Beschlussvorlage - 09/0154-3.2-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die 8. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf:

 

§ 4 – Mitglieder Abs. 3

 

wird um den Buchstaben m) „eine Vertreterin/ein Vertreter der ARGE“ erweitert.

 

Darüber hinaus ist eine redaktionelle Änderung vorzunehmen:

 

§ 4 – Mitglieder Abs. 3, Buchstabe j)

 

„ein Vertreter des Ausländerbeirates“ wird geändert in:

 

„eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates“

 

Die Satzungsänderung ist öffentlich bekannt zu machen und ins Ortsrecht der Stadt Alsdorf aufzunehmen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Gem. § 71 Abs. 5 SGB VIII regelt der Jugendhilfeausschuss die Zugehörigkeit beratender Mitglieder. Die ARGE hat einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung der beratenden Mitglieder gestellt.

 

Hierzu ist eine Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Alsdorf erforderlich.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27.10.2009 auf Vorschlag der ARGE, Herrn Frank Oehler als Mitglied und Herrn Gerd Becker als stellvertretendes Mitglied – vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses – bestimmt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 24.11.2009 zugestimmt.

 

Redaktionell ist darauf hinzuweisen, dass es sich allerdings nicht, wie im JHA-Beschluss genannt, um die 7. Änderung, sondern um die 8. Änderung handelt.

 

Zudem wurde zwischenzeitlich der Ausländerbeirat in Integrationsrat umbenannt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Beschlüsse

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30.09.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen