Beschlussvorlage - 2010/0741

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Straßenbaulastträger mit der Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Anfahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienst zu beauftragen.

 

3.              Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Straßenbaulastträger mit der Umsetzung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen gestalterischen Maßnahmen zu beauftragen.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung zuletzt in seiner Sitzung vom 14.01.2010 befasst. Die seinerzeit beschlossene Ortsbegehung ist am 09.09.2010 unter Beteiligung der Polizei und der Feuerwehr durchgeführt worden. Die maßgeblichen Pollerstandorte wurden begutachtet und deren Notwendigkeit diskutiert. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Pollern zum Abbinden einer Straße, Pollern zum Zweck der Verkehrsberuhigung und Pollern als gestalterisches Element.

 

 

Zwingend notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Anfahrtswege für Feuerwehr und des Rettungsdienstes

 

Die aus Sicht der Feuerwehr und des Rettungsdienstes als äußerst bedenklich angesehenen Pollerstandorte sind in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet (Kreise mit den lfd. Nrn. 1-7). Seitens der Verwaltung werden zur Sicherstellung der Anfahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienst folgende Maßnahmen als zwingend notwendig angesehen:

 

Pappelstraße zwischen Alte Aachener Straße und Heckenstraße (Nr. 1 im Lageplan)

Die Pappelstraße ist in diesem Bereich durch Poller abgebunden. Ortsunkundige Rettungsdienste aus den Nachbarstädten, die mittels Navigationsgerät fahren, stehen bei Einsatzfahrten regelmäßig vor dieser Absperrung, wodurch wertvolle Zeit verloren geht. Aus diesem Grunde müssen diese Poller entfernt werden. In diesem Zusammenhang ist gleichzeitig die Entfernung von zwei Parktaschen vor und hinter den Pollern notwendig, um die erforderliche Durchfahrtsbreite zu gewährleisten.

 

Buschstraße zwischen Buchenstraße und “Am Waldsaum” (Nrn. 2+3 im Lageplan)

Die Buschstraße ist in diesem Bereich an zwei Stellen mittels Poller abgebunden. Die Häuser in der Buschstraße sind für die Feuerwehr und den Rettungsdienst somit nur über die Buchenstraße erreichbar. Sollte die Anfahrt über diesen Weg einmal nicht möglich sein (wegen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge, Rohrbruch etc.), ist die Buschstraße nicht zu erreichen. Aus diesem Grunde müssen auch diese Poller zwingend entfernt werden. Die Buschstraße verfügt hier über eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr.

 

Verbindungsweg zwischen „Am Waldsaum“ und Heckenstraße (Nrn. 4+5 im Lageplan)

Der Weg entlang der ehemaligen Industriebahn ist in diesem Bereich an zwei Stellen durch feststehende Poller abgebunden. Um für Feuerwehr und Rettungsdienst einen zweiten Anfahrtsweg für die hintere Mittelstraße sowie die hintere Heckenstraße zu schaffen, müssten diese Poller entfernt werden. Anders als in der Buschstraße ist die Entfernung der Poller hier jedoch nicht möglich, da aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (3,50m bis 4m) kein Begegnungsverkehr stattfinden kann. Somit müsste bei Entfernung der Poller eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden, wodurch jedoch mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen wäre. Um den Erfordernissen von Feuerwehr und Rettungsdienst Rechnung zu tragen, sollten hier die feststehenden Poller entfernt und herausnehmbare Poller aufgestellt werden. Im Hinblick darauf, dass die Sperrungen in der Buschstraße (lfd. Nrn 2+3) vollständig entfernt werden, ist diese Maßnahme hier vertretbar. In diesem Zusammenhang ist auch der Rückbau des Pflanzbeetes am Ende der Mittelstraße erforderlich.

 

“Am Waldsaum” gegenüber der Einmündung Kurzer Weg (Nr. 6 im Lageplan)

An dieser Stelle ist der Weg in Richtung “Am Hang” durch feststehende Poller abgebunden. Auch hier sollten diese durch herausnehmbare Poller ersetzt werden, um für Feuerwehr und Rettungsdienst eine zweite Anfahrmöglichkeit für die dahinter liegenden Häuser zu schaffen. Die Entfernung dieser Poller kann nicht befürwortet werden, da aufgrund der geringen Fahrbahnbreite kein Begegnungsverkehr möglich ist.

 

 

 

 

Am Hang 29 / Ecke Buschstraße (Nr. 7 im Lageplan)

An dieser Stelle befindet sich ein einzelner feststehender Poller, der zur Verbesserung der Durchfahrtsbreite entfernt werden muss.

 

Weitere Maßnahmen

Alle “Eckpoller” in den Einmündungsbereichen sollten zur besseren Erkennbarkeit mit reflektierendem rot-weißen Band markiert werden.

Da die Parkflächen im verkehrsberuhigten Teil der Siedlung Busch nicht mehr gut zu erkennen sind, sollten diese durch den Eigenbetrieb “Technische Dienste” neu markiert werden. Anschließend sollten in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durch den Präsenzdienst erfolgen, damit eine ausreichende Durchfahrtsbreite für Feuerwehr und Rettungsdienst künftig gewährleistet ist.

 

Die Poller zur Abbindung der Christus-König-Straße zwischen Hecken- und Mittelstraße können aus Sicht der Feuerwehr und des Rettungsdienstes stehen bleiben (lfd. Nr. 8 im Lageplan). Dies gilt auch für die Poller, welche die Pappelstraße zwischen Mittelstraße und Baumhof abbinden (lfd. Nr. 9 im Lageplan). Diese Verbindungen kommen aufgrund der geringen Durchfahrtsbreiten nicht als zusätzlicher Anfahrtsweg in Betracht.

 

 

Gestalterische Maßnahmen

 

Seitens der Verwaltung wird darüber hinaus die Entfernung weiterer Poller zur Verbesserung der Parkplatzsituation vorgeschlagen. Die einzelnen Pollerstandorte sind in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet (Kreise mit den lfd. Nrn. 10-12).

 

Die in der Mittelstraße im Bereich des Wendehammers befindlichen Poller erfüllen keine Funktion (Nr. 10 im Lageplan). Durch die Entfernung dieser Poller könnten in diesem Bereich zusätzliche Parkflächen geschaffen werden.

 

Die im Bereich “Baumhof” stehenden Poller haben lediglich gestalterischen Charakter und könnten daher entfernt werden (Nr. 11 im Lageplan). Auch hier wäre anschließend die Einrichtung weiterer Parkflächen möglich.

 

Die in der Buchenstraße 21-25 stehenden Poller dienen lediglich dem Zweck der optischen Abgrenzung zu den dort vorhandenen Parkflächen und könnten ebenfalls entfernt werden (Nr. 12 im Lageplan).

 

Die ansonsten im Bereich des Ortsteils Busch vorhanden Poller dienen dem Zweck der Verkehrsberuhigung und sollten an ihren Standorten verbleiben. Die Entfernung dieser Poller würde die Fahrbahn optisch breiter erscheinen lassen und somit zu schnellerem Fahren verleiten. Dies zeigt sich heute in verkehrsberuhigten Bereichen, die nur mit wenigen verkehrsberuhigenden Elementen versehen sind (z. B. Willy-Brandt-Ring). Hier häufen sich die Beschwerden seitens der Anwohner über zu hohe Geschwindigkeiten, sodass ein nachträglicher Einbau von Fahrbahnschwellen erforderlich wird.

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die betroffenen Straßen im Stadtteil Busch sind mit dem Verkehrszeichen 325 StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

 

 

 

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb dieses Bereiches:

 

1.              Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.              Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (etwa 4-7 km/h).

3.              Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4.              Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5.              Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die anfallenden Arbeiten sind im Rahmen des Straßenunterhaltes vom Eigenbetrieb “Technische Dienste” auszuführen.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen