Beschlussvorlage - 2010/0727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung des städteregionalen Klimaschutzkonzeptes im Arbeitskreis der Städteregion zu begleiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung regelmäßig zu berichten.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Im September 2009 beantragte die GRÜNE-Fraktion die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Alsdorf. Am 17.12.2009 beschloss der Rat der Stadt Alsdorf – unter Hinweis auf Bestrebungen der Städteregion Aachen, ein regionales Konzept unter Beteiligung der regionsangehörigen Gemeinden erstellen zu wollen – die Angelegenheit zu vertagen. Man wollte die städteregionale Entwicklung abwarten.

Die Städteregion Aachen ist zurzeit beschäftigt mit der Erstellung eines sog. „integrierten Klimaschutzkonzeptes“ (zunächst bezogen auf das ehemalige Kreisgebiet Aachen), das durch das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert wird. Mit Schreiben vom 01.09.2010 hat der Städteregionsrat zur konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises „Klimaschutz“ am 21.09.2010 eingeladen (die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung mündlich berichten). Bisherige Informationen der Städteregion sowie ein Auszug aus dem Handlungsplan Klimaschutz Aachen 2050 sind in den Anlagen beigefügt. Die Städteregion beabsichtigt, den bisherigen Konzeptentwurf Ende Oktober 2010 erstmals in ihren politischen Gremien vorzustellen. Das umfassende Klimaschutzkonzept soll dann künftig in ein langfristiges Klimaschutzmanagement für die gesamte Städteregion Aachen münden.

Auch ohne bisher förmlich vorliegendes, zusammenfassendes Klimaschutzkonzept ist die Stadt Alsdorf bestrebt, klimarelevante Ziele in ihren Aufgabenbereichen zu verfolgen und diese in ein künftiges übergeordnetes Leitbild zu integrieren.

Als nur auszugsweise genannte Beispiele des kommunalen Engagements für den Klimaschutz können insbesondere die folgenden, auch auf Alsdorf übertragbaren Handlungsbereiche angeführt werden (teilweise Bezug auf „Klimaschutz in Kommunen“ – Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, Berlin):

 

- Förderung regenerativer Energien

Unter anderem im Rahmen der Bauleitplanung und möglicher Vertragsgestaltungen, aber auch als Energieerzeuger und -abnehmer können die Kommunen verstärkt die Nutzung regenerativer Energien fördern (Photovoltaik, Geothermie, auch Windkraft, Biomasse etc.). Interessant ist dabei der lokale Bezug: zur Energienutzung /-gewinnung durch Solarkraft auf Dachflächen kann bspw. eine Potenzialanalyse und Eignungsprüfung Aufschluss geben (im Sinne eines Solardachkatasters), für  die Dachflächen des kommunalen Gebäudebestandes wurde insofern bereits avisiert, diese bei entsprechender Eignung für die Installation von solartechnischen Anlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ratssitzung17.06.2010, Mitteilung der Verwaltung). Weiterhin wird wohl der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen unter Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung künftig eine bedeutendere Rolle zukommen (gefördert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz). Die Stadt Alsdorf wird hier auch künftig bestrebt sein, Partner für innovative Projekte und Modellvorhaben sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu gewinnen.

 

 

 

- Energetische Optimierung des kommunalen Gebäudebestands

Energieeinsparungen und Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung von Bildung und Familie sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern und Gemeinden. Um diese Ziele gebündelt zu unterstützen, bildet insbesondere die  energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in Kommunen, speziell von Schulen und Kindergärten, einen zentralen Punkt.

Der Energiebedarf vieler kommunaler Gebäude, insbesondere der größeren Schulkomplexe der 1960-er und 1970-er Jahre, entspricht bei weitem nicht mehr heutigen Möglichkeiten energetischen Bauens. Angesichts der schlechten kommunalen Finanzsituation konnten die Städten und Gemeinden vielfach speziell in Schulen und Kindergärten in der Vergangenheit im energetisch-baulichen Bereich nur Notmaßnahmen durchführen. Umfassende Baumaßnahmen, wie etwa eine modernen Anforderungen entsprechende energetische Dämmung von Außenfassaden und Dächern, mussten daher häufig unterbleiben.

Umgekehrt gilt, dass der gesamte Gebäudebestand in Deutschland (Wohngebäude, Gewerbebauten, öffentliche Bauten) rund 40 % der insgesamt in Deutschland verbrauchten Energie ausmacht. Durch Maßnahmen der energetischen Modernisierung lassen sich hier etwa 20 % dieses Verbrauchs einsparen, bei einzelnen Gebäuden sogar weit über 50 %. Hieraus folgt, dass insbesondere bei schlecht gedämmten Gebäuden, also z. B. auch bei Schulen, eine Amortisation durch energetische Modernisierung bzw. auch Neubau nach relativ kurzer Zeit erreichbar ist.

