Beschlussvorlage - 2010/0734
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderfördersatzung hier: Verabschiedung einer neuen auf städteregionaler Ebene abgestimmten Kinderfördersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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05.10.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die durch die Verwaltung vorgelegte Neufassung der Kinderfördersatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2011 beschlossen.
Die bisherige Satzung wird zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und ins Ortsrecht der Stadt Alsdorf aufzunehmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Gem. § 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz ergänzen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.
Der Bereich der Kindertagespflege wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 durch das Kinderfördergesetz (KiföG) novelliert.
Bis 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder im Alter unter drei Jahren sicherzustellen. Das Land trägt zu jedem Platz in der Kindertagespflege 736 pro Jahr bei.
Neben der Novellierung der Kindertagespflege sind zum 01.01.2009 steuer- u. sozialversicherungstechnische Neuerungen in Kraft getreten, die zu finanziellen Mehrbelastungen der Tagespflegepersonen führen.
Wenn dem Anspruch des KiföG Rechnung getragen werden soll und bis 2013 der Rechtsanspruch auf einen Platz in der einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder im Alter unter drei Jahren sicherzustellen ist, sind die Angebote weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege zu verbessern.
Hierzu zählt insbesondere die leistungsgerechte Bezahlung der Tagesmütter, die mit ihrer Tätigkeit das unternehmerische Risiko z.B. hinsichtlich Ausfälle durch eigene Erkrankung, durchgängige Belegung, eigenständige Rentenversicherung etc. tragen.
Die angemessene Geldleistung an die selbständige Tagespflegeperson soll außerdem Anreize schaffen
- neue Kindertagespflegepersonen anzuwerben, die dringend für die Umsetzung des Rechtsanspruches bis 2013 benötigt werden.
- Planungssicherheit bei den Eltern zu garantieren
- Motivation der bisher tätigen Personen aufrecht zu erhalten.
Die erstmals im Mai 2009 installierte Arbeitsgruppe aus Fachleuten der Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen und der Städteregion Aachen hat den als Anlage beigefügten Entwurf auf einheitlicher Basis erarbeitet (Die Stadt Aachen hat sich der Arbeitsgruppe aufgrund stadtspezifischer Regelungen nicht angeschlossen).
Neben den erforderlichen Mindeststandards bzw. Anforderungen an die Tagespflegeperson (einheitl. Zertifizierung) beinhaltet der Entwurf die Erhöhung der Geldleistung an die Tagespflegeperson unter Beibehaltung eines pauschalierten Stundenbudgets wie es aus dem Kindergartenbereich bekannt ist.
Der Stundensatz ist innerhalb einer Stufe variabel u. beträgt im Mittelwert ca. 4,-- /Stunde.
Die Leistungssätze je Monat orientieren sich zu 80 % an den Kindpauschalen für Tageseinrichtungen für Kinder.
Die Elternbeitragstabelle wird sowohl für die Kindertagesstätte als auch für die Kindertagespflege angewandt, ganz im Sinne des Gesetzgebers, der eine Gleichstellung beider Angebotsformen fordert.
Die einheitliche Satzung wurde bereits durch die Städte Herzogenrath, Eschweiler u. die Städteregion (zunächst im Jugendhilfeausschuss des Städteregionstages) verabschiedet.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung dem einheitlichen Satzungsentwurf beizutreten.
Darstellung der Rechtslage:
§ 23 ff. des Kinderförderungsgesetzes - Förderung in Kindertagespflege
Definition der Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Pro Kind, das sich ganzjährlich in Tagespflege befindet, sind Mehrkosten in Höhe von ca. 2.000,00 /pro Jahr/je Kind zu kalkulieren.
Im Jahr 2009 wurden 23 Kinder in Tagespflege betreut, im Jahr 2010 wird von 32 Kindern unter 3 Jahren ausgegangen. Aufgrund der sukzessiven Erhöhung der Betreuungsfälle ist im Jahr 2011 mit Mehrkosten in Höhe von 72.000 zu rechnen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,9 kB
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