Beschlussvorlage - 2010/0805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt wählt

 

a)              als Ersatz für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Frank Thyssen auf Antrag der Fraktion DIE LINKE Herrn Stv. Hartmut Knippschild zum Mitglied des Hauptausschusses,

 

b)              als Ersatz für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Frank Thyssen auf Antrag der Fraktion DIE LINKE Herrn Stv. Hartmut Knippschild zum beratenden Mitglied gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW des Rechnungsprüfungsausschusses,

 

c)              als Ersatz für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Frank Thyssen auf Antrag der Fraktion DIE LINKE Herrn Stv. Hartmut Knippschild zum Stellvertreter des Herrn Stv. Metin Sak in den Integrationsrat.

 

2.              Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass Herr Stv. Hartmut Knippschild nunmehr in seiner Funktion als Stadtverordneter auch weiterhin dem Ausschuss für Stadtentwicklung als stimmberechtigtes Mitglied und dem Ausschuss für Gebäudewirtschaft als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitlied angehört.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Herr Frank Thyssen hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf mit Ablauf des 31.10.2010 niedergelegt. Herr Frank Thyssen gehörte folgenden Ratsausschüssen und Gremien als Mitglied an:

 

- Hauptausschuss

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Integrationsrat (als Stellvertreter für Herrn Stv. Metin Sak)

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.10.2010 bezüglich der

Nachfolgeregelungen in diesen Ausschüssen/Gremien ist als Anlage beigefügt.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

§ 50 Absatz 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:

Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für dass sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen