Beschlussvorlage - 2010/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,  das unter dem Punkt „Sachstand“ aufgeführte vereinfachte Abfrageverfahren für die Bedarfsabfrage Kindertageseinrichtungen durchzuführen.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

 

Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i.V.m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). 

Auf Grund der nun vorliegenden Erfahrungen -  nach Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) -  mit dem Verfahren zur Ermittlung, der durch die Eltern gewünschten Buchungszeiten, schlägt die Verwaltung – nach Absprache mit allen Trägern im Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2011/2012 folgende Handhabung vor:

 

Die Anmeldewoche für die neuen Kinder wird auf die 44 KW vorverlegt (vorher 3 KW des Folgejahres) und somit gleichzeitig mit der Bedarfsabfrage der verbleibenden Kinder in den Einrichtungen gekoppelt.

 

Hierauf und  auf ein einheitliches Meldeverfahren (siehe Anhang) haben sich alle Einrichtungen in der Stadt Alsdorf verständigt;  hierbei werden alle verbleibenden und alle neu angemeldeten Kinder erfasst.

Die Eltern von Kindern, die in den Einrichtungen verbleiben (ca. 70%) ändern in der Regel den Betreuungsumfang nicht und somit sind die Gruppenformen im Grunde nach vorgegeben. Für die Kinder; die neu angemeldet werden kann dann auch der  Buchungsbedarf und Einrichtungswunsch aufgenommen werden.

 

Eine Zusage erfolgt am Ende des Verfahrens (Ende des laufenden Jahres)  nach Beteiligung der Einrichtungsgremien.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

SGB VIII

KiBiz

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch das vereinfachte Verfahren wird den Eltern frühzeitig die Möglichkeit geboten, die gewünschten Buchungszeiten mit dem Einrichtungswunsch in Übereinstimmung zu bringen.

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2010 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen