Beschlussvorlage - 2010/0735
Grunddaten
- Betreff:
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Anmeldeverfahren für die Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet hier: Verfahren für das Kindergartenjahr 2011/2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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05.10.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i.V.m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Auf Grund der nun vorliegenden Erfahrungen - nach Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - mit dem Verfahren zur Ermittlung, der durch die Eltern gewünschten Buchungszeiten, schlägt die Verwaltung nach Absprache mit allen Trägern im Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2011/2012 folgende Handhabung vor:
Die Anmeldewoche für die neuen Kinder wird auf die 44 KW vorverlegt (vorher 3 KW des Folgejahres) und somit gleichzeitig mit der Bedarfsabfrage der verbleibenden Kinder in den Einrichtungen gekoppelt.
Hierauf und auf ein einheitliches Meldeverfahren (siehe Anhang) haben sich alle Einrichtungen in der Stadt Alsdorf verständigt; hierbei werden alle verbleibenden und alle neu angemeldeten Kinder erfasst.
Die Eltern von Kindern, die in den Einrichtungen verbleiben (ca. 70%) ändern in der Regel den Betreuungsumfang nicht und somit sind die Gruppenformen im Grunde nach vorgegeben. Für die Kinder; die neu angemeldet werden kann dann auch der Buchungsbedarf und Einrichtungswunsch aufgenommen werden.
Eine Zusage erfolgt am Ende des Verfahrens (Ende des laufenden Jahres) nach Beteiligung der Einrichtungsgremien.
Darstellung der Rechtslage:
SGB VIII
KiBiz
