Beschlussvorlage - 2010/0795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Betriebsausschuss stimmt der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) zu.

 

2. Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung die 5. Fortschreibung des ABK dem Rat der Stadt Alsdorf zur Zustimmung vorzulegen.

 

3. Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, für die 5. Fortschreibung des ABK das Benehmen mit dem Wasserverband Eifel - Rur (WVER) herzustellen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Alsdorf ist gemäß § 53 Abs. 1 Satz 7 LWG in 2010 der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.

1982 wurde das erste Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt; in den Jahren 1988, 1993, 1999 und 2005 fortgeschrieben.

Das ABK ist alle 5 Jahre fortzuschreiben, vom Rat zu beschließen und der Oberen Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Das genehmigte Abwasserbeseitigungskonzept hat bindende Wirkung für die Kommunen.

 

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen zu errichten, ggf. zu erweitern oder an die allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt den aktuellen Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche und finanzielle Planung aller Baumaßnahmen, die zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht erforderlich sind, wieder (siehe ABK, II. Kostenübersicht über die geplanten Investitionen).

Zur Abwasserbeseitigung gehört sowohl die Abwasserableitung als auch die Abwasserreinigung. Die Abwasserreinigung in Alsdorf obliegt dem Wasserverband Eifel-Rur der z.Z. zwei Abwasserbehandlungsanlagen (Bettendorf und Broichtal) und 9 Sonderbauwerke zur Regenwasserbehandlung innerhalb des Stadtgebietes betreibt.

 

Das der Oberen Wasserbehörde in der Fassung der 4. Fortschreibung vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept stammt aus dem Jahre 2005, so dass die 5. Fortschreibung in 2010 ansteht. Die aktuelle Fortschreibung basiert auf den bisherigen Abwasserbeseitigungskonzepten und berücksichtigt alle zwischenzeitlichen Entwicklungen durch

 

-          Gesetzesänderungen

-          laufende wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren

-          LWA-Flut-Berechnungen

-          Konzeptionelle Planungen zur Niederschlagswasserbeseitigung (siehe Anlage 2)

-          Bauleitplanungen

-          Kanalzustandserfassungen

-          neueste Erkenntnisse aus den Generalentwässerungsplänen für Teileinzugsgebiete, soweit sie bisher vorliegen.

 

Die Stilllegung des EBV-Betriebsgeländes Anna Anfang der neunziger Jahre, und die damit verbundene Einbindung in das Abwasserbeseitigungssystem der Stadt Alsdorf wirken sich auf die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen

 

-          Abwasserbehandlungsanlage Broichtal

-          Regenüberlaufbecken RÜB Broichtal und

-          vorhandene städtische Mischwasserkanalisation

 

aus.

Weiterhin ist der Broicher Bach durch die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in diesem Bereich betroffen.

 

Der Bezirksregierung Köln wurden im Jahre 1998 das Konzept zur Erschließung für das Anna-Gelände und der LWA-Flut-Nachweis zur Regenwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal vorgelegt.

 

Die Anzeigen nach § 58 (1) LWG enthalten keine Regelungen.

 

Das Anna-Gelände wurde in den Jahren 1999 - 2004 im Trennsystem erschlossen. Durch diese Entscheidung wurden die Auswirkungen auf die vorhandenen städtischen Entwässerungseinrichtungen so gering gehalten, dass durch den Anschluss an das Anna-Gelände die städtischen Entwässerungseinrichtungen nicht erweitert oder saniert werden mußten.

 

Das ehemalige Mischwasserrückhaltebecken Busch wurde in ein kombiniertes Regenüberlaufbecken und Regenrückhaltebecken umgebaut. Danach erfolgte die Sanierung der Alten Aachener Straße. Der Sammler wird durch Trennung der Wasserströme zur Ableitung von Schmutz- und Mischwasser und zur Regenwasserableitung genutzt. Gleichzeitig kann ein Teilstrom der Abwässer aus Anna über den Sammler Alte Aachener Straße zur Abwasserbehandlungsanlage Broichtal bzw. zum Broicher Bach abgeleitet werden.

 

Die Kommunalabwasserverordnung vom 30.09.1997 schreibt dem Abwasser-beseitigungspflichtigen (hier der Stadt Alsdorf) vor, gemeindliche Gebiete mit bis 10.000 E zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation auszustatten. Dieser Verordnung kommt die Stadt Alsdorf in vollem Umfang nach.

 

 

 

Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept von 2005 im

Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal;

 

a)      Kanalsanierung Ahrweg

b)      Kanalsanierung William - Prym - Straße

c)      Kanalsanierung Pappelstraße

 

Erläuterungen:

 

zu a) Im Ahrweg (1.1.07) war ursprünglich in 2007 eine Kanalreparatur vorgesehen. Der Zustand der Kanalisation ist nach erneuter Auswertung neueren Datenmaterials aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in geschlossener Bauweise zu sanieren. Die Maßnahme soll nun in 2012 in offener Bauweise durchgeführt werden.  

 

zu b) Die Kanalsanierung in der William- Prym - Straße (1.1.08), in 2007 eingeplant, wird in 2010 durchgeführt. Der zu sanierende Bereich liegt auf mehreren Privatgrundstücken. Im Rahmen der Vorplanung wurde untersucht, den Kanal im öffentlichen Straßenraum zu verlegen. Da hier zwei Gasleitungen verlaufen, wurde aus wirtschaftlichen Gründen die geschlossene Bauweise bevorzugt. Da keine Grunddienstbarkeiten / Baulasten vorlagen, mußten diese vor der Sanierung eingeholt werden.

                                                                                                                                           

zu c) Die Kanalsanierung in der Pappelstraße (1.1.11) war ursprünglich in 2008 vorgesehen. Geplant war eine Muffensanierung. Die Vorplanung ergab jedoch, dass eine Muffensanierung nicht ausreicht, da auf Grund der vorhandenen Schäden die hydraulische Leistungsfähigkeit unzureichend ist. Bei Kanalfernaugeuntersuchungen im Rahmen der SüwVKan in 2006 wurden im Umfeld weitere Schäden festgestellt. Die Maßnahme soll nun in 2011 mit zusätzlichen Kanalsanierungen in Alsdorf - Busch durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept 2005 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf

 

a)      Kanalsanierung Otto - Hahn - Straße

b)      Kanalsanierung Enzianstraße

c)      Kanalsanierung Veilchenstraße

d)      Carl - Diem - Straße

e)      Kanalsanierung Vennweg

 

Erläuterungen:

 

zu a) Die Kanalsanierungsmaßnahme Otto - Hahn - Straße (2.1.11) bezog sich ausschließlich auf den Regenwasserkanal. Das zum Teil in Alsdorf - Schaufenberg noch vorhandene Trennsystem (das ehemalige Trennsystem wurde bereits Anfang der achtziger Jahre aufgegeben) soll nach einer im Jahre 2008 beauftragten Kanalsanierungsstrategie langfristig in ein 1 - Rohr - Mischsystem umgewandelt werden. Die Maßnahme wurde zurückgestellt und wird nun
lt. Kanalsanierungsstrategie in 2018 durchgeführt.

 

zu b) Die Kanalsanierung Enzianstraße (2.1.12) war ursprünglich in 2006 vorgesehen. Geplant war eine Muffen- und Stutzensanierung. Die Vorplanung ergab jedoch, das die vorgenannte Sanierung nicht ausreichend ist. Außerdem wurden im Umfeld der Enzianstraße weitere Schäden festgestellt. Die Maßnahme soll nun in 2012 mit zusätzlichen Kanalsanierungen im Stadtteil Alsdorf - Mariadorf durchgeführt werden.

 

zu c) Die Aussagen zu b) treffen auch für die Maßnahme Veilchenstraße (2.1.13) zu.

 

zu d) Bei der unter Carl - Diem - Straße (2.1.20) bezeichneten Maßnahme handelt es sich um den verrohrten Wardener Bach. Dieser soll im Rahmen eines Bebauungsplansverfahren offengelegt werden.

 

zu e) Die Maßnahme Kanalsanierung Vennweg (2.1.27) war in 2009 vorgesehen. Sie wurde zurückgestellt und wird im Rahmen der Kanalsanierungsstrategie Alsdorf - Schaufenberg wie bei a) beschrieben (Baubeginn in 2017), berücksichtigt.

 

 

Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept 2005 im Teilentwässerungsgebiet Blumenrath/Broicher Siedlung gab es nicht.

 

 

Für abgeschlossene Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept 2005 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlagen Broichtal wurden insgesamt rd.3 .492.515,-  € verausgabt. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um Maßnahmen zur Kanalsanierung in Ofden sowie im Bereich Denkmalplatz, der Weinstraße und der Ottenfelder Straße

 

Im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf wurden im gleichen Zeitraum Mittel in Höhe von rd. 6.962.898, - € verausgabt. Die Maßnahmen setzen sich zusammen aus der Übernahme der Kanäle der IGA sowie größerer Kanalsanierungen in der Pützdrieschstraße, der Wirthstraße, der Hans - Böckler - Straße und im Bereich des Ortsausgangs Neuweiler.

 

Im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Würselen Euchen wurden rd. 273.166,- € in Kanalsanierungen investiert.

 

In der 5. Fortschreibung des ABK sind die einzelnen Maßnahmen für die Kanalisation und die Erschließungen in einer zeitlichen Abfolge, 2010 - 2015 und 2016 - 2021 (siehe II, III und IV des ABK) sowie einer Kostenschätzung für das jeweilige Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage aufgeführt. Insgesamt sind über den Zeitraum 2010 – 2015 Investitionen in Höhe von ca. 11.220.000,00 € vorgesehen.

 

2010                        750.000,00 €

2011                     1.520.000,00 €

2012                     4.210.000,00 €

2013                     2.460.000,00 €

2014                     1.080.000,00 €

2015                     1.200.000,00 €

 

Bei den aufgeführten Erschließungsmaßnahmen handelt es sich im wesentlichen um potentielle Entwicklungsflächen aus dem Entwurf des gültigen Flächennutzungsplanes,  die dementsprechend in den Kanalisationsplanungen und die Berechnungen zur Regenwasserbehandlung enthalten sind.

 

Die in der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen für die Jahre 2010 - 2015 decken sich nur teilweise mit dem Wirtschaftsplan 2009.

 

In der 5. Fortschreibung sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die auf Grund neuer Erkenntnisse in den Erfolgsplänen der laufenden Jahre bzw. in den Investitionsplänen einzustellen sind.

 

In der im Jahre 2016 anstehenden 6. Fortschreibung sind die Jahre 2016 - 2021 detaillierter zu betrachten.

 

Mit dem vorhandenen Kanalkataster und unter Berücksichtigung der vorliegenden Generalentwässerungspläne für komplexere, größere Einzugsgebiete sowie der  Kanalzustandserfassung und der darauf aufbauenden Kanalsanierungsstrategien liegen entsprechend gesetzlicher Regelungen die Grundlagen vor. Mit diesen lfd. zu aktualisierenden Grundlagen wird das ABK in Zukunft fortgeschrieben; optimale Voraussetzungen für die 6. Fortschreibung des ABK in 2016 aus technischer und wirtschaftlicher Sicht.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Stadt Alsdorf ist gemäß § 53 Abs. Satz 7 L WG verpflichtet, Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) der Oberen Wasserbehörde vorzulegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die in der 5. Fortschreibung des ABK aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen sind größtenteils im Wirtschaftsplan 2009 eingestellt.

 

Die nicht im Wirtschaftsplan 2009 enthaltenen Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplänen der nächsten Jahre eingearbeitet.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

04.11.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen