Beschlussvorlage - 2010/0673
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6.2 - Sicherheit und Ordnung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt nimmt den als Anlage beigefügten geänderten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Alsdorf zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die sich aus dem geänderten Brandschutzbedarfsplan ergebenden Konsequenzen entscheidungsreif vorzubereiten sowie den Brandschutzbedarfsplan bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2015, erneut fortzuschreiben.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Alsdorf ist unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt und in der Sitzung des Rates vom 15.07.2004 beschlossen worden. Im Brandschutzbedarfsplan ist u. a. festgelegt, dass dieser regelmäßig fortzuschreiben ist. Sofern sich vorher wesentliche Änderungen ergeben, hat die Fortschreibung unverzüglich zu erfolgen. Wesentliche Änderungen sind dabei z. B. die wesentliche Nichteinhaltung des Erreichungsgrades oder die wesentliche Nichteinhaltung der personal- und/oder materialbezogene Mindesteinsatzstärke.
Im Rahmen der Schutzzieldefinition wurde im Brandschutzbedarfsplan beim kritischen Wohnungsbrand ein Erreichungsgrad von 80% festgelegt. Dies bedeutet, dass in 80% dieser Einsätze die erforderliche Mindest-Personalstärke innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist (8 Minuten) am Einsatzort zur Verfügung stehen muss. Bei der Auswertung der Einsatzstatistik für den Zeitraum 2007 bis Februar 2009 musste jedoch festgestellt werden, dass lediglich ein Erreichungsgrad von 55% erreicht werden konnte.
Aus diesem Grund war eine Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans ohnehin erforderlich, der als (Anlage 1) beigefügt ist.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Der Brandschutz ist demnach eine originäre Aufgabe der Gemeinde. Jede Gemeinde muss für sich den Brandschutzbedarf ermitteln und feststellen, ob die aufgestellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist.
In § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG wurde die Verpflichtung der Gemeinden, den Brandschutzbedarf zu ermitteln, um die Forderung nach Dokumentation in einem Brandschutzbedarfsplan ergänzt. Die Gemeinden haben danach unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Diese Forderung wurde auf Anregung verschiedener Verbände in das Gesetz aufgenommen, um die Bedeutung dieser Aufgabe zu betonen und den Aufsichtsbehörden eine bessere Möglichkeit zu eröffnen, festgestellte Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung zu beseitigen.
Der Brandschutzbedarfsplan enthält insbesondere
1. eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im Stadtgebiet Alsdorf (Risikoanalyse),
2. eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr Alsdorf zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) und
3. eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel.
Der Brandschutzbedarfsplan bildet also eine grundlegende Entscheidung der Gemeinde über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung sowie über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde dar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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702,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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