Entsprechende Betrachtungen mit Vergleichsauswertungen und Optimierungsstrategien werden auch bei der Stadt Alsdorf und den vor ihr mit gebäudewirtschaftlichen Aufgaben betrauten Gesellschaften angestellt (vgl. u.a. aktuell Kultur- und Bildungszentrum, Maßnahmen und Projekte von GSG und IGA etc.).

 

- Kommunales Energiemanagement

Ziel des Energiemanagements in kommunalen Gebäuden und sonstigen energieverbrauchenden Einrichtungen (wichtiges Beisp. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen etc.) soll es sein, den Einsatz von Energie im Rahmen eines strategischen Gesamtkonzeptes zu optimieren. So lassen sich nicht nur Energie, sondern auch erhebliche Kosten einsparen. Letzteres ist von wesentlicher Bedeutung, da allein die Energieversorgung in kommunalen Liegenschaften jedes Jahr hohe Kosten verursacht. Zu einem erfolgreichen kommunalen Energiemanagement gehört die Zusammenfassung und Verwaltung aller wesentlichen Informationen über Betriebs- und Investitionskosten von Anlagen in einer entsprechenden Energiedatenbank. Nicht nur Informationen, sondern auch Entscheidungskompetenzen sollten dabei gebündelt werden. Zur langfristigen Strategieplanung gehört auch eine fortlaufende Erfolgskontrolle. Auch vor diesem Hintergrund sind Verwaltung und die von der Stadt mit gebäudewirtschaftlichen Aufgaben betreuten Gesellschaften bestrebt, ein diesbezügliches einheitliches Konzept zu entwickeln.

Weiterhin kann das Modell einer öffentlich-privaten-Partnerschaft (ÖPP) Kommunen einen praktikablen Weg bieten, Einsparpotenziale zu realisieren, ohne finanzielle Vorleistungen oder Risiken zu übernehmen. Der so genannte Contractor finanziert die notwendigen Investitionen und refinanziert sie und seine eigenen Aufwendungen über die eingesparten Energiekosten. In der Praxis etablierte Erscheinungsformen sind das Energielieferungs- und das Energieeinsparcontracting (vgl. diverse Beispiele der Energieagentur NRW, u.a.zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung). Sie können jedoch nicht als ein Allheilmittel verstanden werden, sondern bedürfen jeweils einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Der Anwendungsbereich kann durch eigentumsrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Gründe eingeschränkt sein.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist auf ein zu optimierendes Nutzerverhalten zu legen (hier liegt nach allgemeinen Schätzungen ein Sparpotenzial durch einfache Maßnahmen bei bis zu 25 %). Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, Energie in städtischen Gebäuden durch die Änderung des Nutzerverhaltens einzusparen. Ziel sollte es zum einen sein, die Verhaltensweisen insbesondere der Nutzer, Hausmeister etc. in Richtung eines bewussten Umgangs mit Energie zu schulen sowie die Energiekosten zu reduzieren, bspw. auch durch einen optimierten Einsatz der vorhandenen Heizungs-, Energie- und Regelungstechnik  (z.B. Nacht-, Wochenend- und Ferientemperaturregelung, Außentemperaturfühler, sinnvolles Lüften, Beleuchtungsschaltung, Leuchtmitteleinsatz etc.). Gemeinsam mit dem Gebäudemanagement sollen auf diese Weise gering-investive Energiesparmaßnahmen mit möglichst großem Spareffekt identifiziert werden (bspw. Einspar-Partizipations-Projekte an Schulen, bei denen der Anreiz für die Teilnehmer darin besteht, dass ihnen ein gewisser Anteil der durch bewusstes Nutzerverhalten eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung gestellt werden könnte – Hinweis: etwaiger Abstimmungsbedarf mit der Aufsichtsbehörde unter haushalterischen Aspekten).

 

- CO2-sparende Siedlungsentwicklung und Verkehrsplanung

Städte und Gemeinden gestalten bereits heute, insbesondere auf der Grundlage der Leitbilder einer „kompakten Stadt“ - „Maßnahmen der Innenentwicklung“ - „Stärkung der Innenstädte“ ihre Stadt- und Gemeindeentwicklung energiesparend und tragen somit zur Senkung der CO2-Emissionen bei.

Instrumente einer zukunftsweisenden Bauleitplanung sind u. a. die Mobilisierung der bereits im Innenbereich vorhandenen Baulandpotentiale (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), Energieversorgungskonzepte mit Kraft-Wärme-Koppelung in Blockheizkraftwerken und die bauleitplanerische Ermöglichung zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solarenergie, sowie eine nachhaltige Freiflächen- und Ausgleichsmaßnahmenstrategie (Aufforstungs- und -pflanzmaßnahmen als Beitrag zur CO2-Bindung). Prinzipiell kann seitens der Kommune auch teilweise darauf hingewirkt werden, über städtebauliche Verträge, Kaufverträge mit neuen Grundstückseigentümern oder Investoren o.ä. den Bau von besonders energiesparenden Häusern (Unterschreitung der nach EnEV 2009 zulässigen Werte, bspw. nach aktuellen KfW-Effizienzhausstandards, Passivhausstandards) und sonstige Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.

