Beschlussvorlage - 2010/0737
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetzliche Vertretungen; Beistandschaften hier: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2010
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Vor dem Hintergrund der Sicherstellung des Kinderschutzes hat das Bundeskabinett am 25.08.2010 einen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen (Anlage).
Umfangreiche Untersuchungen der Begleitumstände bei Fällen von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen bis hin zum Tod von Kindern (Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin) haben festgestellt, dass die bundesweit bei allen Jugendämtern bestehenden hohen Fallzahlen der Amtsvormünder einen regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den vertretenen Kindern (Mündel) nicht zulassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Fallzahlen auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt werden und ein ausreichender, dem Gericht nachzuweisender persönlicher Kontakt des Vormunds zum Mündel ausdrücklich im Gesetz verankert wird.
Neben der Reform des Vormundschaftsrechts ist eine weitere umfängliche Reform des Familienrechts aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, vorab bereits des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zum Sorgerecht nichtehelicher Väter erforderlich und soll in Kürze als Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Beide Gerichte haben übereinstimmend festgestellt, dass die bisherige Regelung, den nichtehelichen Vätern nur mit Zustimmung der Mutter den Zugang zum Sorgerecht zu ermöglichen, eine Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelicher Kinder bedeutet und somit gegen das Grundgesetz verstößt.
Bei den gesetzlichen Vertretungen und Beistandschaften handelt es sich um Pflichtaufgaben des Jugendamtes auf der Grundlage der §§ 50 bis 60 SGB VIII sowie der einschlägigen Bestimmungen des BGB, 4. Buch Familienrecht.
Die gesetzlichen Grundlagen des Aufgabenbereiches, die aktuelle Situation beim Jugendamt der Stadt Alsdorf sowie die aufgrund der gesetzlichen Reformen bevorstehenden Veränderungen, wird Herr Peter Bohlmann in der Sitzung vorstellen.
Herr Bohlmann ist seit 15.01.2000 als Dipl.-Sozialarbeiter beim Jugendamt der Stadt Alsdorf beschäftigt und nach langjähriger Tätigkeit und Erfahrung im Bereich der Sozialen Dienste seit 01.06.2009 im Aufgabenbereich der gesetzlichen Vertretungen und Beistandschaften tätig.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung - lt. Anlage führt hierzu aus:
Es kann zu einem nichtbezifferbaren Mehrbedarf bei den Kommunen für zusätzliches Personal in der Amtsvormundschaft kommen. Der Bedarf dürfte abhängig von der Zahl der Mündel je Amtsvormund in der betroffenen Gebietskörperschaft bis zu doppelt so hoch wie gegenwärtig sein.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
470,9 kB
|
