Beschlussvorlage - 2010/0763
Grunddaten
- Betreff:
-
Beabsichtigte Entwidmung des alten Friedhofes Schaufenberg; hier: Beschluss über eine Einwendung und Beschluss der Entwidmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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07.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
die Einwendung des Herrn Günter Leclaire zur Entwidmung des alten Friedhofes
Schaufenberg zurückzuweisen.
Weiter beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, den alten Friedhof Schaufenberg,
gelegen an der Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur 44, Flurstücke 341 und 1.208,
gemäß § 3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen BestG NRW und § 4 der
Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003 zu entwidmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Bereits in seiner Sitzung am 14.01.2010 hatte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit der beabsichtigten Entwidmung des alten Schaufenberger Friedhofes, gelegen an der Paul-Dorn-Straße, beschäftigt und die Verwaltung einstimmig beauftragt, das Entwidmungsverfahren zu beginnen.
Im Zuge der Ausführung des Beschlusses wurde die Bekanntmachung über die
beabsichtigte Entwidmung des alten Schaufenberger Friedhofes veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, gegen die beabsichtigte Entwidmung innerhalb von drei Monaten Einwendungen zu erheben.
Innerhalb dieser Frist ist durch Herrn Günter Leclaire mit Datum vom 10.03.2010 eine
Einwendung vorgebracht worden (Anlage 1).
In seiner Einwendung geht Herr Leclaire darauf ein, dass die Absicht, diesen Friedhof zu entwidmen und die Fläche als Grünfläche auszuweisen, unter gebührenrechtlichen Gesichtspunkten zuzustimmen ist.
Weiter verweist Herr Leclaire darauf, dass Gräber von verunglückten Bergleuten noch vorhanden sind und regt an, weitere noch vorhandene alte Grabstätten bei einer Beplanung des Geländes mit einzubeziehen, um so den Charakter eines Friedhofes weiterhin zu bewahren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 14. Januar 2010 wurde darauf hingewiesen, dass die Entwidmung eine Verfügung über den Bestand des Friedhofes ist, durch die der Friedhof seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstätte völlig verliert; seine volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit hingegen wiedererlangt und somit auch anderen öffentlichen oder privaten Zwecken zugeführt werden kann.
Die Kommunen sind aber dazu übergegangen, aufgelassene Friedhöfe in Grünanlagen umzuwandeln, da eine solche Benutzung am ehesten dem Charakter eines ehemaligen Friedhofes gerecht wird.
Gerade die Begräbnisstätte von Opfern des Bergwerksunglückes kann als ein wertvoller Bestandteil der zukünftigen Grünfläche angesehen werden.
Was aber die noch vorhandenen Gräber anbelangt - deren Ruhefrist im übrigen mit dem 31.12.2009 abgelaufen ist - so werden diese nach erfolgter Entwidmung eingeebnet werden.
Hierbei handelt es sich um fünf Gräber, die an verschiedenen Stellen des alten Friedhofes noch vorhanden sind.
Anmerkung: Über den Sachverhalt Hein wird in der Sitzung berichtet.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt am 27.10.2009 ist die Zuständigkeit für alle Belange in Friedhofsangelegenheiten dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen worden.
Damit erfolgt die Beschlussfassung zur Entwidmung abschließend im Ausschuss für
Stadtentwicklung.
Der Entwidmungsbeschluss erfolgt auf der Basis des § 3 Bestattungsgesetz NRW vom 17.Juni 2003 (Gvbl. NRW S. 313) und des § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.12.2003.
Der Entwidmungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche
Bekanntmachung ist als Anlage 2 beigefügt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Durch die Entwidmung entfallen die Kosten für die Pflege des Geländes,
etwa 8.000 , die nicht mehr in die Friedhofsgebühren einfließen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Nach Einebnung der noch vorhandenen Gräber bleibt eine Grünfläche mit parkähnlichem Charakter bestehen.
Prägnanter Bestandteil der Grünfläche ist die Linden-Allee, die unter Naturschutz steht und im Frühjahr 2009 baumpflegerisch behandelt wurde sowie die Begräbnisstätte der Opfer des Bergwerksunglückes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,1 kB
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