Zu den gesetzlichen Grundlagen ist hier auf die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und  das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)  zu verweisen, mit denen die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele - Reduzierung der CO2-Emissionen um 40% gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 - fokussiert. Der Gesetzgeber bereitet bereits jetzt die Novelle der EnEV 2012 vor, wobei in einem weiteren Schritt sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungen die energetischen Anforderungen um nochmals fast 30 Prozent verschärft werden sollen.

 

Nicht zuletzt können die städtebaulichen Leitbilder sowie energiesparende ÖPNV-Konzepte und die Förderung des Fahrradverkehrs dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen zu verringern und damit den CO2-Ausstoß vermindern. Im Hinblick auf die Entwicklung des ÖPNV kann die Stadt Alsdorf insbesondere vom Ringschluss der Euregiobahn - als nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und schnelle, attraktive Verbindung für die gesamte StädteRegion -profitieren, in Verbindung damit werden zur Zeit weitere Optimierungsmöglichkeiten im bisherigen Busnahverkehr ausgelotet (vgl. AfS vom 26.05.2010, künftiges Stadtbuskonzept).

 

- Beratung der Bürger sowie der privaten Wirtschaft, Breitenwirkung

Schließlich weisen Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits heute immer verstärkter ihre Bürgerinnen und Bürger, Hauseigentümer, Akteure auf dem Wohnungsmarkt, Gewerbetreibende etc. auf umweltfreundliche und CO2-mindernde Verhaltensweisen (Energieeinsparung in Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Vermeidung der Verwendung fossiler Energieträger, Energieeinsparmöglichkeiten, umweltgerechte Abfallentsorgung etc.) hin und erzielen insofern eine positive Breitenwirkung. In Alsdorf besteht in dieser Hinsicht ein sehr gutes Beratungsangebot über die Verbraucherzentrale, in der Städteregion ist der Verein AltbauPlus mit seinen vielseitigen Angeboten verankert, so dass in der Gesamtsicht von dort sowie in Veranstaltungen der Volkshochschule umfangreiche Informationsmöglichkeiten der energiesparenden Sanierung und des Einsatzes von regenerativen Energien bereits bestehen. Solche Angebote gilt es in Zukunft noch weiter auszudehnen, wobei eine besondere Bedeutung hier auch dem ENERGETICON zukommt, das in diesem Jahr bereits zum dritten Mal den Energiedialog und die Energiemeile – den Informations- und Verbrauchermarkt für Energie – präsentierte und künftig seine Multiplikatorenrolle noch verstärken soll: als Kompetenzzentrum für Bergbaugeschichte und energieorientierte Zukunftstechnologie, Erlebniswelt Energie und ein außerschulischer Lernort, Präsentationsort für regionale klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) , Ort des Informationstransfers zwischen energieorientierter Wissenschaft und Wirtschaft sowie Ort der Kunst, der Kultur und des Dialogs.

 

- Umweltfreundliche Beschaffung

Die umweltfreundliche Beschaffung in den Kommunen gewinnt immer mehr an Bedeutung. So kann z. B. bei der Anschaffung von Geräten (Kühlgeräte, Fahrzeuge, sonstige Maschinen) durch Kommunen gezielt der Umweltaspekt der CO2-Minderung in die Vorgaben eines Leistungsverzeichnisses beziehungsweise in die Zuschlagskriterien aufgenommen werden (Hinweis: etwaiger Abstimmungsbedarf mit der Aufsichtsbehörde unter haushalterischen Aspekten). Kommunen können auch durch die Nutzung bspw. umweltfreundlicher Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge für den Bauhof etc., die insbesondere Anforderungen an einen geringen CO2-Ausstoß erfüllen, nicht nur gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Vorbildfunktion wahrnehmen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Einen Anfang machte hier bspw. schon der Einsatz von Energiesparlampen, die schon seit Jahren in öffentlichen Gebäuden die herkömmlichen Leuchtmittel ersetzen.

 

Die Verwaltung wird sich und die städtischen Anliegen und Erfahrungen in den Arbeitskreis der Städteregion einbringen, um zur städteregionalen Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes erfolgreich beizutragen. Es wird vorgeschlagen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung regelmäßig über die Inhalte, Aktivitäten und Ergebnisse des Arbeitskreises zu berichten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Finanzierung des regionalen Klimaschutzkonzeptes erfolgt über die Städteregion Aachen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Es sollen deutliche Einsparpotentiale unter Umwelt-, Energie- und Finanzaspekten aufgezeigt werden, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.09.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen