandel”, wird ein Einzelhandelsvorhaben im zentralen
Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der Stärkung des
zentralen Versorgungsbereiches “Blumenrath”, womit eine nachhaltige
wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.
Des Weiteren wird eine weitere Inanspruchnahme von Flächen
in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr werden zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden,
was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge hat.
