Beschlussvorlage - 2010/0687
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2010 im Produktbereich 04 - Kultur und Wissenschaft; hier: 040101 - VHS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 120.000 für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 83 GO NW zu.
Die Mittel dienen der Zahlung der Miete für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 für das Gebäude der Volkshochschule Nordkreis Aachen (VHS), Übacher Weg 36, Alsdorf, an die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH (GSG).
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Beschluss des Rates der Stadt vom 15.03.2010 wurde das Gebäude der ehemaligen Grundschule Alsdorf-Mitte, Übacher Weg 36, 52477 Alsdorf, an die GSG verkauft. In diesem Gebäude wird zukünftig die VHS (Verwaltung und Schulungsräume) untergebracht sein. Aufgrund der Verpflichtung der Stadt Alsdorf, der VHS alle Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wurde unter dem 27.05.2010 mit der GSG ein Mietvertrag für gewerbliche Räume ab dem 01.07.2010 abgeschlossen.
Hiernach wird eine monatliche Miete in Höhe von 20.000 - 240.000 jährlich fällig.
Im Haushalt 2010 stehen Mittel hierfür nicht zur Verfügung, so dass außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zeit vom 01.07.2010 31.12.2010 in Höhe von insgesamt 120.000 fällig werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 83 GO NW im Zusammenhang mit § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004 in der z.Zt. geltenden Fassung ist für die Zahlung der erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ein Beschluss des Rates der Stadt erforderlich.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund des zwischen der Stadt Alsdorf und der GSG abgeschlossenen Mietvertrages ist eine monatliche Miete in Höhe von 20.000 zu zahlen. Die jährlichen Belastungen belaufen sich somit auf 240.000 .
Da der Mietvertrag ab 01.07.2010 abgeschlossen wurde, werden im Haushaltsjahr 2010 für die Monate Juli bis Dezember außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 120.000 fällig.
Die Deckung erfolgt aus dem Produktbereich 03 Schulen, Kostenträger 03-02-01 Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
