Beschlussvorlage - 2010/0799
Grunddaten
- Betreff:
-
Kultur- und Bildungszentrum; hier: Beauftragung zur Vorbereitung und Durchführung an die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beauftragt die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH mit der Planung und Vorbereitung des Kultur- und Bildungszentrums, in und an der Kraftzentrale. In einem VOF-Verfahren soll hierzu ein Architektenteam beauftragt werden, welches die vorliegende Machbarkeitsstudie bis zur Bauantragsreife weiterentwickelt. Sobald die entsprechenden Bewilligungsbescheide für die beantragte Förderung vorliegen, beauftragt der Rat die GSG Grund- und Stadtentwicklungs GmbH mit dem Bau des Kultur- und Bildungszentrums.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat hat am 03.02.2009 in seiner Sitzung, öffentlicher Teil, den folgenden Beschluss gefasst:
Punkt 5: Förderung im Rahmen des Investitionspaktes zur energetischen Erneuerung;
hier: Neubau von zwei Schulgebäuden
Vorbehaltlich der erwarteten Förderung beschließt der Rat der Stadt mit großer Mehrheit (bei 5 Gegenstimmen):
1.) Eine Modernisierung der Altstandorte des Gymnasiums und der Realschule in Ofden ist nach Ablehnung der Förderung des Investitionspaktes zur energetischen Erneuerung für die Stadt nicht mehr wirtschaftlich darstellbar und wird, vorbehaltlich der Zusage der Fördermittel in der avisierten Höhe, deshalb nicht weiter verfolgt.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG NRW) im Rahmen des Programmaufrufs 2009 rechtzeitig bis zum 31.03.2009 Förderanträge für den Neubau in und um die Kraftzentrale zu stellen.
3.) Vorbehaltlich der Zusage der Fördermittel in der avisierten Höhe und des Nachweises der Wirtschaftlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, das Konzept gemeinsam mit der LEG NRW beratungs- und entscheidungsreif zu entwickeln und dem Rat der Stadt vorzustellen.
4.) Zur Abwicklung der Maßnahme eine Übertragung des Projektes auf die IGA GmbH vorzunehmen.
Nach Ansicht des Innenministeriums und der Kommunalaufsicht war der Bau eines Kultur- und Bildungszentrums unvereinbar mit dem Gesellschaftszweck der IGA. Mit der Kommunalaufsicht wurde daher die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH als durchführende Gesellschaft, welche aus der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mbH ausgegründet wurde, abgestimmt. Der Rat beschloss die Firmengründung in seiner Sitzung am 24.03.2010 unter TOP 7.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Eine belastbare Kostenberechnung für den Bau des Kultur- und Bildungszentrums wird erst nach Erstellung der Planung möglich sein. Hieraus werden sich erst die durch die Stadt zu tragenden finanziellen Auswirkungen (Mietzahlungen) ableiten lassen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen
Entfällt
