Beschlussvorlage - 2010/0500-St2
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW für den Hauptausschuss des Rates der Stadt gefasst hat; hier: Genehmigung von Dienstreisen nach Brunssum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.09.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Ziel der Dienstreise: Brunssum
Zeitpunkt der Dienstreise: a) 23.04.2010
b) 30.04.2010
c) 04.05.2010
Zweck der Dienstreise: Teilnahme
a) an der Verabschiedung des Beigeordneten der Stadt Brunssum
P.F. Heinen
b) am Oranjeconcert
c) am Heldengedenktag
Teilnehmer: a) Stv. Hubert Hennes
b) Stv. Heinrich Plum
c) Stv. Heinrich Plum u.
Helmut Klein - Mitglied des Partnerschaftskomitees
Begründung der Dringlichkeit:
Die Partnerstadt Brunssum hat die Mitglieder des Partnerschaftskomitees der Stadt Alsdorf zu verschiedenen Anlässen eingeladen. So findet am 23.04.2010 die Verabschiedung des Beigeordneten P.F. Heinen, am 30.04.2010 das Oranjeconcert und am 04.05.2010 der Heldengedenktag statt. An allen Veranstaltungen nehmen Vertreter des Partnerschaftskomitees teil.
Da die Einladungen sehr kurzfristig bei der Stadt eingegangen sind und die nächste Hauptausschusssitzung des Rates der Stadt erst am 16.09.2010 stattfindet, konnte eine Genehmigung der Dienstreisen nicht mehr unmittelbar durch den Hauptausschuss erfolgen.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Gem. § 60 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister zusammen mit einem dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied in dringenden Fällen über die Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses unterliegen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütungen nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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