Beschlussvorlage - 2010/0690
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW für den Hauptausschuss des Rates der Stadt gefasst hat; hier: Genehmigung einer Dienstreise nach Hennigsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.09.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Ziel der Dienstreise:
Hennigsdorf
Zeitpunkt der Dienstreise:
27.08. bis 29.08.2010
Zweck der Dienstreise:
Repräsentation der Stadt Alsdorf und des Partnerschaftskomitees in der
Partnerstadt Hennigsdorf anlässlich der Hennigsdorfer Festmeile
Teilnehmer/innen:
Stv. Heinrich Plum
Stv. Hubert Hennes
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 04.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Gem. § 60 Abs. 2 GO NW i.V.m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister zusammen mit einem dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied in dringenden Fällen über die Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses unterliegen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes.
Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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